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# taz.de -- Bürgerkrieg in Syrien: Wenn der Terror nach Hause kommt
> Gegen einen mutmaßlichen deutschen Syrien-Kämpfer wurde ein Haftbefehl
> erlassen. Der 19-jährige war Mitglied in einer der radikalsten
> Dschihadisten-Gruppen.
Bild: Ob Kreshnik B. einer von diesen freien Syrien-Kämpfer war?
BERLIN rtr | Der Bundesgerichtshof hat gegen einen mutmaßlichen deutschen
Syrien-Kämpfer Haftbefehl erlassen. Der 19-jährige Kreshnik B. sei dringend
verdächtig, als Mitglied der islamistischen Gruppe Isil an Kämpfen in
Syrien teilgenommen zu haben, teilte die Bundesanwaltschaft am Freitag mit.
Der Beschuldigte sei vermutlich im Juli 2013 nach Syrien gereist und Mitte
Dezember nach der Rückkehr nach Deutschland festgenommen worden. Die
Vereinigung Islamischer Staat im Irak und der Levante (Isil) gilt als
radikalste Dschihadisten-Gruppierung im syrischen Bürgerkrieg.
Sie wird für Anschläge, Entführungen und Erschießungen verantwortlich
gemacht. Ihr Ziel sind neben Regierungstruppen und konkurrierenden
Aufständischen auch Zivilisten und Angehörige von Hilfsorganisationen.
Kreshnik B. absolvierte nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Syrien
zunächst eine Schusswaffenausbildung und schloss sich danach Isil an. Für
sie soll der Deutsche auch Wachdienste verrichtet haben.
Die deutschen Sicherheitsbehörden hatten zuletzt vor einer erhöhten
Anschlagsgefahr durch heimkehrende Syrien-Kämpfer gewarnt. „Wir haben zu
etwa einem Dutzend dieser Personen Erkenntnisse, dass sie sich aktiv am
bewaffneten Kampf in Syrien beteiligt haben“, sagte der Chef des
Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, Ende Februar. „Damit wächst
die Gefahr terroristischer Handlungen auch in Deutschland.“ In
Sicherheitskreisen hieß es, die Islamisten würden observiert, um
Gewalttaten zu verhindern. Es gebe Anzeichen, wonach Syrien-Heimkehrer in
anderen europäischen Ländern Anschlagspläne geschmiedet hätten. Diese seien
vereitelt worden.
14 Mar 2014
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