| # taz.de -- Diskriminierung in der Schweiz: „Drecksasylant“ geht | |
| > „Sauausländer“ ist kein diskriminierender Ausdruck, urteilt ein Schweizer | |
| > Bundesgericht. Nicht jede Beschimpfung sei ein Angriff auf die | |
| > Menschenwürde. | |
| Bild: Wer nicht der Norm entspricht, darf beschimpft werden in der Schweiz | |
| LAUSANNE dpa | Wenn Schweizer Polizisten Asylbewerber als „Sauausländer“ | |
| oder „Dreckasylant“ beschimpfen, ist das nach Ansicht des obersten | |
| Gerichtshofs der Eidgenossenschaft noch keine Rassendiskriminierung. Mit | |
| dieser am Freitag veröffentlichten Entscheidung hob das Bundesgericht in | |
| Lausanne ein Urteil gegen einen Polizisten wieder auf. | |
| Der Beamte hatte 2007 in Basel einen algerischen Asylbewerber wegen des | |
| Verdachts auf Taschendiebstahl festgenommen und ihn dabei vor Schaulustigen | |
| beschimpft. Ein Gericht in Basel sprach den Polizisten der | |
| Rassendiskriminierung schuldig und verhängte eine Geldstrafe. | |
| Das Bundesgericht befand hingegen, der für eine Diskriminierung | |
| erforderliche gezielte Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder | |
| Religion sei durch die verwendeten Worte nicht gegeben – anders als zum | |
| Beispiel bei einer Beschimpfung als „schwarze Sau“ oder „Dreckjugo“, wi… | |
| dazu in der Urteilsbegründung heißt. | |
| Zudem seien Begriffe wie „Sau“ oder „Dreck“ im deutschen Sprachraum seit | |
| jeher als Unmutsäußerungen verbreitet. „Derartige Äußerungen werden als | |
| bloße Beschimpfungen und nicht als Angriffe auf die Menschenwürde | |
| empfunden.“ | |
| ## Kritik vom UN-Auschuss | |
| Das sei auch dann kaum anders, wenn diese Worte in Verbindung mit | |
| bestimmten Nationalitäten oder Ethnien benutzt werden. „Solche Äußerungen | |
| werden, jedenfalls soweit sie gegen konkrete einzelne Personen gerichtet | |
| sind, vom unbefangenen Dritten als mehr oder weniger primitive | |
| fremdenfeindlich motivierte Ehrverletzungen, aber nicht als rassistische | |
| Angriffe auf die Menschenwürde aufgefasst“, heißt es. Ob der Polizist nun | |
| wegen Beleidigung belangt werden kann, war laut Gericht nicht in diesem | |
| Verfahren zu entscheiden. | |
| Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung kritisierte, | |
| dass dieser Tatbestand in der Schweizer Gesetzgebung nicht klar genug | |
| erfasst sei. In einem Bericht, der zufällig am selben Tag wie das Urteil | |
| des Bundesgerichts veröffentlicht wurde, rief der Ausschuss die | |
| Eidgenossenschaft auf, in allen Bereichen des Rechts und des öffentlichen | |
| Lebens für eine „klare und umfassende Definitionen rassistischer | |
| Diskriminierung, einschließlich der indirekten“ zu sorgen. | |
| 21 Feb 2014 | |
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