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# taz.de -- Richter mit Neonazi-Vergangenheit: Bald wieder Radikalenerlass?
> Ein Proberichter mit rechtsextremer Vergangenheit wurde aus dem
> Justizdienst in Bayern entlassen. Der Justizminister lässt eine neue
> Regelanfrage prüfen.
Bild: Der Pressesprecher des OLG rechtfertigt die Entscheidung in Bamberg.
BAMBERG/POTSDAM dpa | Ein [1][Brandenburger mit Neonazi-Vergangenheit], der
am Amtsgericht Lichtenfels in Oberfranken Proberichter war, ist aus dem
bayerischen Justizdienst entlassen worden. Dies teilte die Pressestelle des
Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg am Dienstagabend mit. Zuvor hatte
OLG-Präsident Clemens Lückemann den Mann zum Vorwurf eines rechtsradikalen
Hintergrunds angehört. Im Zuge der Anhörung habe der Proberichter
schriftlich seine Entlassung aus dem Justizdienst beantragt. Dem sei mit
sofortiger Wirkung entsprochen worden, hieß es.
Der Jurist war am 1. November 2013 zum Richter auf Probe in Bayern ernannt
worden. Während seiner Studentenzeit in Brandenburg war er als Kopf von
[2][„Hassgesang“ bekannt], einer rechtsradikalen Band. Der
Verfassungsschutz des Bundeslandes beobachtete „Hassgesang“ von 2003 bis
2013. Die Verfassungsschützer hatten die bayerischen Kollegen über den
Umzug [3][des Mannes nach Bayern zwar informiert], gaben aber keinen
Hinweis, dass es sich um einen Juristen handelte.
Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) hatte nach Bekanntwerden des
Falls betont, dass er keine Rechtsextremisten in der Justiz dulden wolle.
Um künftig die Ernennung von Extremisten zu verhindern, sollen Bausback und
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) prüfen, ob es vor der Einstellung von
Richtern, Staatsanwälten und Polizisten eine Regelanfrage beim
Verfassungsschutz geben kann, um die Verfassungstreue der Bewerber zu
klären. Das teilte die Staatskanzlei in München am Dienstag nach der
Kabinettssitzung mit.
Wenn die Prüfung positiv ausfällt, könnte es in Bayern in stark
verringertem Umfang eine Neuauflage des 1991 abgeschafften
Radikalenerlasses geben. Knapp 20 Jahre lang waren bundesweit alle Bewerber
für den öffentlichen Dienst in Deutschland routinemäßig vom
Verfassungsschutz überprüft worden, ob Lehrer oder Postbote. Die Maßnahme
richtete sich vor allem gegen Kommunisten, die Folge waren viele
Berufsverbote.
Derart weitreichende Überprüfungen plant die Staatsregierung nach eigenem
Bekunden nicht: „Es geht nicht darum, die Regelanfrage generell und für
alle Bewerber für den öffentlichen Dienst wieder einzuführen“, betonte
Bausback. „Die Frage ist: Brauchen wir dieses Instrument nicht bei
Bewerbungen für besonders sicherheitsrelevante hoheitliche
Tätigkeitsbereiche, etwa wenn jemand Richter werden will.“
15 Oct 2014
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