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# taz.de -- Diskriminierung in der Schweiz: „Drecksasylant“ geht
> „Sauausländer“ ist kein diskriminierender Ausdruck, urteilt ein Schweizer
> Bundesgericht. Nicht jede Beschimpfung sei ein Angriff auf die
> Menschenwürde.
Bild: Wer nicht der Norm entspricht, darf beschimpft werden in der Schweiz
LAUSANNE dpa | Wenn Schweizer Polizisten Asylbewerber als „Sauausländer“
oder „Dreckasylant“ beschimpfen, ist das nach Ansicht des obersten
Gerichtshofs der Eidgenossenschaft noch keine Rassendiskriminierung. Mit
dieser am Freitag veröffentlichten Entscheidung hob das Bundesgericht in
Lausanne ein Urteil gegen einen Polizisten wieder auf.
Der Beamte hatte 2007 in Basel einen algerischen Asylbewerber wegen des
Verdachts auf Taschendiebstahl festgenommen und ihn dabei vor Schaulustigen
beschimpft. Ein Gericht in Basel sprach den Polizisten der
Rassendiskriminierung schuldig und verhängte eine Geldstrafe.
Das Bundesgericht befand hingegen, der für eine Diskriminierung
erforderliche gezielte Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder
Religion sei durch die verwendeten Worte nicht gegeben – anders als zum
Beispiel bei einer Beschimpfung als „schwarze Sau“ oder „Dreckjugo“, wi…
dazu in der Urteilsbegründung heißt.
Zudem seien Begriffe wie „Sau“ oder „Dreck“ im deutschen Sprachraum seit
jeher als Unmutsäußerungen verbreitet. „Derartige Äußerungen werden als
bloße Beschimpfungen und nicht als Angriffe auf die Menschenwürde
empfunden.“
## Kritik vom UN-Auschuss
Das sei auch dann kaum anders, wenn diese Worte in Verbindung mit
bestimmten Nationalitäten oder Ethnien benutzt werden. „Solche Äußerungen
werden, jedenfalls soweit sie gegen konkrete einzelne Personen gerichtet
sind, vom unbefangenen Dritten als mehr oder weniger primitive
fremdenfeindlich motivierte Ehrverletzungen, aber nicht als rassistische
Angriffe auf die Menschenwürde aufgefasst“, heißt es. Ob der Polizist nun
wegen Beleidigung belangt werden kann, war laut Gericht nicht in diesem
Verfahren zu entscheiden.
Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung kritisierte,
dass dieser Tatbestand in der Schweizer Gesetzgebung nicht klar genug
erfasst sei. In einem Bericht, der zufällig am selben Tag wie das Urteil
des Bundesgerichts veröffentlicht wurde, rief der Ausschuss die
Eidgenossenschaft auf, in allen Bereichen des Rechts und des öffentlichen
Lebens für eine „klare und umfassende Definitionen rassistischer
Diskriminierung, einschließlich der indirekten“ zu sorgen.
21 Feb 2014
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