| # taz.de -- Landgericht Hamburg urteilt gegen Google: Keine Sex-Fotos von Mosley | |
| > Die Suchmaschine darf keine intimen Bilder des Ex-Motorsportbosses mehr | |
| > listen, entscheidet das Gericht. Google wird in Berufung gehen. | |
| Bild: Er will Ruhe in seiner Intimsphäre: Max Mosley. | |
| HAMBURG taz | Die Suchmaschine Google darf in ihren Suchergebnissen nicht | |
| mehr auf Sex-Bilder von Ex-Motorsportboss Max Mosley hinweisen. Das | |
| entschied am Freitag das Landgericht Hamburg. Das Urteil hat grundsätzliche | |
| Bedeutung, ist aber noch nicht rechtskräftig. | |
| Der 73-jährige Max Mosley ist ein englischer Anwalt und Ex-Rennfahrer. Bis | |
| 2009 amtierte er als Vorsitzender des Welt-Automobilverbands FIA. 2008 | |
| berichtete die englische Zeitung News of the World über eine Sexorgie | |
| Mosleys, bei der er mit fünf Prostituierten sadomasochistische Rollenspiele | |
| inszenierte. Aus einem mehrstündigen Video dieses Treffens werden nun immer | |
| wieder Bilder veröffentlicht. | |
| Anfangs wehrte sich Mosley, Sohn des englischen Faschistenführers Oswald | |
| Mosley, nur gegen die Behauptung, bei den Rollenspielen seien NS-Uniformen | |
| und KZ-Kleidung eingesetzt worden. Später versuchte er, jede Verbreitung | |
| der Bilder zu unterbinden. Zahlreiche Medien haben sich bereits | |
| verpflichtet, die Bilder nicht mehr zu drucken und im Internet zu zeigen. | |
| Teilweise wurden sie gerichtlich dazu verurteilt. Auch Google hatte auf | |
| Aufforderung von Mosley konkrete Seiten mit diesen Fotos für die Anzeige in | |
| Suchergebnissen gesperrt. | |
| Da die Fotos aber immer wieder auf neuen Webseiten auftauchten, forderte | |
| Mosley von Google, Seiten mit diesen Bildern generell nicht mehr in | |
| Sucherergebnisse aufzunehmen. Google lehnte das ab, man wolle keine | |
| „Zensurmaschine“ werden, sagte ein Anwalt in der Verhandlung vor dem | |
| Hamburger Landgericht. Bisher habe Google nur (in Zusammenarbeit mit dem | |
| BKA) die Listung von Seiten mit Kinderpornographie verhindert. | |
| ## Suchmaschine als „Störer“ | |
| Das Hamburger Landgericht verpflichtet Google nun, Seiten mit sechs | |
| konkreten Bildern in seinen Suchergebnissen nicht mehr anzuzeigen. Diese | |
| Fotos zeigten Mosley bei sexuellen Handlungen und stellten damit eine | |
| „schwere Verletzung seiner Intimsphäre“ dar, wie die Vorsitzende Richterin | |
| Simone Käfer sagte. Google hafte hier zwar nicht als Täter, da die | |
| Suchmaschine die Fotos ja nicht selbst ins Internet stelle, aber als | |
| „Störer“, weil Google den Weg zu diesen Seiten weise und damit für die | |
| Rechtsverletzung mitursächlich sei. | |
| Google muss nun eine entsprechende Filtersoftware einsetzen. Im Verfahren | |
| hatte der Suchmaschinen-Konzern argumentiert, dass er keine entsprechende | |
| Software habe und seine Aufgabe auch nicht darin sehe, Zensurinstrumente zu | |
| schaffen. Wenn das Urteil bestehen bleibt, muss Google nun aber doch eine | |
| entsprechende Software entwickeln. | |
| Das Urteil bedeutet in Deutschland Neuland. Google kann dagegen aber noch | |
| Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen und hat dies am Freitag | |
| auch bereits angekündigt. | |
| 24 Jan 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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| Urteil | |
| EU | |
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