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# taz.de -- Staatsbürgerschaft in Deutschland: Zwei Herzen, ach, in meiner Bru…
> Das Bundeskabinett hat eine Doppelpass-Regelung bewilligt. Die
> Antragssteller müssen nachweisen, bis zum 21. Lebensjahr acht Jahre in
> Deutschland gelebt zu haben.
Bild: Die Willkommenskultur in Deutschland könnte noch etwas aufpoliert werden.
BERLIN rtr | Die Bundesregierung hat grünes Licht für die Neuregelung des
Staatsbürgerschaftsrechts gegeben. In Deutschland geborene und
aufgewachsene Kinder von Einwanderern sollen sich nicht mehr bis zum 23.
Geburtstag zwischen der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern oder der deutschen
entscheiden müssen.
Allerdings müssen sie nach dem am Dienstag vom Kabinett verabschiedeten
Gesetzentwurf nachweisen, dass sie bei Vollendung des 21. Lebensjahres
mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre hier die
Schule besucht haben. Als Nachweis soll auch ein deutscher Schulabschluss
oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland ausreichen.
Justizminister Heiko Maas sagte, der Kompromiss setze den Koalitionsvertrag
vernünftig in die Praxis um. In vielen Fällen könne von den Behörden allein
anhand von Meldedaten mit wenig Aufwand festgestellt werden, ob ein junger
Mensch hier aufgewachsen sei. Nur eine kleine Minderheit werde zur Klärung
von Zweifelsfällen angeschrieben.
Die SPD wollte die Optionspflicht, also die Pflicht zur Entscheidung für
einen Pass, eigentlich ganz abschaffen. Die Union hingegen hatte
ursprünglich nichts an der Doppelpass-Regelung ändern wollen.
Auch der von Mass und Innenminister Thomas de Maiziere erarbeitete
Kompromiss stößt auf Kritik. Abgeordnete beider Fraktionen haben
angekündigt, in den Beratungen des Parlaments auf Änderungen dringen zu
wollen. Einzelne SPD-Politiker halten das vereinbarte Verfahren für zu
bürokratisch. Unions-Politiker pochen dagegen auf Verschärfungen. Sie
beklagen etwa, dass allein der Nachweis eines Schulbesuchs von sechs Jahren
ohne Leistungserfolg für den Doppelpass ausreichen soll.
8 Apr 2014
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