# taz.de -- Bundestag beschließt „Elterngeld Plus“: Mehr Flexibilität fü… | |
> Familienministerin Schwesig will Arbeitnehmern das Kinderkriegen leichter | |
> machen: Elterngeld und Elternzeit werden flexibler, die Rückkehr im | |
> Teilzeitmodus erleichtert. | |
Bild: Frischgeborenen-Fütterungszeiten bald noch flexibler! | |
BERLIN afp | Mehr Flexibilität für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie: | |
Der Bundestag hat am Freitag die Reform des Elterngelds und der Elternzeit | |
verabschiedet. Mit dem sogenannten Elterngeld Plus können Väter und Mütter | |
künftig die Familienleistung doppelt so lange nutzen wie das bisherige | |
Elterngeld. Auch die dreijährige Elternzeit wird flexibler gestaltet. Bis | |
zu 24 Monate davon können später, bis zum vollendeten achten Lebensjahr des | |
Kindes, in Anspruch genommen werden. | |
Mit der Reform werde den Eltern der Rücken gestärkt, „die gemeinsam für | |
ihre Kinder da sein wollen“, sagte Familienministerin Manuela Schwesig | |
(SPD) vor der Abstimmung im Bundestag. Sie warb auch bei den Arbeitgebern | |
dafür, mehr „Rücksicht auf Familien zu nehmen“. Bei vielen jungen Paaren | |
gebe es in Bezug auf die Kinderbetreuung den „Wunsch nach mehr | |
Partnerschaftlichkeit“. Nach Angaben des Familienministeriums befürworten | |
einer Umfrage zufolge fast zwei Drittel der Eltern das Elterngeld Plus, bei | |
denen mit Kindern unter drei Jahren seien es sogar 67 Prozent. | |
Die Reform soll junge Väter und Mütter auch animieren, nach der Geburt | |
eines Kindes frühzeitig in Teilzeit in den Beruf zurückzukehren. Wurde | |
früher das Teilzeiteinkommen auf das Elterngeld angerechnet, kann mit der | |
Reform nun das halbe Elterngeld parallel bezogen werden. Der Bezug der | |
Familienleistung kann so auf 28 Monate gestreckt werden – statt bislang | |
maximal 14 Monate. Einen Partnerschaftsbonus von vier Monaten können Paare | |
bekommen, die parallel in Teilzeit gehen und sich die Betreuung des | |
Nachwuchses in dieser Zeit teilen. | |
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft, es gilt für Geburten ab dem | |
1. Juli 2015. Flexibler wird damit auch die Elternzeit: Wie bisher können | |
Eltern bis zum dritten Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom | |
Job nehmen. Künftig können aber 24 Monate statt bisher zwölf auch später, | |
zwischen dem dritten und achten Geburtstag, genommen werden. Väter und | |
Mütter können diese Auszeit in bis zu drei Abschnitte aufteilen. | |
Arbeitgeber können laut Schwesig erst vor dem dritten Abschnitt dringende | |
betriebliche Gründe anführen, wenn sie einen Antrag ablehnen wollen. | |
Bei den Arbeitgebern stießen die Änderungen bei der Elternzeit auf Kritik: | |
Es sei zu begrüßen, dass Familien besser unterstützt werden, wenn Mutter | |
und Vater nach der Geburt eines Kindes nicht vollständig aus dem Beruf | |
ausstiegen, erklärte die Bundesvereinigung der deutschen | |
Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin. Das Aufsplitten der Elternzeit in drei | |
Teile jedoch „belastet die betriebliche Personalplanung erheblich“, weil | |
bei jeder Elternzeit bis zu drei Mal Ersatz gesucht werden müsse. Besonders | |
für kleine und mittlere Unternehmen sei dies schwer umzusetzen. | |
7 Nov 2014 | |
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