# taz.de -- Kommentar Verbotsantrag gegen NPD: Mit spitzen Fingern anfassen | |
> Der Bundesrat reicht am Dienstag seinen NPD-Verbotsantrag ein. Die | |
> Verfassungsrichter haben allen Grund für eine skeptische Prüfung. | |
Bild: Im Niedergang begriffen: die NPD. | |
Ein Verbot der NPD ist möglich. Zweifellos sieht das Grundgesetz vor, eine | |
Partei zu verbieten, die die freiheitliche Demokratie im Kern ablehnt. Die | |
Verfassung folgt dem Konzept der „wehrhaften Demokratie“, Garantien des | |
Grundgesetzes gelten für die Feinde der Freiheit nur bedingt. Dennoch ist | |
der Verbotsantrag, den der Bundesrat am Dienstag in Karlsruhe einreichen | |
wird, kein Selbstläufer. Wenn die Verfassungsrichter zusätzlich eine | |
„unmittelbare Gefahr“ für die Demokratie fordern, dann könnte der Antrag | |
auch abgelehnt werden. Schließlich ist die NPD derzeit eine Partei im | |
Niedergang. | |
Für eine Anhebung der Hürden spricht mehreres. Erstens sollte ein | |
Parteiverbot in der Demokratie immer das letzte Mittel sein. Ein Verbot | |
zeigt gerade nicht die Stärke der Demokratie, sondern stärkt autoritäre | |
Lösungsmuster. Zweitens wäre es für das Verfassungsgericht peinlich, wenn | |
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Parteiverbot wieder | |
aufhebt. Straßburg hat schon verschiedentlich eine „Gefahr“ als | |
Voraussetzung für ein Verbot verlangt. | |
Drittens aber machen vor allem die Umstände der jahrelangen | |
Verbotsdiskussion skeptisch. Die Forderung nach Ausschaltung der NPD kam | |
immer dann hoch, wenn sich die Öffentlichkeit über rechtsradikale | |
Gewalttaten empörte, im Sommer 2000 nach einem Anschlag auf russische | |
Einwanderer in Düsseldorf und jüngst nach Bekanntwerden der Morde der | |
rechten Terrorgruppe NSU. Wenn die unmittelbaren Täter unbekannt oder tot | |
sind, dann ist ein NPD-Verbot immer gut, um staatliche Entschlossenheit und | |
Handlungsfähigkeit zu zeigen. Inzwischen wird das Verbotsverfahren vor | |
allem fortgeführt, weil man es einmal angefangen hat. | |
Die Verfassungsrichter haben also genug Gründe, den Verbotsantrag mit | |
spitzen Fingern anzufassen. | |
2 Dec 2013 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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