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# taz.de -- Kommentar Urteil gegen Eisleben-Täter: Mehr als Aggressionen
> Nach dem brutalen rassistischen Angriff auf eine syrische Familie in
> Eisleben sind die Täter verurteilt worden. Aber der Richterspruch ist in
> Teilen inkonsequent.
Bild: Der Mitangeklagte Marcel H. bei Prozessbeginn in Halle.
Das Urteil geht in Ordnung, die Begründung ist aber unbefriedigend. Zwei
Jahre Jugendstrafe auf Bewährung erhält Eric S., der Haupttäter eines
rassistischen Angriffs auf eine deutsch-syrische Familie auf dem Volksfest
von Eisleben in Sachsen-Anhalt. Die älteren Mittäter müssen dagegen mehrere
Jahre ins Gefängnis.
Die Brutalität der Täter gegen die friedliche syrische Familie warf die
Frage auf, ob hier ein Mordversuch aus niedrigen Beweggründen vorliegt.
Doch das Gericht hat nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, um
keine Aufhebung durch den Bundesgerichtshof zu riskieren. Diese Vorsicht
ist akzeptabel. Selbst die Anwälte der betroffenen Familie haben den
Tötungsvorsatz offen gelassen.
Auch die Bewährungsstrafe für den zur Tatzeit 19-jährigen Haupttäter ist im
Ergebnis nachvollziehbar. Er war noch unreif, bei der Tat betrunken und bis
dahin nicht vorbestraft. Als Bewährungsauflage muss er Sozialstunden
verrichten und ein Antigewalttraining absolvieren, damit er künftig nicht
mehr grundlos zuschlägt. Das trifft das Problem aber nicht richtig. S. hat
nicht nur zugeschlagen, weil es ihm an Empathie mangelt, sondern weil er
ein Rassist ist. Auf seiner Facebook-Seite zeigt er sich als Rechter, bei
der Tat brüllte er ausländerfeindliche Parolen.
Dass solche Prügelattacken mehr sind als sinnlose Gewalt, nämlich
ausgelebte rechtsextremistische Gesinnung, das hat das Gericht bei Ronny
G., einem weiteren Angeklagten, durchaus deutlich gemacht. Das Urteil ist
also nicht völlig entpolitisiert, eher etwas inkonsequent.
Deutliche Worte hätte man sich von den Richtern auch zur nachlässigen und
verharmlosenden Ermittlungsarbeit nach der Tat gewünscht. Schließlich wird
der Überfall von Eisleben nicht zuletzt deshalb in Erinnerung bleiben.
17 Feb 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Rechtsextremismus
Schwerpunkt Neonazis
Schwerpunkt Neonazis
Nazis
Bundesanwaltschaft
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