# taz.de -- Urteil zur Verbreitung von Kunst: Keine Kohle für Raubkopien | |
> Künstler haben nur Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Werke legal | |
> kopiert werden. Mit diesem Urteil will der Europäische Gerichtshof das | |
> Urheberrecht stärken. | |
Bild: Bei dem Kauf von CD-Rohlingen fallen Gebühren an. | |
LUXEMBURG dpa | Künstler, Musiker und Autoren können Tantiemen nur für | |
private legale Kopien ihrer Werke beanspruchen, nicht aber für illegale | |
Raubkopien. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in | |
Luxemburg entschieden. Wenn Privatleute etwa CDs mit Werken, Filmen, | |
Sendungen oder Musik legal kopieren, hat der Inhaber der Urheberrechte | |
Anspruch auf eine Vergütung – aber nur dann. Nach Ansicht des Gerichts | |
müssen die EU-Staaten deshalb zwischen legal und illegal angefertigten | |
Privatkopien unterscheiden. | |
Das EU-Recht erlaubt die Vervielfältigung von Werken zu privaten Zwecken. | |
Die Staaten erheben dafür eine Vergütung, zum Beispiel fallen bei dem Kauf | |
von CD-Rohlingen Gebühren an. Diese werden als Ausgleich für die | |
angefertigten legalen privaten Kopien an die Urheber gezahlt. | |
Werde nicht zwischen legalen und illegalen privaten Kopien unterschieden, | |
würden nach Ansicht der Richter „mittelbar alle Nutzer bestraft, da sie | |
zwangsläufig zum Ausgleich des Schadens beitragen“ – etwa durch höhere | |
Preise beim Kauf von CD-Rohlingen. | |
Zwar solle die Verbreitung von Kultur gefördert werden, dies dürfe aber | |
nicht zu einer Aufweichung der Urheberrechte oder der Verbreitung von | |
Raubkopien führen, mahnte das Gericht. | |
Im konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit aus den Niederlanden. Dort | |
stritten verschiedene Hersteller und Importeure von Datenträgern mit | |
Stiftungen, die die Gebühren für Kopien eintreiben. (Rechtssache C-435/12) | |
10 Apr 2014 | |
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