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# taz.de -- Wahlrecht in Deutschland: Kinder an die Urnen
> 15 Jugendliche haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die
> Bundestagswahl 2013 eingelegt. Sie wollen das Mindestwahlalter von 18
> Jahren abschaffen.
Bild: Zwei 12-Jährige bei der U18-Europawahl: Leider alles nur simuliert.
KARLSRUHE dpa | Weil sie eine Abschaffung des Mindestwahlalters von 18
Jahren erreichen wollen, haben 15 Kinder und Jugendliche das
Bundesverfassungsgericht angerufen. Bei dem höchsten deutschen Gericht sei
eine Beschwerde gegen die Bundestagswahl 2013 eingegangen, bestätigte ein
Sprecher am Sonntag in Karlsruhe. Zuvor hatte der Spiegel darüber
berichtet. Unterstützt wird die Gruppe von der Stiftung für die Rechte
zukünftiger Generationen (Stuttgart).
Die Kinder und Jugendlichen beklagen, dass ihnen das wichtigste politische
Grundrecht nicht zustehe. Dies verletze die Grundsätze der Demokratie und
Volkssouveränität.
Sie fordern ein Wahlrecht, das völlig ohne Altersgrenze auskommt. Der
Bundestag hatte den Einspruch gegen die Bundestagswahl zurückgewiesen. Das
Gericht prüft nun, ob die Beschwerde zulässig ist, wie der Sprecher sagte.
Die Gruppe kritisiert, dass viele politische Entscheidungen gegen die junge
Generation getroffen würden. Jüngstes Beispiel sei das Rentenpaket der
großen Koalition, durch das fortlaufend große Versorgungsverpflichtungen
entstünden, heißt es in der Beschwerdeschrift.
Das Argument, unter 18-Jährige seien nicht reif genug für eine Wahl und
leicht zu beeinflussen, sei nicht schlüssig. Demnach müssten etwa auch
Demenzkranke von der Wahl ausgeschlossen werden.
13 Jul 2014
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Wahlrecht
Kinder
Jugendliche
Bundesverfassungsgericht
Schwerpunkt Bundestagswahl 2025
Schwerpunkt taz Leipzig
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