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# taz.de -- Trotz Einspruch der US-Regierung: Texas exekutiert Mexikaner
> Wegen Mordes und Vergewaltigung ist in Texas ein Mexikaner hingerichtet
> worden. Dabei wurde gegen die Wiener Konvention verstoßen. Auch der
> Einspruch der US-Regierung war vergebens.
Bild: Luis Malpica de Lamadrid, mexikanischer Konsul in Houston, vor dem Gefän…
BERLIN taz | Im US-Bundesstaat Texas ist am Donnerstagabend der 38-jährige
Mexikaner Humberto Leal Garcia, Jr. per Giftspritze hingerichtet worden.
Leal war wegen der Vergewaltigung und brutalen Ermordung einer 16-Jährigen
1994 zum Tode verurteilt worden. In seinen letzten Worten in der
Hinrichtungskammer übernahm er die volle Verantwortung für seine Tat und
sagte, dass er sie bereue. Kurz vor seinem Tod rief er noch zweimal: "Viva
Mexico!"
Tatsächlich hatte die Regierung seines Heimatlandes - das er mit seinen
Eltern allerdings schon als Kleinkind Richtung USA verlassen hatte - bis
zuletzt versucht, Leal vor der Hinrichtung zu bewahren. Wichtigster Punkt:
Obwohl das auch von den USA unterzeichnete Wiener Abkommen über
konsularische Beziehungen zwingend vorschreibt, dass im Falle einer
strafrechtlichen Ermittlung gegen einen Ausländer dessen konsularische
Vertretung informiert werden muss, war das bei Humberto Leal nicht
geschehen.
Und nicht nur in seinem Fall: Auf Antrag der mexikanischen Regierung hatte
der Internationale Gerichtshof in Den Haag 2004 entschieden, dass die USA
in Fällen von 51 inhaftierten Mexikanern gegen die Bestimmungen des Wiener
Abkommmens verstoßen hatte und die Fälle neu aufgerollt werden müssten.
2008 hatte die US-amerikanische Regierung, damals noch unter Präsident
George W. Bush, anerkannt, dass der Spruch des IGH bindend sei.
Im Fall Leal hatte die Obama-Regierung sich für einen Aufschub der
Hinrichtung eingesetzt und sogar den Obersten Gerichtshof angerufen, um
aufgrund des Verstoßes gegen das Wiener Abkommen eine Verschiebung zu
erreichen. Doch der nach wie vor mit konservativer Mehrheit besetzte
Gerichtshof hatte den Antrag am Donnerstagabend mit 5 zu 4 Richterstimmen
abgelehnt. Ihre Begründung: Nach wie vor sind die Bestimmungen des Wiener
Abkommens nicht in der US-Strafprozessordnung verankert. Ein entsprechender
Gesetzentwurf des demokratischen Senators Patrick Leahy liegt dem Senat
zwar vor, ist aber noch nicht verabschiedet.
Man habe sich, argumentierte die konservative Richtermehrheit nun, an
geltendes Recht zu halten und nicht an Gesetze, die vielleicht einmal
gelten könnten. Eine Stunde nach dem Richterspruch war Humberto Leal tot.
## USA verweigert nicht zum ersten Mal konsularische Betreuung
Bereits 1999 war die deutsche Bundesregierung im Falle der zum Tode
verurteilten und dann hingerichteten deutschen Brüder Walter und Karl-Heinz
LaGrand vor den Internationalen Gerichtshof gezogen. Auch ihnen war
konsularische Betreuung vorenthalten worden, auch damals hatte die
US-Justiz internationale Proteste und die einstweilige Anordnung des
Internationalen Gerichtshofs ignoriert.
8 Jul 2011
## AUTOREN
Bernd Pickert
## TAGS
USA
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