Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Einigung im Streit mit EU-Kommission: Google muss Platz machen
> Die EU verkündet eine Einigung in dem jahrelangen Kartellstreit mit
> Google. Der Konzern will nun seine Suchergebnisse für Europa umbauen.
Bild: Für die Suche nach „EU“ sollte sich allerdings nicht viel ändern.
BERLIN taz | Nutzer der Suchmaschine Google sollen etwa bei Produktsuchen
deutliche Hinweise auf Konkurrenzdienste erhalten. Das ist die Konsequenz
einer Einigung der EU-Kommission mit dem Konzern.
Demnach soll Google bei spezialisierten Suchen drei Angebote von
Wettbewerbern anzeigen. Deren Präsentation muss mit der von Googles eigenen
Angeboten vergleichbar sein und sie sollen durch eine „objektive Methode“
ausgewählt werden. Google kündigte an, „erhebliche Änderungen an der
Funktionsweise“ der Suchmaschine vorzunehmen. Laut Kommission soll ein
unabhängiger Dritter überprüfen, ob das Unternehmen die Vereinbarung
einhält.
In dem Konflikt, der bereits gut drei Jahre andauert, geht es um
spezialisierte Suchen, beispielsweise nach Hotels oder Produkten. Die
Kommission wirft Google vor, dabei eigene Dienste zu bevorzugen. Wer zum
Beispiel unter dem Begriff „Notebook“ sucht, findet über der Liste der
Suchtreffer diverse Anzeigen. Daneben oder darunter präsentiert Google in
einem Kasten eigene „Shopping-Ergebnisse“. Versteckt weist Google darauf
hin, dass das Unternehmen „unter Umständen von einigen dieser Anbieter eine
Vergütung“ bekommt. Spezialisierte Anbieter, wie Produktsuchmaschinen oder
Dienste, bei denen Kunden Preisvergleiche vornehmen können, erscheinen erst
weiter unten in der Suchliste. Darüber beschwerte sich die Konkurrenz.
## Machtfaktor Marktanteil
Verbraucherschützer bewerten die angekündigten Änderungen durchaus positiv:
„Es ist immer gut, wenn die Marktmacht eines solchen Monopolisten, wie
Google es letztlich ist, etwas eingeschränkt wird“, sagt Michaela Zinke,
Referentin für Datenschutz und Netzpolitik beim Verbraucherzentrale
Bundesverband. Google hat in Europa mit seiner Suchmaschine einen
Marktanteil von mehr als 90 Prozent.
Die Anzeige von Konkurrenz-Diensten ist nur ein Teil der Vereinbarung.
Darüber hinaus sollen Website-Betreiber die Möglichkeit haben, einzelne
Inhalte von der Nutzung durch Googles Spezialsuche auszuschließen – ohne,
dass sie dafür bestraft werden, etwa mit einem schlechteren Ranking. Zudem
sollen Website-Betreiber beim Abschluss eines Anzeigen-Vertrags nicht dazu
verpflichtet werden dürfen, die Online-Werbung auf ihrer Seite
ausschließlich oder überwiegend über Googles Werbenetzwerk zu beziehen.
Auch der Umzug von Werbekampagnen von Google zu konkurrierenden
Suchmaschinen soll erleichtert werden.
Bis die neuen Regelungen kommen, kann es noch einige Monate dauern.
Zunächst wird die EU-Kommission die Beschwerdeführer anhören, dann trifft
die Kommission eine endgültige Entscheidung.
5 Feb 2014
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
EU
Google
Kim Dotcom
Datenschutz
NSA
Adblocker
Google
Google
## ARTIKEL ZUM THEMA
Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Webseiten dürfen gesperrt werden
Internetprovider müssen verhindern, dass ihre Kunden urheberrechtlich
geschützte Filme oder Musik verbreiten. Auslöser war eine Klage gegen
kino.to.
Alternativen zu WhatsApp: Nur mit dem richtigen Schlüssel
WhatsApp wird von Facebook aufgekauft. Beide Firmen sind nicht für
Datensicherheit bekannt. Wer Sicherheit sucht, wird woanders fündig.
Nutzerdaten im Internet: Mehr Transparenz beim Ausspähen
Wie oft geben Unternehmen Nutzerdaten an Behörden weiter? In den USA darf
darüber jetzt mehr informiert werden, in Deutschland nicht.
Google und Werbeblocker „Adblock Plus“: 25 Millionen für die Freischaltung?
Mit „Adblock Plus“ lässt sich Werbung auf Websites abschalten. Nun heißt
es, Google habe 25 Millionen Dollar gezahlt, um die Blockade zu umgehen.
Motorola verkauft: Lenovo verschuldet sich bei Google
Google verkauft für 2,9 Milliarden Dollar seine Handy-Sparte Motorola an
Lenovo. Das ist die größte Technologie-Übernahme eines chinesischen
Unternehmens.
Landgericht Hamburg urteilt gegen Google: Keine Sex-Fotos von Mosley
Die Suchmaschine darf keine intimen Bilder des Ex-Motorsportbosses mehr
listen, entscheidet das Gericht. Google wird in Berufung gehen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.