| # taz.de -- Urteil zur Verbreitung von Kunst: Keine Kohle für Raubkopien | |
| > Künstler haben nur Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Werke legal | |
| > kopiert werden. Mit diesem Urteil will der Europäische Gerichtshof das | |
| > Urheberrecht stärken. | |
| Bild: Bei dem Kauf von CD-Rohlingen fallen Gebühren an. | |
| LUXEMBURG dpa | Künstler, Musiker und Autoren können Tantiemen nur für | |
| private legale Kopien ihrer Werke beanspruchen, nicht aber für illegale | |
| Raubkopien. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in | |
| Luxemburg entschieden. Wenn Privatleute etwa CDs mit Werken, Filmen, | |
| Sendungen oder Musik legal kopieren, hat der Inhaber der Urheberrechte | |
| Anspruch auf eine Vergütung – aber nur dann. Nach Ansicht des Gerichts | |
| müssen die EU-Staaten deshalb zwischen legal und illegal angefertigten | |
| Privatkopien unterscheiden. | |
| Das EU-Recht erlaubt die Vervielfältigung von Werken zu privaten Zwecken. | |
| Die Staaten erheben dafür eine Vergütung, zum Beispiel fallen bei dem Kauf | |
| von CD-Rohlingen Gebühren an. Diese werden als Ausgleich für die | |
| angefertigten legalen privaten Kopien an die Urheber gezahlt. | |
| Werde nicht zwischen legalen und illegalen privaten Kopien unterschieden, | |
| würden nach Ansicht der Richter „mittelbar alle Nutzer bestraft, da sie | |
| zwangsläufig zum Ausgleich des Schadens beitragen“ – etwa durch höhere | |
| Preise beim Kauf von CD-Rohlingen. | |
| Zwar solle die Verbreitung von Kultur gefördert werden, dies dürfe aber | |
| nicht zu einer Aufweichung der Urheberrechte oder der Verbreitung von | |
| Raubkopien führen, mahnte das Gericht. | |
| Im konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit aus den Niederlanden. Dort | |
| stritten verschiedene Hersteller und Importeure von Datenträgern mit | |
| Stiftungen, die die Gebühren für Kopien eintreiben. (Rechtssache C-435/12) | |
| 10 Apr 2014 | |
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