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# taz.de -- Prozess gegen Christian Wulff: Verfahren gefährdet
> Der Staatsanwalt verärgert den Richter mit immer neuen Anträgen. Der
> Vorsitzende droht nun mit der Aussetzung des Wulff-Prozesses.
Bild: Die Aussetzung des Prozesses gegen Christian Wulff droht.
HANNOVER dpa | Der schwelende Streit zwischen Gericht und
Staatsanwaltschaft im Korruptionsprozess gegen Ex-Bundespräsident Christian
Wulff ist eskaliert: Der Vorsitzende Richter Frank Rosenow drohte am
Donnerstag überraschend mit einem Aussetzen des Verfahrens. Zuvor hatte er
Staatsanwalt Clemens Eimterbäumer vorgehalten, dass die Anklage nach und
nach neue Beweismittel vorlegt, die dem Gericht bisher unbekannt sind.
„Notfalls werde ich das Verfahren aussetzen“, drohte Richter Rosenow im
Landgericht Hannover. Ein Aussetzen der Verhandlung nach Paragraf 228 der
Strafprozessordnung würde bedeuten, dass der Prozess komplett neu
aufgerollt werden müsste. Eine einfache Unterbrechung wäre aber auch
möglich.
Der Richter forderte den Staatsanwalt auf, ihn in einer dienstlichen
Erklärung über seinen Kenntnisstand über neue Beweise zu informieren. Dabei
geht es auch um mögliche Unterlagen, die die Staatsanwaltschaft aus dem
parallel am Landgericht laufenden Korruptionsprozess gegen Wulffs
Ex-Sprecher Olaf Glaeseker kennt.
Staatsanwalt Eimterbäumer sagte, es sei normal, dass neue Beweismittel
auftauchten. Das sei das „Schicksal einer dynamischen Hauptverhandlung“.
Konkret ging es unter anderem um eine Festplatte, deren Inhalt öffentlich
bisher unbekannt ist. Eimterbäumer betonte, die Prozessbeteiligten könnten
darauf jederzeit zugreifen. Die Kammer unterbrach das Verfahren daraufhin
zunächst bis zum frühen Nachmittag.
## Ärger über neue Beweismittel
Ausgelöst wurde Rosenows Ärger durch die Ankündigung der
Staatsanwaltschaft, in dem Verfahren am Nachmittag neue Beweisanträge
einzubringen. Dabei geht es unter anderem um den Inhalt von E-Mails, die
die Anklage Anfang der Woche auf den beim Landeskriminalamt eingelagerten
Festplatten gefunden haben soll.
Sollte das Gericht den neuen Beweisanträgen stattgeben, könnte sich das vom
Gericht bisher für den 27. Februar angepeilte Urteil verzögern. „Mein
Interesse ist es, das Verfahren mit einem Urteil abschließen zu können, das
bestandsfähig ist“, betonte Rosenow.
Der Prozess gegen Wulff war am Donnerstag mit der Vernehmung eines
Ex-Geschäftspartners des mitangeklagten Filmfinanciers David Groenewold
fortgesetzt worden. Dieser konnte aber nicht sagen, ob Groenewold kurz nach
dem Oktoberfestbesuch 2008 tatsächlich einen von ihm mitformulierten
Bittbrief an Wulff abschickte. Die Verteidigung betont, das Schreiben sei
nie versendet worden. Eine andere Zeugin, eine frühere Assistentin
Groenewolds, hatte das Gegenteil behauptet und gesagt, der Brief sei für
ihren Chef wirtschaftlich überlebenswichtig gewesen.
Wulff steht seit Mitte November wegen Vorteilsannahme im Amt als
niedersächsischer Regierungschef vor Gericht. Er soll sich 2008 rund um den
Oktoberfestbesuch in München von Groenewold einen Teil der Kosten für Hotel
und Essen bezahlt haben lassen. Im Gegenzug soll Wulff bei der
Siemens-Spitze um Unterstützung für ein Filmprojekt Groenewolds geworben
haben. Beide Männer bestreiten die Vorwürfe.
6 Feb 2014
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