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# taz.de -- Landgericht Hamburg urteilt gegen Google: Keine Sex-Fotos von Mosley
> Die Suchmaschine darf keine intimen Bilder des Ex-Motorsportbosses mehr
> listen, entscheidet das Gericht. Google wird in Berufung gehen.
Bild: Er will Ruhe in seiner Intimsphäre: Max Mosley.
HAMBURG taz | Die Suchmaschine Google darf in ihren Suchergebnissen nicht
mehr auf Sex-Bilder von Ex-Motorsportboss Max Mosley hinweisen. Das
entschied am Freitag das Landgericht Hamburg. Das Urteil hat grundsätzliche
Bedeutung, ist aber noch nicht rechtskräftig.
Der 73-jährige Max Mosley ist ein englischer Anwalt und Ex-Rennfahrer. Bis
2009 amtierte er als Vorsitzender des Welt-Automobilverbands FIA. 2008
berichtete die englische Zeitung News of the World über eine Sexorgie
Mosleys, bei der er mit fünf Prostituierten sadomasochistische Rollenspiele
inszenierte. Aus einem mehrstündigen Video dieses Treffens werden nun immer
wieder Bilder veröffentlicht.
Anfangs wehrte sich Mosley, Sohn des englischen Faschistenführers Oswald
Mosley, nur gegen die Behauptung, bei den Rollenspielen seien NS-Uniformen
und KZ-Kleidung eingesetzt worden. Später versuchte er, jede Verbreitung
der Bilder zu unterbinden. Zahlreiche Medien haben sich bereits
verpflichtet, die Bilder nicht mehr zu drucken und im Internet zu zeigen.
Teilweise wurden sie gerichtlich dazu verurteilt. Auch Google hatte auf
Aufforderung von Mosley konkrete Seiten mit diesen Fotos für die Anzeige in
Suchergebnissen gesperrt.
Da die Fotos aber immer wieder auf neuen Webseiten auftauchten, forderte
Mosley von Google, Seiten mit diesen Bildern generell nicht mehr in
Sucherergebnisse aufzunehmen. Google lehnte das ab, man wolle keine
„Zensurmaschine“ werden, sagte ein Anwalt in der Verhandlung vor dem
Hamburger Landgericht. Bisher habe Google nur (in Zusammenarbeit mit dem
BKA) die Listung von Seiten mit Kinderpornographie verhindert.
## Suchmaschine als „Störer“
Das Hamburger Landgericht verpflichtet Google nun, Seiten mit sechs
konkreten Bildern in seinen Suchergebnissen nicht mehr anzuzeigen. Diese
Fotos zeigten Mosley bei sexuellen Handlungen und stellten damit eine
„schwere Verletzung seiner Intimsphäre“ dar, wie die Vorsitzende Richterin
Simone Käfer sagte. Google hafte hier zwar nicht als Täter, da die
Suchmaschine die Fotos ja nicht selbst ins Internet stelle, aber als
„Störer“, weil Google den Weg zu diesen Seiten weise und damit für die
Rechtsverletzung mitursächlich sei.
Google muss nun eine entsprechende Filtersoftware einsetzen. Im Verfahren
hatte der Suchmaschinen-Konzern argumentiert, dass er keine entsprechende
Software habe und seine Aufgabe auch nicht darin sehe, Zensurinstrumente zu
schaffen. Wenn das Urteil bestehen bleibt, muss Google nun aber doch eine
entsprechende Software entwickeln.
Das Urteil bedeutet in Deutschland Neuland. Google kann dagegen aber noch
Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen und hat dies am Freitag
auch bereits angekündigt.
24 Jan 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Google
Urteil
EU
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