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# taz.de -- Datenschützer warnen vor Überwachung: Aufstand gegen IT-Sicherhei…
> Das IT-Sicherheitsgesetz soll vor Cyberattacken schützen. Doch
> Netzaktivisten und Datenschützer befürchten eine ausufernde Überwachung.
Bild: Surfen nach Protokoll: Online-Dienste sollen erfassen dürfen, wie sich i…
BERLIN dpa | Netzaktivisten und Datenschützer protestieren vehement gegen
[1][das geplante IT-Sicherheitsgesetz] und befürchten dadurch eine neue
Form der Vorratsdatenspeicherung. Bundesinnenminister Thomas de Maizière
(CDU) wolle Online-Diensten erlauben, das Surfverhalten ihrer Nutzer
aufzuzeichnen und auf Vorrat zu speichern, sagte der Datenschutzexperte der
Piratenpartei, Patrick Breyer.
Der Minister wolle außerdem die Internetanbieter praktisch verpflichten,
auf Vorrat Internet-Adressen (IP-Adressen) der Rechner ihrer Kunden zu
erfassen. „Das ist ein perfides Projekt", sagte Breyer. Kritik und große
Skepsis kam auch von Datenschützern. Das Innenministerium wies die Einwände
zurück.
De Maizière hatte den Entwurf für das IT-Sicherheitsgesetz am Dienstag
vorgelegt. Hauptziel ist, kritische Infrastrukturen wie Energie- oder
Telekommunikationsnetze besser vor Cyberattacken zu schützen. Vorgesehen
sind aber auch Änderungen des Telemedien- und des
Telekommunikationsgesetzes, die bislang kaum Beachtung fanden.
Online-Dienste sollen demnach künftig erfassen dürfen, wie sich ihre Nutzer
im Internet bewegen – was sie anklicken, lesen oder im Netz schreiben. Die
Anbieter dürfen das allerdings nur tun, um Angriffe auf ihre Systeme zu
erkennen oder Störungen zu beseitigen.
## „Noch schlimmer als die Vorratsdatenspeicherung“
Solche Surfprotokolle zu erstellen, findet Breyer hochproblematisch. „Das
ist noch schlimmer als die Vorratsdatenspeicherung, weil es auch die
Inhalte der Internetnutzung betrifft“, sagte er. Außerdem könnten die Daten
an Sicherheitsbehörden und andere Stellen weitergegeben werden. „Dass das
in diesem Gesetz versteckt wird, ist unmöglich. Denn mit IT-Sicherheit hat
das nichts zu tun.“
Auch der [2][Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung] – ein Zusammenschluss
von Bürgerrechtlern und Datenschützern – äußerte sich empört. Das sei der
Versuch, die Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür doch noch
einzuführen. Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands
erklärte ebenfalls, das entspreche dem Gedanken der Vorratsdatenspeicherung
und sei verfassungsrechtlich kritisch.
Bei der Vorratsdatenspeicherung handelt es sich um eine anlasslose
Erfassung von Daten, wer wann mit wem telefoniert oder mailt. Die EU hatte
vor einigen Jahren alle Telekommunikationsfirmen verpflichtet, solche Daten
zu sammeln und über Monate zu speichern - als Mittel zum Kampf gegen Terror
und Verbrechen. In Deutschland wurde die Regelung bereits 2010 vom
Bundesverfassungsgericht gekippt. Im April wurde sie schließlich auch
EU-weit von Europas höchsten Richtern verworfen.
## Anbieter legen Fallen aus
Im Entwurf für das neue IT-Sicherheitsgesetz ist auch vorgesehen, dass
Internetprovider ihren Nutzern einen Hinweis geben müssen, wenn sie auf
deren Rechnern Schadsoftware entdecken. Einige Anbieter forschen bereits
heute nach solchen Störungen, zum Beispiel indem sie Lockmittel für
sogenannte Botnetze einsetzen. Dies sind Netzwerke von Rechnern, die
Kriminelle mit einem Schadprogramm infiziert haben, fernsteuern und etwa
für Cyberangriffe missbrauchen.
Internetanbieter legen beispielsweise Fallen aus, um die Betreiber solcher
Botnetze anzulocken und dann herauszufinden, welche Rechner mit dem Netz
verbunden sind. Dann geben sie betroffenen Kunden Bescheid. Um diese
identifizieren und benachrichtigen zu können, ist aber die Speicherung der
IP-Adressen der Kunden nötig.
Nach geltendem Recht dürfen Anbieter diese IP-Adressen nur für maximal
sieben Tage speichern. Nicht jeder mache davon Gebrauch, sagte Breyer. Mit
dem IT-Sicherheitsgesetz wolle de Maizière nun aber alle Anbieter dazu
bringen, diese Daten zu sammeln, und zwar auf Vorrat. Er befürchtet, dass
die Daten am Ende bei Sicherheitsbehörden und anderswo landen. Auch der
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat diese Sorge und nannte die Pläne
ungeheuerlich.
Das Innenministerium wies die Kritik zurück. Es dürften nur Daten erhoben
und verwendet werden, die ein Anbieter tatsächlich brauche, um
Hackerangriffe zu erkennen und abzuwehren. Ohne Anlass oder für einen
anderen Zweck sei das nicht möglich, ebensowenig eine unbegrenzte
Speicherung, sagte ein Sprecher in Berlin. Staatliche Eingriffsbefugnisse
würden nicht geschaffen.
22 Aug 2014
## LINKS
[1] http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/Entw…
[2] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/748/1/lang,de/
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