| # taz.de -- Europäischer Gerichtshof: Banker-Boni bleiben wohl begrenzt | |
| > Seit Anfang 2014 ist der Bonus an das Festgehalt gekoppelt. | |
| > Großbritannien klagte im Interesse seiner Finanzmanager. Wahrscheinlich | |
| > erfolglos. | |
| Bild: Das Bankenviertel von Frankfurt. | |
| FREIBURG taz | Die Deckelung der Banker-Boni kann wahrscheinlich bestehen | |
| bleiben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird die Klage Großbritanniens | |
| vermutlich zurückweisen. Eine Ursache der großen Finanzkrise bestand darin, | |
| dass Banken zuviel Risiken eingingen. Triebfeder waren unter anderem | |
| Bankmanager, die bei hohen Gewinnen gewaltige Boni erhielten, oft ein | |
| Vielfaches ihres Festgehalts. | |
| Solchen Entwicklungen wollte die EU einen Riegel vorschieben. Seit Anfang | |
| 2014 dürfen Bänker deshalb grundsätzlich nur noch so viel Boni erhalten wie | |
| fixes Gehalt. Nur ausnahmsweise sind doppelt so hohe Boni möglich – wenn | |
| die Aktionäre ausdrücklich zustimmen. Für diese Koppelung stimmten im April | |
| vorigen Jahres 608 Abgeordnete des Europaparlaments, nur 33 waren dagegen. | |
| Im EU-Ministerrat, dem Gremium der Regierungen, opponierte am Ende nur noch | |
| Großbritannien. Nachdem die Briten politisch gescheitert waren, gingen sie | |
| vor Gericht. | |
| Am Montag verhandelte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. | |
| Hauptargument der Briten: Die EU hat gar keine Kompetenz, eine solche | |
| europaweite Bonusschranke einzuführen. Beim derzeitigen Stand der | |
| Integration dürfe die EU keine Regelungen über die Vergütungen von | |
| Beschäftigten beschließen. Das sei in den EU-Verträgen ausdrücklich | |
| verboten (Artikel 153 Absatz 5 AEUV). Auch im Interesse einer „vermeintlich | |
| guten Sache“ dürfe es keine Kompetenzüberschreitungen geben, kritisierte | |
| der britische Vertreter. | |
| ## Stabilisierung des Banksystems | |
| Damit standen die Briten in Luxemburg jedoch ganz allein. Die Juristen von | |
| Ministerrat, EU-Kommission und Europäischem Parlament verteidigten die | |
| Bonusschranke. Das Verbot von EU-Lohnregelungen greife hier nicht. | |
| Schließlich solle es lediglich die Tarifautonomie von Gewerkschaften und | |
| Arbeitgeber schützen. Die EU könnte also zum Beispiel keinen EU-weiten | |
| Mindestlohn einführen. | |
| Bei den gedeckelten Bänkerboni gehe es dagegen nicht um Sozialpolitik, | |
| sondern um die Stabilisierung des Bankensystems. „Niemand sorgt sich um die | |
| Lebensbedingungen der Bänker“, sagte der Vertreter des Rats, Matthew Moore. | |
| Moore warf den Briten vor, sie nähmen die Risiken immer noch nicht ernst. | |
| In einem eng vernetzten Binnenmarkt gebe es schnell Domino-Effekte. Wenn | |
| eine Bank kippt, könnte andere Institute und ganze Volkswirtschaften | |
| folgen. Deshalb sei eine europäische Regelung der Boni notwendig. | |
| ## Risikofreude zügeln | |
| „Es geht nicht um die Höhe der Bänker-Vergütung, sondern um die Struktur�… | |
| betonte der Vertreter der EU-Kommission. Wenn geringere Boni künftig durch | |
| höhere Festgehälter kompensiert werden, sei dies durchaus in Ordnung. Ziel | |
| sei es nicht, die Manager zu schröpfen, sondern ihre Risikofreude zu | |
| zügeln. Das Urteil wird voraussichtlich im Frühjahr 2015 verkündet. | |
| Zuvor wird am 20. November noch der unabhängige Generalanwalt Niilo | |
| Jääskinen sein Gutachten erstatten, mit dem das Urteil vorbereitet wird. | |
| Die Erfolgsaussichten der britischen Klage sind jedoch gering, Koen | |
| Laenarts, Vizepräsident des Gerichts und federführender Richter in diesem | |
| Verfahren, ließ gestern bereits klar erkennen, dass ihn die britischen | |
| Argumente nicht überzeugt haben. | |
| 9 Sep 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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