Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Oklahoma setzt Exekutionen aus: Zertifikate für Giftspritze fehlen
> Zum Tode Verurteilte müssen über die Herkunft der Giftmittel informiert
> werden, urteilte ein Gericht in Oklahoma. Es untersagte die nächsten
> Hinrichtungen.
Bild: Todeszelle in den USA: Pharmafirmen wollen nicht mit den Hinrichtungen in…
OKLAHOMA CITY/BERLIN ap/taz | Das Oberste Gericht im US-Staat Oklahoma hat
die Hinrichtung zweier Todeskandidaten ausgesetzt. Die Richter gaben am
Montag mit fünf zu vier Stimmen einer Klage gegen die Geheimhaltung der
Herkunft von Giftspritzen statt, die der Strafvollzug seit dem 21. März
einsetzt.
Das Urteil erging nur einen Tag vor der geplanten Exekution von Clayton
Lockett, der 1999 eine 19-Jährige erschossen haben soll. Der zweite
Todeskandidat, Charles Warner, wurde wegen des Mordes an der elf Monate
alten Tochter seines Mitbewohners verurteilt.
Oklahoma hatte das Strafvollzugsprotokoll im März geändert, um künftig fünf
verschiedene potenzielle Medikamentenkombinationen für Hinrichtungen
zuzulassen. Am 1. April wurden die Verteidiger der Häftlinge darüber
informiert, dass sie mit einem Gift-Mix aus drei Substanzen exekutiert
werden würden, der noch nie zuvor in dem Staat eingesetzt wurde. Mit diesen
Substanzen in der Giftspritze waren zuvor in Florida Todesurteile
vollstreckt worden.
Den Stopp der Hinrichtungen begründeten die Richter damit, dass die
Todeskandidaten keine Zertifikate, Daten, medizinische Gutachten oder
andere Beweismittel bekommen hätten, die die Behauptung des Staats
untermauerten, dass die Medikamente sicher seien.
Oklahoma und andere US-Staaten mussten sich zuletzt neue Lieferanten für
die bei Hinrichtungen eingesetzten Gift-Cocktails suchen, nachdem viele
Pharmaunternehmen die Versorgung der Strafvollzugsbehörden eingestellt
hatten. In der EU ist es sogar verboten, diese Medikamente auszuführen,
wenn sie für Hinrichtungen benutzt werden sollen.
Der Engpass bei den Todesmittel hatte zuvor schon in mehreren US-Staaten
wie etwa Missouri, Virginia und Wyoming zu Diskussionen über eine
Wiedereinführung von Exekutionsmethoden wie Erschießung, dem Elektrischen
Stuhl oder Gaskammern geführt. In den USA sitzen derzeit immer noch rund
3.000 Häftlinge in Todeszellen.
22 Apr 2014
## TAGS
Hinrichtung
Todesurteil
Giftspritze
USA
Oklahoma
Strafvollzug
USA
Oklahoma
Todesstrafe
Todesstrafe
Todesstrafe
Todesstrafe
USA
## ARTIKEL ZUM THEMA
Debatte Gefängnisse: Isolationshaft in den USA
Das Reden über Freiheit ist das eine, menschenunwürdige Haftbedingungen
sind das andere. Und das betrifft nicht nur Guantánamo.
Todesstrafe in den USA: Vom Staat zu Tode gefoltert
Über Ablauf und Hintergründe der verkorksten Hinrichtung in Oklahoma wird
immer mehr bekannt. Zum Umdenken scheint selbst das aber nicht zu führen.
Hinrichtungen in USA: Herzinfarkt statt Gifttod
Wieder eine Hinrichtung in den USA, bei der Delinquent lange leiden musste.
Bei der Giftinjektion platzte eine Vene, der Todeskampf dauerte 43 Minuten.
Vollstreckung von Todesstrafen: Staaten bringen mehr Menschen um
Amnesty International meldet einen deutlichen Anstieg vollstreckter
Todesstrafen. Vor allem im Irak und Iran wurden mehr Menschen hingerichtet.
Todesstrafe in Oklahoma: Hinrichtungen verschoben
Der US-Bundesstaat Oklahoma verschiebt zwei Exekutionen. Den Justizbehörden
gehen die Betäubungsmittel Pentobarbital und Vecuroniumbromid aus.
Freilassung eines US-Häftlings: Ein halbes Leben einfach geklaut
1984 ging Glenn Ford als Zeuge zur Polizei und landete in der Todeszelle.
Trotz zahlreicher Ermittlungsfehler kam er erst jetzt wieder aus dem
Gefängnis.
Todesstrafe in den USA: Den Henkern geht der Stoff aus
Für die Hinrichtung eines Gefangenen im US-Staat Missouri verweigert eine
Apotheke die Lieferung der tödlichen Medikamente. Diese sind kaum mehr
erhältlich.
Todesstrafe in den USA: Giftspritze trotz Protest
Wieder ist in Texas ein Mexikaner hingerichtet worden, dem der in der
Wiener Konvention verbriefte konsularische Beistand verweigert worden war.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.