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# taz.de -- Informationsrechte von Verbrauchern: Für Aldi bleibt alles in Butt…
> Aldi übergibt einer Kundin freiwillig die Laboranalyse einer ranzigen
> Butter und zahlt die Gerichtskosten. Der Konzern verhindert so ein
> Grundsatzurteil.
Bild: Auf's Brot geschmiert: Was in der Butter steckt, wird auch in Zukunft nic…
BERLIN taz/dpa | Der Discounter Aldi Nord hat in einem Rechtsstreit um
Auskunftsansprüche einer Kundin nachgegeben. Damit hat er einem
Grundsatzurteil in Sachen Verbraucherrechte vorgebeugt. Wenige Stunden vor
dem Prozess am Freitag habe der Konzern der Kundin die verlangten
Laboranalysen einer verdorbenen Butter ausgehändigt und die Gerichtskosten
übernommen, berichtete der Anwalt der Frau, Cornelius Knappmann-Korn.
Daraufhin beendete das Amtsgericht Neumünster die Verhandlung nur zehn
Minuten nach Beginn.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch hatte die Käuferin der Butter bei der
Klage unterstützt, um die Informationsrechte von Konsumenten gegenüber
Firmen klären zu lassen. Das Lebensmittel- sowie das
Verbraucherinformationsgesetz regeln lediglich, was Behörden
veröffentlichen müssen – aber nicht, was Unternehmen ihren Kunden mitteilen
müssen.
Diese Frage bleibe nun offen, da das Gericht mit der Kostenübernahme durch
Aldi nicht mehr in der Sache habe entscheiden müssen, sagte ein Sprecher
von foodwatch. Hätte die Verbraucherin verloren, hätte das eine Debatte
über Informationsrechte von Konsumenten auslösen können. „Wir fordern,
Auskunftsansprüche von Verbrauchern gegenüber Unternehmen gesetzlich zu
verankern“, teilte Martin Rücker von der Organisation der taz mit.
Nach dem Kauf der offensichtlich verdorbenen Butter habe seine Mandantin
wissen wollen, was mit dem Speisefett tatsächlich losgewesen sei, sagte der
Anwalt der Kundin. Aldi habe ihr jedoch zunächst monatelang den Einblick in
die Ergebnisse der von dem Unternehmen durchgeführten Laboranalysen der
irischen Butter verweigert. Stattdessen sei die Frau mit einem Präsent
abgefertigt worden.
Der Discounter hatte zuvor in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass das
Unternehmen nicht verpflichtet sei, Verbrauchern Laboruntersuchungen
zugänglich zu machen. Aldi versicherte, dass die Gesundheit der Kunden zu
keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen sei. Das Unternehmen habe in
Zusammenarbeit mit seinen Lieferanten unverzüglich alle erforderlichen
Maßnahmen ergriffen, um die betroffenen Partien aus dem Verkauf zu nehmen
und künftige Qualitätsprobleme auszuschließen.
9 May 2014
## AUTOREN
Jost Maurin
## TAGS
Foodwatch
Aldi
Discounter
Lebensmittel
Essen
Ernährung
Verbraucher
Kinder
Foodwatch
SPD
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