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# taz.de -- Studienplatz-Klage erfolgreich: Gerichts-Klatsche für Stapelfeldt
> 29 Bewerber klagen Studienplatz an Hafen-City-Universität ein. Ein neues
> Ausbildungs-Kapazitätsgesetz sollte das eigentlich verhindern
Bild: Sind doch noch ein paar Plätze frei, sind die Richter streng.
Das Verwaltungsgericht hat die Hafen-City-Universität (HCU) verpflichtet,
29 Bewerber zusätzlich aufzunehmen. Statt 71 können somit 100 Anfänger das
Bachelorstudium Stadtplanung beginnen. Das ist das Ergebnis einer Klage von
50 Bewerbern. „Mit weiteren Beschüssen ist zu rechnen“, sagt Joachim
Schaller, der einige Kläger vertritt.
Der Vorgang sei eine „ziemliche Klatsche für die Wissenschaftssenatorin“,
sagt der auf Hochschulrecht spezialisierte Jurist. Wollte diese doch mit
dem „Ausbildungskapazitätsgesetz“ (AKapG) Klagen verhindern.
Früher haben sich Jahr für Jahr mehrere hunderte Studierwillige ihren
Wunschplatz auf dem Klageweg erfüllt, wenn die Gerichte zu der Auffassung
gelangten, dass die Kapazität nicht vollständig ausgeschöpft war. Ab diesem
Wintersemester sollte dies mit dem Kapazitätsgesetz anders werden. Die
sechs staatlichen Hochschulen haben dafür mit der Behörde eine
Platz-Obergrenze vereinbart, die im Haushaltsplan der Bürgerschaft
festgehalten wird. Die HCU musste demnach 320 Bachelor-Anfängerplätze
bereit stellen, darunter besagte 71 für Stadtplanung.
Das Gericht moniert nun, dass in dieser Vereinbarung die notwendigen
Angaben über personelle und finanzielle Resourcen fehlten. Deshalb könne
das Gericht nicht prüfen, ob die genannte Zahl auf einer „fehlerfreien
Abwägung beruht“. Insoweit sei die Vereinbarung „rechtswidrig und damit
unwirksam“.
Die Richter haben den Durchschnitt der 2011, 2012 und 2013 aufgenommenen
Studierenden errechnet, der bei 100 liegt, und der HCU aufgetragen, mit der
Aufnahme von 29 Klägern diese Zahl wieder zu erreichen.
Die HCU will nun Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen. „Wir
sehen dafür gute Chancen“, sagt Präsident Walter Pelka. Habe man doch mit
der Behörde vereinbart, in den nächsten fünf Jahren 20 Prozent der
Professuren abzubauen. Die vom Gericht angesetzten Lehrkapazitäten wären
während der Studienzeit der Einklägerinnen „schlicht nicht mehr da“.
Aus Behördensicht ist das Kapazitätsgesetz noch nicht gescheitert. „Das
Gesetz selbst wurde nicht für ungültig erklärt“, sagt Sprecher Alexander
von Vogel. Den Richtern sei nur die Begründung der Kapazitätsverordnung
„nicht ausführlich genug“.
Schaller dagegen, der als Experte im Wissenschaftsausschuss starke Bedenken
gegen das Gesetz geäußert hatte, sieht diese bestätigt: „Die massiven
Fehler führen dazu, dass die HCU bis zur Grenze der Funktionsunfähigkeit
mehr Studierende aufnehmen muss“. Besser wäre gewesen, das alte Recht
behutsam weiter zu entwickeln.
Das sieht auch Dora Heyenn so. "Hamburg hätte das
Kapazitätsausschöpfungsgebot weiter entwickeln sollen, statt ein
bedenkliches Gesetz zu initiieren", sagt die Hochschulpolitikerin der
Hamburger Links-Fraktion. Es sei "erschütternd", dass die Behörde nicht in
der Lage sei, die im AKapG vorgesehen Vereinbarungen korrekt zu gestalten.
Obendrein halte Die Linke dieses Gesetz für verfassungswidrig. Darauf, so
Heyenn, sei das Gericht "leider nicht eingegangen".
17 Oct 2014
## AUTOREN
Kaija Kutter
## TAGS
Hochschule
Universität
Hochschule
Dorothee Stapelfeldt
Studierende
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