# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: NPD bekommt kein Geld | |
> Die rechtsextreme Partei scheitert mit einem Eilantrag in Karlsruhe. Eine | |
> Finanzierung für den Europawahlkampf 2014 wird sie nicht erhalten. | |
Bild: Weniger Geld für braune Propaganda: NPD-Demo vor einem Asylbewerberheim … | |
FREIBURG taz | Die NPD bekommt kein Geld für ihren Europawahlkampf. Das | |
Bundesverfassungsgericht lehnte am Montag einen entsprechenden Eilantrag | |
der rechtsextremen Partei ab. | |
Wegen Fehlern in alten Rechenschaftsberichten muss die NPD 1,27 Millionen | |
Euro Strafe zahlen. Das entschied im Dezember 2012 das | |
Bundesverwaltungsgericht. Die Bundestagsverwaltung wollte die Sanktion mit | |
den Ansprüchen der NPD aus der Parteienfinanzierung – je 300.000 Euro pro | |
Quartal – verrechnen. | |
Auf Antrag der NPD verhinderte das jedoch das Bundesverfassungsgericht im | |
Mai 2013 mit einer einstweiligen Anordnung. Karlsruhe sicherte so den | |
Bundestagswahlkampf der NPD. | |
Diese Eilanordnung lief nun nach sechs Monaten aus. Die NPD beantragte eine | |
Verlängerung, da sie auch im Europawahlkampf nicht auf Parteienfinanzierung | |
verzichten könne. | |
Jetzt lehnte Karlsruhe jedoch ab. Die Partei habe versäumt, zunächst beim | |
Verwaltungsgericht Berlin auf eine Stundung der Sanktion zu klagen. Eine | |
Stundungsklage aus dem Mai habe sie nach dem positiven Karlsruher | |
Eilbeschluss für erledigt erklärt, statt sie voranzutreiben. Die NPD hatte | |
wohl übersehen, dass im Mai 2014 Europawahlen sind. | |
11 Nov 2013 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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