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# taz.de -- Bundestag beschließt „Elterngeld Plus“: Mehr Flexibilität fü…
> Familienministerin Schwesig will Arbeitnehmern das Kinderkriegen leichter
> machen: Elterngeld und Elternzeit werden flexibler, die Rückkehr im
> Teilzeitmodus erleichtert.
Bild: Frischgeborenen-Fütterungszeiten bald noch flexibler!
BERLIN afp | Mehr Flexibilität für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie:
Der Bundestag hat am Freitag die Reform des Elterngelds und der Elternzeit
verabschiedet. Mit dem sogenannten Elterngeld Plus können Väter und Mütter
künftig die Familienleistung doppelt so lange nutzen wie das bisherige
Elterngeld. Auch die dreijährige Elternzeit wird flexibler gestaltet. Bis
zu 24 Monate davon können später, bis zum vollendeten achten Lebensjahr des
Kindes, in Anspruch genommen werden.
Mit der Reform werde den Eltern der Rücken gestärkt, „die gemeinsam für
ihre Kinder da sein wollen“, sagte Familienministerin Manuela Schwesig
(SPD) vor der Abstimmung im Bundestag. Sie warb auch bei den Arbeitgebern
dafür, mehr „Rücksicht auf Familien zu nehmen“. Bei vielen jungen Paaren
gebe es in Bezug auf die Kinderbetreuung den „Wunsch nach mehr
Partnerschaftlichkeit“. Nach Angaben des Familienministeriums befürworten
einer Umfrage zufolge fast zwei Drittel der Eltern das Elterngeld Plus, bei
denen mit Kindern unter drei Jahren seien es sogar 67 Prozent.
Die Reform soll junge Väter und Mütter auch animieren, nach der Geburt
eines Kindes frühzeitig in Teilzeit in den Beruf zurückzukehren. Wurde
früher das Teilzeiteinkommen auf das Elterngeld angerechnet, kann mit der
Reform nun das halbe Elterngeld parallel bezogen werden. Der Bezug der
Familienleistung kann so auf 28 Monate gestreckt werden – statt bislang
maximal 14 Monate. Einen Partnerschaftsbonus von vier Monaten können Paare
bekommen, die parallel in Teilzeit gehen und sich die Betreuung des
Nachwuchses in dieser Zeit teilen.
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft, es gilt für Geburten ab dem
1. Juli 2015. Flexibler wird damit auch die Elternzeit: Wie bisher können
Eltern bis zum dritten Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom
Job nehmen. Künftig können aber 24 Monate statt bisher zwölf auch später,
zwischen dem dritten und achten Geburtstag, genommen werden. Väter und
Mütter können diese Auszeit in bis zu drei Abschnitte aufteilen.
Arbeitgeber können laut Schwesig erst vor dem dritten Abschnitt dringende
betriebliche Gründe anführen, wenn sie einen Antrag ablehnen wollen.
Bei den Arbeitgebern stießen die Änderungen bei der Elternzeit auf Kritik:
Es sei zu begrüßen, dass Familien besser unterstützt werden, wenn Mutter
und Vater nach der Geburt eines Kindes nicht vollständig aus dem Beruf
ausstiegen, erklärte die Bundesvereinigung der deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin. Das Aufsplitten der Elternzeit in drei
Teile jedoch „belastet die betriebliche Personalplanung erheblich“, weil
bei jeder Elternzeit bis zu drei Mal Ersatz gesucht werden müsse. Besonders
für kleine und mittlere Unternehmen sei dies schwer umzusetzen.
7 Nov 2014
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