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# taz.de -- Zukunft der Künstlersozialkasse: Mehr Prüfungen für mehr Einnahm…
> Weil immer weniger Firmen die Künstlersozialabgabe tragen mussten, droht
> die KSK zu zerbrechen. Ein Gesetzesentwurf sieht nun regelmäßige
> Kontrollen vor.
Bild: Auch sie müssen Künstlersozialabgabe zahlen: Theater.
MÜNCHEN epd | Die Deutsche Rentenversicherung soll Unternehmen künftig
regelmäßiger kontrollieren, um den Erhalt der Künstlersozialkasse zu
sichern. Dies geht aus dem „Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des
Künstlersozialabgabesatzes“ hervor, über den die Süddeutsche Zeitung am
Dienstag berichtete. „Ein effizientes Prüfverfahren soll künftig die
Belastungen für Wirtschaft und Verwaltung minimieren und gleichzeitig
Abgabegerechtigkeit herstellen“, heißt es in dem Entwurf, der dem Blatt
vorliegt.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) setzt damit den
Koalitionsvertrag um. Union und SPD hatten darin eine regelmäßige Prüfungen
der Unternehmen angekündigt, um die Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe
zu erhöhen und so die Künstlersozialversicherung zu erhalten.
Dem Gesetzentwurf zufolge muss die Rentenversicherung von 2015 an alle
Unternehmen, die schon jetzt die Künstlersozialabgabe zahlen, sowie alle
Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten alle vier Jahre prüfen. Bei
Firmen mit weniger Mitarbeitern soll demnach die Rentenversicherung 40
Prozent in dem Vier-Jahres-Rhythmus kontrollieren, so „dass der
durchschnittliche Prüfturnus in dieser Gruppe zehn Jahre beträgt“.
Weiter ist in dem geplanten Gesetz vorgesehen, eine Bagatellgrenze von 450
Euro im Jahr einzuführen, bis zu der an selbstständige Künstler oder
Publizisten erteilte Aufträge abgabefrei bleiben sollen. Außerdem soll die
Künstlersozialkasse ein eigenes Prüfrecht erhalten.
## 20 Millionen Euro Gewinn geplant
Die Rentenversicherung hatte in der Vergangenheit argumentiert, zusätzliche
Kontrollen kosteten 50 Millionen Euro jährlich, der Aufwand sei damit
größer als der Nutzen. Das Arbeitsministerium sprach dagegen von
Zusatzkosten in Höhe von 5 Millionen. In dem Entwurf kalkuliert das
Ministerium nun mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 12,3 Millionen Euro –
bei Zusatzeinnahmen von 32 Millionen Euro.
Das Arbeitsministerium will seinen Entwurf dem Bericht zufolge noch in
dieser Woche an die anderen Ressorts schicken. Am 30. April soll das
geplante neue Gesetz bereits das Kabinett passieren und noch vor der
Sommerpause den Bundestag, um den Abgabesatz 2015 stabil halten zu können.
Die Künstlersozialversicherung, die die Hälfte der Beiträge für Kranken-,
Pflege- und Rentenversicherung von knapp 180.000 dort versicherten
Künstlern übernimmt, finanziert sich zu knapp einem Drittel durch die
Künstlersozialabgabe. Diese müssen zum Beispiel Verlage, Theater oder
Unternehmen, die für ihre Produkte werben, auf Honorare an Künstler, Texter
oder Autoren zahlen.
Die Kontrollen durch die Rentenversicherung waren aber vorübergehend so
lasch, dass die Prüfungen „zwischenzeitlich kaum noch Einnahmen“ brachten,
wie in dem Entwurf angemerkt wird. 2014 war die Abgabe daher von 4,1 auf
5,2 Prozent geklettert. Nahles hatte gewarnt: Ein weiterer deutlicher
Anstieg könnte „die Akzeptanz für das System der Künstlersozialversicherung
gefährden“.
8 Apr 2014
## TAGS
Kreativwirtschaft
Rentenversicherung
Sozialabgaben
Andrea Nahles
Bundesarbeitsministerium
Künstlersozialkasse
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