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# taz.de -- Herausgabe von Nutzerdaten: Der Maulkorb wird nur gelockert
> Die US-Regierung versucht die Internetkonzerne zu beschwichtigen. Sie
> dürfen nun etwas klarer sagen, wie oft Behörden Kundendaten verlangen.
Bild: Noch mehr heiße Luft – ein Ventilatorensystem in einem Google Datencen…
WASHINGTON dpa | Die US-Regierung hat gegenüber großen amerikanischen
Internetfirmen in der Geheimdienstaffäre leichte Zugeständnisse gemacht.
Sie dürfen künftig etwas genauere Angaben veröffentlichen, wie oft Behörden
die geheime Herausgabe von Nutzerdaten unter Hinweis auf die Nationale
Sicherheit verlangen oder auf welcher rechtlichen Grundlage das geschieht,
wie das Justizministerium in Washington am Montag mitteilte.
[1][Unternehmen wie Google und Microsoft] hatten sich mit Rechtsklagen
gegen die Regierung für mehr Transparenz starkgemacht. Die Einigung
bewerteten sie als einen ersten Erfolg. Es müssten aber weitere Reformen
folgen.
Die Einigung verbietet den amerikanischen Technologiegrößen aber immer noch
weitgehend, Details über die geheimen Anträge auf Herausgabe von
Nutzerdaten zu veröffentlichen. Allerdings können sie nun die
Größenordnung, in der das geschieht, ein wenig besser verdeutlichen. Dabei
müssen sie sich aber für eine von zwei Varianten entscheiden.
Entweder dürfen sie nun die Gesamtzahl aller Behörden-Nachfragen mit Bezug
zur nationalen Sicherheit in Schritten von jeweils 250 Anträgen nennen.
Bisher mussten sie mit allen anderen Behörden-Anfragen in 1000er-Spannen
zusammengerührt werden. Damit könnte klarer werden, wie oft tatsächlich
Nutzerdaten an Geheimdienste übergeben werden.
Alternativ dürfen die Internetfirmen nun aufschlüsseln, worauf die Anträge
rechtlich beruhen. Das kann ein sogenannter geheimer Nationaler
Sicherheitsbrief der Bundespolizei FBI sein, ein Beschluss eines
Geheimgerichts oder ein Erlass einer anderen Behörde. Bei dieser Variante
dürfen die Unternehmen jedoch weiter nur mit der 1000er-Spanne arbeiten.
Die Zahlen bleiben dadurch verschwommener.
## Apple übergab Kontaktinformationen der Kunden
Die Firmen dürfen nun auch die Anzahl der sogenannten „Selektoren“
veröffentlichen, die von der Regierung genannt wurden. Dabei handelt es
sich etwa um E-Mail-Adressen, Nutzernamen oder Internet-Adressen, nach
denen die Datenbestände durchforstet werden. Generell dürfen sie Daten aber
nur mit mindestens sechsmonatiger Verzögerung jedes halbe Jahr publizieren.
Über die ersten Anträge an ein Unternehmen darf erst nach einer Frist von
zwei Jahren berichtet werden.
[2][US-Präsident Barack Obama hatte eine solche] Änderung in seiner Rede
zum NSA-Skandal am 17. Januar angekündigt. Vorausgegangen waren laute
Beschwerden der Technologiefirmen, dass sie gesetzlich gezwungen seien,
über die Anfragen zu schweigen. Sie argumentierten, die Informationspolitik
der Regierung setze das Vertrauen der Kunden in ihre Dienste aufs Spiel.
[3][Apple teilte am Montag unmittelbar nach der Regeländerung mit], vom 1.
Januar bis zum 30. Juni 2013 zwischen null und 249 Anfragen mit Bezug zur
die Nationale Sicherheit erhalten zu haben. Wenn eine solche Aufforderung
als Nationaler Sicherheitsbrief komme, müssten der Regierung sogenannte
Transaktionsdaten übergeben werden, erläuterte Apple. Dazu gehörten die
Kontaktinformationen des Kunden. Inhalte hingegen würden dagegen nicht
übermittelt.
28 Jan 2014
## LINKS
[1] /Chefs-von-Netzkonzernen-bei-Obama/!129603/
[2] /Reaktion-auf-Obamas-Rede-zur-NSA/!131259/
[3] http://www.apple.com/pr/pdf/140127upd_nat_sec_and_law_enf_orders.pdf
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