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# taz.de -- Urteil zur Verbreitung von Kunst: Keine Kohle für Raubkopien
> Künstler haben nur Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Werke legal
> kopiert werden. Mit diesem Urteil will der Europäische Gerichtshof das
> Urheberrecht stärken.
Bild: Bei dem Kauf von CD-Rohlingen fallen Gebühren an.
LUXEMBURG dpa | Künstler, Musiker und Autoren können Tantiemen nur für
private legale Kopien ihrer Werke beanspruchen, nicht aber für illegale
Raubkopien. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in
Luxemburg entschieden. Wenn Privatleute etwa CDs mit Werken, Filmen,
Sendungen oder Musik legal kopieren, hat der Inhaber der Urheberrechte
Anspruch auf eine Vergütung – aber nur dann. Nach Ansicht des Gerichts
müssen die EU-Staaten deshalb zwischen legal und illegal angefertigten
Privatkopien unterscheiden.
Das EU-Recht erlaubt die Vervielfältigung von Werken zu privaten Zwecken.
Die Staaten erheben dafür eine Vergütung, zum Beispiel fallen bei dem Kauf
von CD-Rohlingen Gebühren an. Diese werden als Ausgleich für die
angefertigten legalen privaten Kopien an die Urheber gezahlt.
Werde nicht zwischen legalen und illegalen privaten Kopien unterschieden,
würden nach Ansicht der Richter „mittelbar alle Nutzer bestraft, da sie
zwangsläufig zum Ausgleich des Schadens beitragen“ – etwa durch höhere
Preise beim Kauf von CD-Rohlingen.
Zwar solle die Verbreitung von Kultur gefördert werden, dies dürfe aber
nicht zu einer Aufweichung der Urheberrechte oder der Verbreitung von
Raubkopien führen, mahnte das Gericht.
Im konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit aus den Niederlanden. Dort
stritten verschiedene Hersteller und Importeure von Datenträgern mit
Stiftungen, die die Gebühren für Kopien eintreiben. (Rechtssache C-435/12)
10 Apr 2014
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