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# taz.de -- Prozess gegen Ex-Präsidenten Wulff: Staatsanwaltschaft gibt nicht …
> Der Freispruch von Christian Wulff ist noch nicht rechtskräftig. Die
> Staatsanwaltschaft legt Revision ein. Die Verteidigung gibt sich betont
> gelassen.
Bild: Noch immer nicht ganz befreit: Ex-Bundespräsident Christian Wulff.
HANNOVER dpa | Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Revision gegen den
Freispruch von Ex-Bundespräsident Christian Wulff eingelegt. Sie reichte
ihren Antrag am Mittwoch beim Landgericht Hannover ein. Eine inhaltliche
Begründung für die Revision legte die Anklagebehörde zunächst nicht vor.
Erst nachdem das Gericht die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt hat,
muss die Staatsanwaltschaft die Begründung nachliefern. Die Behörde könnte
die Revision dann aber auch wieder zurückziehen, wenn sie die Gründe für
den Freispruch Wulffs durch die 2. Große Strafkammer doch noch für völlig
überzeugend halten sollte.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte: „Das Gericht hat bei der
mündlichen Urteilsverkündung zwar eine Begründung geliefert, aber wir
halten sie inhaltlich für falsch.“ Ob der Korruptionsprozess gegen Wulff
nun erneut aufgerollt werden muss, muss am Ende der Bundesgerichtshofes in
Karlsruhe entscheiden. Damit eine Revision Erfolg hat, müssen dem Gericht
Verfahrensfehler nachgewiesen werden.
Wulff war am vergangenen Donnerstag vom Landgericht Hannover freigesprochen
worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zur Last gelegt, als
niedersächsischer Ministerpräsident Vorteile im Amt angenommen zu haben. Es
ging um rund 720 Euro Hotel- und Bewirtungskosten. Von dem Filmfinancier
David Groenewold hatte Wulff sich 2008 zu einem Oktoberfestbesuch einladen
lassen und später für ein Projekt Groenewolds bei Siemens geworben.
Der Filmfinancier musste sich wegen Vorteilsgewährung verantworten, die
Revision bezieht sich auch auf seinen Freispruch. Beide Männer hatten die
Einladung mit ihrer Freundschaft begründet. Zudem betonte Wulff, von der
Teilübernahme der Hotelkosten zunächst nichts gewusst zu haben.
Die Revision hatte sich in Hannover bereits vor der Urteilsverkündung im
Plädoyer von Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer angedeutet. „Das Gericht
hat die vorliegenden Erkenntnisquellen nicht ausgeschöpft“, sagte er.
Weitere Zeugen müssen gehört sowie Aktenvermerke und Mails gewürdigt
werden. Ursprünglich hatte der Prozess bis April dauern sollen.
Wulffs Verteidiger reagierten auf den Revisionsantrag gelassen. „Die
Staatsanwaltschaft hatte bereits vor Monaten angekündigt, rechts- und
fristwahrend Revision zur Überprüfung des Urteils einzulegen“, teilten die
Anwälte Bernd Müssig und Michael Nagel mit. Aus ihrer Sicht hat eine
Revision keine Chance auf Erfolg.
5 Mar 2014
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