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# taz.de -- Demo-Route geändert: Shopping bleibt ungestört
> Solidaritätsdemonstration für Lampedusa-Flüchtlinge darf nicht in die
> Hamburger Mönckebergstraße. Kommerzielle Paraden haben Vorrang.
Bild: Protest ja, aber nicht überall: Die Lampedusa-Demos sollen das Advents-S…
HAMBURG taz | Die Solidaritätsdemonstration für die Lampedusa Flüchtlinge
am morgigen Samstag darf nicht direkt durch die Innenstadt über
Mönckebergstraße ziehen. Das hat das [1][Hamburgische
Oberverwaltungsgericht] (OVG) am Freitag in zweiter Instanz entschieden.
Die Richter kommen zu der Auffassung, dass „es kein geeignetes Zeitfenster
zwischen den einzelnen Abschnitten der Weihnachtsparaden gibt, um die
Demonstration auf der Mönckerbergstraße zu ermöglichen“. Die Demonstration
unter dem Motto „Wir haben nicht den Nato-Krieg in Libyen überlebt, um auf
Hamburgs Straßen zu sterben“ beginnt um 12 Uhr an der Lampedusa-Mahnwache
am Steindamm.
Die Weihnachtsparaden, vom City-Management für den Einzelhandel
organisiert, ziehen ebenfalls ab 12 Uhr alle zwei Stunden die
Mönckebergstraße entlang. Erst nach Anmeldung der Lampedusa-Demo hatte das
City-Management zusätzliche kleinere Zwischen-Paraden beantragt – so dass
das Zeitfenster tatsächlich eng wurde.
Die polizeilich genehmigte Demo-Route führt nun vom Hauptbahnhof über
Glockengießerwall und Ballindamm zum Jungfernstieg. Aus Sicht des OVG ist
auch damit eine gute Öffentlichkeit gewährleistet. Auch die gewünschte Nähe
zum Rathaus sei durch eine mögliche Zwischenkundgebung Ballindamm Ecke
Jungfernstieg – in Sichtweite des Regierungssitzes – gegeben.
Für alle vier Adventssamstage hatte die Polizei diese Ausweichroute entlang
der Binnenalster mit einer Interessenkollision mit den früher angemeldeten
Weihnachtsparaden begründet – kommerziell ausgerichteten Veranstaltungen,
die nicht vom Versammlungsrecht erfasst werden.
Das zunächst angerufene Verwaltungsgericht bestätigte Ende vergangener
Woche das Mö-Verbot, allerdings mit einem anderen Argument: Da die
Haupteinkaufsmeile durch Einkaufende stark frequentiert sei und die
Weihnachtsmärkte die vollen Bürgersteige zusätzlich verengten, könne der
Schutz der Menschen nicht garantiert werden. Dieser Gefahrenprognose
schloss sich das OVG nun ausdrücklich nicht an.
Unmut herrscht bei den Demo-Anmeldern darüber, dass das nun erst am
Freitagnachmittag entschieden wurde: Dadurch sei ihnen die Möglichkeit
genommen worden, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Das wäre zwar auch
am Abend noch möglich gewesen. In der Vergangenheit hat sich allerdings
gezeigt: Bei Eilverfahren in Nachtsitzungen kurz vor Beginn einer
Veranstaltung neigen die Karlsruher Richter dazu, stehende nicht umzustoßen
– seien die vorgebrachten Argumente auch noch so stichhaltig.
Schließlich ist die Lampedusa-Demo ja nicht komplett verboten worden,
sondern nur auf eine andere Route umgeleitet. Für die
Lampedusa-Adventsmärsche an dem kommenden drei Samstagen kündigte
Veranstalter-Anwalt Nils Rotermund an, das Verfassungsgericht einschalten
zu wollen.
Unter den Lampedusa-Unterstützern besteht bislang Konsens darüber, dass im
Beisein der Flüchtlinge keine Gesetze übertreten werden. Mit der jetzt
bestätigten Routenänderung könnte die Polizei sich insofern ein Eigentor
geschossen haben: Wenn sich sich etwa autonome Gruppe dazu provoziert
fühlen, im Anschluss an die Demo doch noch die City zu erobern und den
Protest gegen die SPD-Flüchtlingspolitik unangemeldet in die weihnachtliche
Shopping-Sphäre zu tragen.
29 Nov 2013
## LINKS
[1] http://justiz.hamburg.de/oberverwaltungsgericht/aktuelles/presseerklaerunge…
## AUTOREN
Kai von Appen
## TAGS
Demonstrationen
Flüchtlingspolitik
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Flüchtlinge
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