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# taz.de -- Transplantationsskandal in München: Chefarzt rehabilitiert
> Das Klinikum Rechts der Isar muss einen geschassten Chirurgen wieder als
> Direktor beschäftigen. So sieht es das Arbeitsgericht München.
Bild: Station im Klinikum Rechts der Isar.
DÜSSELDORF taz | Dem Transplantationsskandal am Münchner
Universitätsklinikum rechts der Isar folgen nun doch keine dauerhaften
personellen Konsequenzen: Der im Februar 2013 geschasste Chefchirurg Helmut
F. darf mit sofortiger Wirkung als Chefarzt sowie als Direktor der
Chirurgischen Klinik und Poliklinik ans rechts der Isar zurückkehren. Das
Arbeitsgericht München erklärte eine entsprechende fristlose Kündigung
durch die Klinik am Dienstag für unwirksam.
F. muss demnach auch als Universitätsprofessor weiter beschäftigt werden,
sagte sein Anwalt Eckhard Schmid nach der Urteilsverkündung der taz. „Das
Urteil widerlegt unmissverständlich den Vorwurf, Herr Professor F. habe bei
entdeckten Unregelmäßigkeiten einer Organtransplantation nicht für die
nötige Aufklärung gesorgt“, so der Anwalt. F. habe vor, „schon morgen“ …
seinen alten Posten zurückzukehren: „Seine Patienten erwarten ihn.“
Im Herbst 2012 waren Vorwürfe öffentlich geworden, wonach Ärzte am Rechts
der Isar leberkranke Patienten bei der Vergabe der sehr knappen
Spenderorgane zu Lasten anderer Patienten auf der Warteliste bevorzugt
haben sollen. Dazu sollen sie Patientendaten gefälscht und diese an die
Organ-Vergabestelle Eurotransplant weitergegeben haben.
Dadurch erhielten Patienten aus München möglicherweise früher als andere,
ebenfalls kranke Menschen, eine Spenderleber. In der Folge wurden die
damaligen Leiter des Transplantationszentrums entmachtet; der Chirurgiechef
musste mit Verweis auf das zerrüttete Vertrauensverhältnis gehen.
## „Zu 100 Prozent rehabilitiert“
Die Vorwürfe gegen F. gingen im Kern darum, dass er von den manipulativen
Handlungen an seiner Klinik gewusst, aber nicht ausreichend zu ihrer
frühzeitigen Aufklärung beigetragen haben soll. „Mit dem Urteil ist Herr
Professor F. zu 100 Prozent rehabilitiert“, sagte F.s Anwalt Schmid.
Das Urteil des Arbeitsgerichts bestätigt eine Eilentscheidung des
Landesarbeitsgerichts München aus dem Juni 2013. Bereits damals hatte F.
per einstweiliger Verfügung erstritten, dass er bis zur endgültigen Klärung
des Rechtsstreits zumindest weiterhin am Rechts der Isar operieren dürfe,
um seine chirurgischen Fähigkeiten zu erhalten.
Eine Sprecherin des Rechts der Isar teilte der taz am Dienstag mit, der
Vorstand des Klinikums werde nun die schriftliche Urteilsbegründung
abwarten und in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zeitnah über das weitere
Vorgehen entscheiden. Einer sofortigen Rückkehr F.s auf seinen
Direktorenposten widersprach die Sprecherin: „Bis auf weiteres liegt die
Leitung der Klinik für Chirurgie weiterhin in den erfahrenen Händen von
Professor Jörg Kleeff, der die Klinik bereits seit 20. Februar 2013
kommissarisch führt.“
Im Zusammenhang mit den Manipulationsvorwürfen bei der Organvergabe an
verschiedenen deutschen Transplantationszentren ermitteln derzeit noch die
Staatsanwaltschaften München, Leipzig, Regensburg und Münster. In Göttingen
läuft der Strafprozess gegen einen ehemaligen Transplantationschirurgen des
dortigen Uniklinikums. Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München ist
Berufung möglich. (Az: 21Ca2202/13)
27 May 2014
## AUTOREN
Heike Haarhoff
## TAGS
Transplantation
Klinik
Organtransplantation
Organspende
Transplantationsskandal
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