| # taz.de -- Schwermetall-Grenzwerte für Spielzeug: Arsen und Quietscheentchen | |
| > Die nationalen Grenzwerte sind meist zu lax, urteilt das EU-Gericht. Nun | |
| > muss sich Deutschland an europäische Limits für Schwermetalle in | |
| > Spielzeug halten. | |
| Bild: Wie viele Giftstoffe wohl in diesen Trachten-Quietscheentchen stecken? | |
| BERLIN taz/afp/dpa | Deutschland muss dem Gericht der Europäischen Union | |
| zufolge seine Grenzwerte für mehrere gesundheitsschädliche Schwermetalle in | |
| Spielzeug den EU-Vorgaben anpassen. Die Limits der EU seien überwiegend | |
| strenger als die deutschen, wenn man die unterschiedlichen | |
| Bemessungsgrundlagen miteinander vergleiche, erklärten die Richter in einem | |
| am Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil. | |
| Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass die deutschen Vorschriften | |
| Kinder besser als die aktuelle EU-Spielzeugrichtlinie vor Blei, Barium, | |
| Antimon, Arsen und Quecksilber schützten. Die Stoffe gelten teils als | |
| krebserregend oder können die Intelligenz verschlechtern. | |
| Auf den ersten Blick erscheinen die deutschen Grenzwerte tatsächlich | |
| niedriger als die der EU. Doch die Limits der Bundesrepublik basieren auf | |
| der sogenannten Bioverfügbarkeit. Sie beschreibt die maximal zulässige | |
| Menge einer Chemikalie, die beim Spielen in den menschlichen Körper | |
| gelangen darf. Zudem gelten diese Grenzwerte ungeachtet der Konsistenz des | |
| Materials für alle Spielzeugarten. | |
| Die EU legt dagegen sogenannte Migrationsgrenzwerte fest – also die Menge | |
| eines Schadstoffes, die durch ein Spielzeug freigesetzt werden kann, bevor | |
| er vom Kind aufgenommen wird. Dabei wird noch unterschieden, ob es sich | |
| etwa um trockene, brüchige, flüssige oder abgeschabte Materialien handelt. | |
| ## Strenger bei „abgeschabtem Material“ | |
| Dem Gericht zufolge geht aus einem Datenvergleich hervor, dass die | |
| umgerechneten deutschen Grenzwerte für „flüssige, haftende, trockene, | |
| brüchige, staubförmige oder geschmeidige Materialien“ deutlich laxer sind | |
| als die EU-Limits. Nur bei „abgeschabten Materialien“ seien die deutschen | |
| Grenzen strenger. Abgeschabtes Material sei für Kinder aber schwerer | |
| zugänglich als trockenes und flüssiges. Deutschland darf allerdings seine | |
| Grenzwerte für Blei wegen Begründungsfehlern der EU-Kommission beibehalten. | |
| Die Grünen, die Linke und die Umweltorganisation BUND bedauerten die | |
| Gerichtsentscheidung, weil sie die deutschen Grenzwerte für schärfer | |
| halten. Eine genaue Begründung für diese Einschätzung der Limits blieben | |
| sie aber schuldig. Der Deutsche Verband der Spielwaren-Industrie begrüßte | |
| das Urteil, da die neue Richtlinie differenzierter sei als die alte | |
| Regelung. Geschäftsführer Ulrich Brobeil sagte der taz: „Die | |
| Spielwarenhersteller haben sich an die alte Regel gehalten und werden sich | |
| an die neue Regel halten.“ | |
| Sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung können den | |
| Richterspruch noch anfechten. Die Kommission zeigte sich aber sehr | |
| zufrieden. Ein Sprecher des Bundesverbraucherministeriums kündigte | |
| lediglich an, das Urteil genau zu prüfen. | |
| 14 May 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Jost Maurin | |
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