# taz.de -- Familie und Beruf: Elterngeld mit Plus kommt | |
> Das Kabinett hat die Reform des Elterngeldes beschlossen. Der frühere | |
> Wiedereinstieg in die Teilzeitarbeit soll besser gefördert werden. | |
Bild: Die Leistung in Anspruch zu nehmen, soll bis zum achten Lebensjahr des Ki… | |
BERLIN afp | Eltern sollen nach der Geburt eines Kindes Betreuung und | |
Rückkehr in den Beruf künftig flexibler gestalten können: Das Kabinett | |
beschloss am Mittwoch in Berlin das „Elterngeld Plus“, mit dem Teilzeit | |
arbeitende Eltern die Familienleistung bis zu 28 Monate beziehen können. | |
Durch die Reform würden „neue Wege in der partnerschaftlichen Vereinbarkeit | |
von Familie und Beruf“ eingeschlagen, erklärte Bundesfamilienministerin | |
Manuela Schwesig (SPD). | |
Das 2007 eingeführte Elterngeld wird bislang maximal 14 Monate nach der | |
Geburt gezahlt. Es beträgt mindestens 300 und höchstens 1800 Euro im Monat. | |
Bislang verlieren Mütter und Väter einen Teil ihres Anspruchs, wenn sie | |
schon während der Elterngeldzeit wieder Teilzeit arbeiten gehen. | |
Durch die Reform sollen auch Teilzeit-Arbeitnehmer unterm Strich genauso | |
viel Elterngeld bekommen wie diejenigen, die in der Phase nach der Geburt | |
ganz aus dem Beruf ausscheiden: Mit dem Elterngeld Plus kann die | |
Familienleistung bei frühzeitigem Wiedereinstieg in einen Teilzeitjob | |
gesplittet und doppelt so lange gezahlt werden. Väter und Mütter können | |
demnach während der Elterngeldzeit auf Teilzeit von bis zu 15 Wochenstunden | |
reduzieren. | |
In bestimmten Konstellationen, etwa wenn beide Eltern nach der Kindsgeburt | |
zugleich Teilzeit arbeiten, kann der Elterngeld-Bezug laut | |
Familienministerium sogar auf 36 Monate – für beide Eltern parallel 18 | |
Monate – ausgedehnt werden. Einen Partnerschaftsbonus von vier zusätzlichen | |
Elterngeld-Plus-Monaten bekommen zudem Väter und Mütter, die für die | |
Kinderbetreuung beide gleichzeitig auf Teilzeit zwischen 25 und 30 | |
Wochenstunden gehen. | |
## Arbeitgeber muss nicht zustimmen | |
Mit dem Gesetz wird auch die Elternzeit neu geregelt: Wie bislang können | |
Eltern bis zum dritten Geburtstag eines Kindes unbezahlte Auszeit vom Job | |
nehmen. Künftig können aber 24 – statt bisher zwölf – Monate auch zwisch… | |
dem dritten und achten Geburtstag genommen werden. Eine Zustimmung des | |
Arbeitgebers ist dafür nicht mehr nötig. | |
Die Bundesregierung reagiere mit dem „Elterngeld Plus“ auf den Trend, dass | |
viele Mütter wieder früher in den Beruf einsteigen und viele Väter sich | |
gern mehr um ihre Kinder kümmern würden, erklärte Schwesig. „Wir | |
ermöglichen Müttern und Vätern mehr Zeit für Familie und eine größere | |
Flexibilität.“ | |
## Gewerkschaften freuen sich | |
Die Reform, die Zusatzkosten von 100 Millionen Euro jährlich verursacht, | |
soll zum 1. Juli 2015 in Kraft treten. Im Bundeshaushalt stehen für das | |
Elterngeld pro Jahr rund fünf Milliarden Euro zur Verfügung. | |
Die Gewerkschaften begrüßten die Reform, die nun im Bundestag beraten | |
werden muss. „Beide Elternteile haben damit die Chance, gemeinsam aktiv am | |
Heranwachsen ihrer Kinder beteiligt zu sein, ohne ihre Erwerbstätigkeit | |
aufgeben zu müssen“, erklärte DGB-Vize Elke Hannack in Berlin. Was die | |
Flexibilisierung bei Dauer, Lage und Rhythmus der Arbeitszeiten für Eltern | |
angehe, müssen nach Ansicht des DGB aber weitere Schritte folgen. | |
4 Jun 2014 | |
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