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# taz.de -- Todesstrafe in den USA: Giftspritze trotz Protest
> Wieder ist in Texas ein Mexikaner hingerichtet worden, dem der in der
> Wiener Konvention verbriefte konsularische Beistand verweigert worden
> war.
Bild: Vergeblicher Protest gegen die Hinrichtung in Huntsville, Texas.
BERLIN taz | Um 21.32 Uhr wurde Edgar Arias Tamayo für tot erklärt. Der
46j-ährige Mexikaner starb am Mittwochabend in Texas, im Gefängnis von
Huntsville, wo ihm seine Henker eine Giftspritze gesetzt hatten. Gegen
seine Hinrichtung hatte Mexikos Regierung Protest eingelegt. Auch
US-Außenminister John Kerry hatte vor der Hinrichtung gewarnt. Stunden vor
der Hinrichtung hatte der Oberste Gerichtshof erneut einen Eilantrag
Tamayos abgelehnt.
Tamayo, der 1994 wegen der Ermordung eines Polizisten zum Tode verurteilt
worden war, war niemals über das in der Wiener Konsularrechtskonvention
verbriefte Recht eines Ausländers aufgeklärt worden, im Falle
strafrechtlicher Ermittlungen um konsularischen Beistand nachzusuchen. Das
hatte sowohl die US-Regierung als auch der Staat Texas offen zugegeben, als
der Internationale Gerichtshof in Den Haag die USA 2004 dazu verurteilte,
insgesamt 51 Fälle von in US-Todestrakten einsitzenden Mexikanern wegen der
Verletzung dieses – als Menschenrecht einzustufenden – Rechts neu
aufzurollen.
Die US-Regierung hatte den Spruch als bindend akzeptiert. Der damalige
US-Präsident George W. Bush hatte eine Neuauflage der Prozesse angeordnet –
doch dagegen zog der Bundesstaat Texas vor den Obersten Gerichtshof der
USA.
2008 bekam Texas von der konservativen Richtermehrheit Recht: Solange es
kein Gesetz gebe, das die internationalen Verpflichtungen der USA in
nationales Strafrecht umsetze, gelte eben texanisches Recht. Ein
entsprechender Gesetzesentwurf liegt zwar seit Jahren im US-Senat –
verabschiedet ist er bis heute nicht. Ein neues Verfahren für Tamayo und
die anderen lehnte Texas ab.
Tamayo, der jetzt gestorben ist, war 1994 bei einem Raubüberfall von der
Polizei gefasst, aber offenbar nicht gründlich durchsucht worden. Auf dem
Rücksitz eines Polizeiwagens, der ihn zur Wache bringen sollte, zog er eine
in der Hose versteckte Pistole, erschoss von hinten den 24-jährigen
Polizisten Guy Gaddis, der am Steuer des Wagens saß, und entkam zu Fuß.
Wenige Häuserblocks weiter wurde er erneut gefasst, noch in Handschellen.
Am Tathergang gibt es keine Zweifel, am Strafmaß schon. Hätte Tamayo,
argumentierten sowohl seine Anwälte als auch der Internationale
Gerichtshof, bei seinem damaligen Verfahren konsularischen Beistand und
entsprechende anwaltliche Vertretung erhalten, wären die Umstände der Tat
womöglich anders bewertet und nicht auf Todesstrafe entschieden worden.
23 Jan 2014
## AUTOREN
Bernd Pickert
## TAGS
USA
Todesstrafe
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Hinrichtung
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