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# taz.de -- Unruhen in Thailand: Wahl darf verschoben werden
> Der Termin für den geplanten Urnengang darf laut Thailands
> Verfassungsgericht verschoben werden. Es stellt sich damit gegen
> Ministerpräsidentin Yingluck Shinawatra.
Bild: Hands up für die mögliche Verschiebung der Wahlen in Thailand.
BANGKOK ap | Die für den 2. Februar im kriselnden Thailand geplanten Wahlen
dürfen verschoben werden. Das sei „legal“, entschied das Verfassungsgericht
am Freitag. Das Gericht ging damit auf Konfrontationskurs zu
Ministerpräsidentin Yingluck Shinawatra, die betont hatte, der per
königlichem Erlass festgesetzte Wahltermin sei nicht zu ändern.
Das Gericht sagte allerdings nicht, ob die Wahl tatsächlich verschoben
wird. Die Befugnis, sie zu verschieben, liege bei Yingluck und dem
Vorsitzenden der Wahlkommission.
Der Vorsitzende der Wahlkommission hatte gesagt, die Wahl solle wegen der
Unruhen, die das Land seit November ergriffen haben, verschoben werden.
Yingluck hatte weiter erklärt, die Regierung habe nicht die rechtliche
Autorität, den Urnengang zu verschieben. Die Regierungschefin hatte auf dem
Höhepunkt der Krise im Dezember das Parlament aufgelöst und so den Weg für
Neuwahlen freigemacht.
Die Demonstranten um Anführer Suthep Thaugsuban fordern, dass die Regierung
durch einen nicht gewählten „Volksrat“ ersetzt wird, der Reformen umsetzen
soll, um die Korruption einzudämmen. Die Opposition hatte angekündigt, die
für den 2. Februar angesetzte Parlamentswahl zu boykottieren.
Sie wirft Yingluck vor, eine Marionette ihres Bruders, Ex-Ministerpräsident
Thaksin Shinawatra, zu sein, der 2006 vom Militär gestürzt wurde und
derzeit im Exil lebt, um einer Gefängnisstrafe wegen Korruption zu
entgehen. Er und seine Nachfolger haben jedoch seit 2001 jede wichtige Wahl
in Thailand gewonnen.
24 Jan 2014
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Thailand
Opposition
Verfassungsgericht
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Bangkok
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