| # taz.de -- Burka-Verbot vor dem EGMR: In Würde verschleiert | |
| > Ist es diskriminierend, die Burka zu verbieten – oder sie zu tragen? Vor | |
| > dem EGMR kamen Anwälte der französischen Regierung und eine Muslimin zu | |
| > Wort. | |
| Bild: Eine Frau in Burka besucht die Ausstellung „Burquoi“ in Wiesbaden. | |
| STRASSBURG taz | „In Frankreich kann jeder anziehen, was er will – nur | |
| extreme Kleidung ist verboten“, betonte die französische | |
| Regierungsvertreterin vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. | |
| Das Gericht verhandelte am Mittwoch über das in Frankreich geltende | |
| Burka-Verbot. | |
| Seit 2011 ist es in Frankreich untersagt, in der Öffentlichkeit | |
| Kleidungsstücke zu tragen, die das Gesicht verhüllen. Gemeint sind damit | |
| zum Beispiel die in Afghanistan üblichen Burkas, bei denen auf Augenhöhe | |
| ein Stoffgitter sitzt, oder der aus Saudi-Arabien stammende Niqab, der für | |
| die Augen einen Schlitz freilässt. Ausnahmeregelungen gibt es für | |
| Motorradhelme und Karnevalsmasken. Dieses Gesetz war in der Pariser | |
| Nationalversammlung mit nur einer Gegenstimme beschlossen worden. | |
| Betroffen sind allerdings nur rund 2.000 Frauen in Frankreich. Das normale | |
| islamische Kopftuch ist nicht verboten, weil es das Gesicht freilässt. Wer | |
| gegen das Gesetz verstößt, muss 150 Euro Bußgeld bezahlen oder einen | |
| Staatsbürgerkurs besuchen. Wer andere zwingt, sein Gesicht zu verhüllen, | |
| kann sogar ins Gefängnis kommen. Bisher sind 700-mal Bußgelder verhängt | |
| worden. Der Pariser Geschäftsmann Rachid Nekkaz hat sich bereit erklärt, | |
| alle zu bezahlen. | |
| Gegen das Gesetz hat eine 23-jährige Juristin geklagt. Sie ist Muslimin und | |
| französische Staatsbürgerin mit pakistanischem Hintergrund. Sie betont, sie | |
| werde weder von ihrem Ehemann noch von ihrer Familie gezwungen, sich zu | |
| verhüllen. Sie mache es auch nicht systematisch, sondern nur, wenn ihr | |
| danach ist. Sie argumentiert also weniger mit religiösen Gründen, sondern | |
| vor allem mit ihrer persönlichen Selbstbestimmung. Die junge Frau nahm | |
| nicht an der Verhandlung teil, angeblich aus Angst vor Feindseligkeiten, | |
| die ihr in Frankreich drohen könnten. Sie ließ sich durch zwei englische | |
| Anwälte vertreten. | |
| ## Religiöse Diskriminierung | |
| „Mit Schleier kann man nun nicht mehr das Haus verlassen“, argumentiert | |
| Anwalt Ramby De Mello, „die betroffenen Frauen sind Gefangene im eigenen | |
| Haus.“ Da nur muslimische Frauen von dem Verbot betroffen sind, handle es | |
| sich um eine religiöse Diskriminierung. Beides verstoße gegen die | |
| Europäische Menschenrechtskonvention. | |
| „Das Gesicht zu zeigen ist eine Grundbedingung des menschlichen | |
| Zusammenlebens“, erklärte dagegen die französische Vertreterin Edvige | |
| Belliard. Sie begründete die Regelung mit der Würde des Menschen, die | |
| verletzt sei, wenn jemand in der Öffentlichkeit hinter einem Schleier | |
| verschwinde. Auch die Gleichheit der Geschlechter sei verletzt, wenn Frauen | |
| sich so kleideten. Außerdem berief sie sich auf Gründe der öffentlichen | |
| Sicherheit, weil der Schleier Personenkontrollen erschwere. | |
| Der Richter André Potocki fragte: „Kann eine freiwillige Handlung überhaupt | |
| die Würde des Menschen verletzen?“ Belliard antwortete, sie glaube nicht, | |
| dass Frauen sich freiwillig verschleiern. Sie konnte als Beleg allerdings | |
| nur einen konkreten Fall von Zwang anführen. Andere Richter zweifelten an | |
| der Verhältnismäßigkeit des französischen Verbots. | |
| ## Ausnahmen für die Polizei | |
| Die Anwälte der Klägerin deuteten Kompromissbereitschaft an. Sie sei | |
| bereit, der Polizei ihr Gesicht zu zeigen, wenn dies erforderlich sei, etwa | |
| auf der Suche nach einem Räuber. Auch könne sie einen transparenten | |
| Schleier tragen. Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet. | |
| Der Prozess hat europäische Bedeutung, da es seit 2011 auch in Belgien ein | |
| vergleichbares Gesetz gibt. Im September stimmten zudem im Schweizer Kanton | |
| Tessin 65 Prozent für ein Verhüllungsverbot. In Italien und den | |
| Niederlanden wurde darüber diskutiert. In Deutschland ist nur die | |
| Vermummung bei Demonstrationen verboten. | |
| 27 Nov 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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