# taz.de -- Landgericht Hamburg urteilt gegen Google: Keine Sex-Fotos von Mosley | |
> Die Suchmaschine darf keine intimen Bilder des Ex-Motorsportbosses mehr | |
> listen, entscheidet das Gericht. Google wird in Berufung gehen. | |
Bild: Er will Ruhe in seiner Intimsphäre: Max Mosley. | |
HAMBURG taz | Die Suchmaschine Google darf in ihren Suchergebnissen nicht | |
mehr auf Sex-Bilder von Ex-Motorsportboss Max Mosley hinweisen. Das | |
entschied am Freitag das Landgericht Hamburg. Das Urteil hat grundsätzliche | |
Bedeutung, ist aber noch nicht rechtskräftig. | |
Der 73-jährige Max Mosley ist ein englischer Anwalt und Ex-Rennfahrer. Bis | |
2009 amtierte er als Vorsitzender des Welt-Automobilverbands FIA. 2008 | |
berichtete die englische Zeitung News of the World über eine Sexorgie | |
Mosleys, bei der er mit fünf Prostituierten sadomasochistische Rollenspiele | |
inszenierte. Aus einem mehrstündigen Video dieses Treffens werden nun immer | |
wieder Bilder veröffentlicht. | |
Anfangs wehrte sich Mosley, Sohn des englischen Faschistenführers Oswald | |
Mosley, nur gegen die Behauptung, bei den Rollenspielen seien NS-Uniformen | |
und KZ-Kleidung eingesetzt worden. Später versuchte er, jede Verbreitung | |
der Bilder zu unterbinden. Zahlreiche Medien haben sich bereits | |
verpflichtet, die Bilder nicht mehr zu drucken und im Internet zu zeigen. | |
Teilweise wurden sie gerichtlich dazu verurteilt. Auch Google hatte auf | |
Aufforderung von Mosley konkrete Seiten mit diesen Fotos für die Anzeige in | |
Suchergebnissen gesperrt. | |
Da die Fotos aber immer wieder auf neuen Webseiten auftauchten, forderte | |
Mosley von Google, Seiten mit diesen Bildern generell nicht mehr in | |
Sucherergebnisse aufzunehmen. Google lehnte das ab, man wolle keine | |
„Zensurmaschine“ werden, sagte ein Anwalt in der Verhandlung vor dem | |
Hamburger Landgericht. Bisher habe Google nur (in Zusammenarbeit mit dem | |
BKA) die Listung von Seiten mit Kinderpornographie verhindert. | |
## Suchmaschine als „Störer“ | |
Das Hamburger Landgericht verpflichtet Google nun, Seiten mit sechs | |
konkreten Bildern in seinen Suchergebnissen nicht mehr anzuzeigen. Diese | |
Fotos zeigten Mosley bei sexuellen Handlungen und stellten damit eine | |
„schwere Verletzung seiner Intimsphäre“ dar, wie die Vorsitzende Richterin | |
Simone Käfer sagte. Google hafte hier zwar nicht als Täter, da die | |
Suchmaschine die Fotos ja nicht selbst ins Internet stelle, aber als | |
„Störer“, weil Google den Weg zu diesen Seiten weise und damit für die | |
Rechtsverletzung mitursächlich sei. | |
Google muss nun eine entsprechende Filtersoftware einsetzen. Im Verfahren | |
hatte der Suchmaschinen-Konzern argumentiert, dass er keine entsprechende | |
Software habe und seine Aufgabe auch nicht darin sehe, Zensurinstrumente zu | |
schaffen. Wenn das Urteil bestehen bleibt, muss Google nun aber doch eine | |
entsprechende Software entwickeln. | |
Das Urteil bedeutet in Deutschland Neuland. Google kann dagegen aber noch | |
Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen und hat dies am Freitag | |
auch bereits angekündigt. | |
24 Jan 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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EU | |
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