| # taz.de -- Gesetz gegen geplanten Verschleiß: Knast für Murks | |
| > In Frankreich sollen Hersteller, deren Produkte vorschnell kaputtgehen, | |
| > bestraft werden. In Deutschland wurde ein Gesetzentwurf bereits | |
| > abgelehnt. | |
| Bild: Oft nicht austauschbar: Smartphone-Display. | |
| BERLIN taz | In Frankreich soll das absichtliche vorschnelle Altern | |
| insbesondere von Elektrogeräten als Betrug bestraft werden. Ein | |
| entsprechender Gesetzentwurf der französischen Grünen ist im Parlament | |
| verabschiedet worden und bedarf jetzt noch der Zustimmung des Senats. Der | |
| Antrag ist Teil der großen Energiewende-Reform, mit der Frankreich seinen | |
| Energiebedarf halbieren will. | |
| Wenn Betriebe absichtlich die Lebensdauer ihrer Produkte verringern, wird | |
| das als geplante Obsoleszenz bezeichnet. Tritt das Gesetz in Kraft, | |
| riskieren Firmen bei einem solchen Vorgehen eine Geldstrafe von 300.000 | |
| Euro und zwei Jahren Haft. Privatleute oder Verbraucherverbände können | |
| Hersteller verklagen – wenn sie nachweisen können, das beispielsweise der | |
| Nutzungszyklus ihres kaputten Mixers mit Absicht verkürzt worden ist. „Wir | |
| erwarten auch, dass Whistleblower innerhalb der Firmen Informationen | |
| liefern werden“, sagt der Grünen-Abgeordnete François-Michel Lambert. | |
| Das Gesetz soll auch für eine bessere Information der Verbraucher sorgen. | |
| Wenn Produkte mehr als ein Drittel des monatlichen Mindestlohns kosten, das | |
| heißt, einen Kaufpreis von über 481,79 Euro haben, müssen Firmen ihre | |
| voraussichtliche Lebensdauer angeben. Das Ziel sei, „die Konsumgewohnheiten | |
| der Bürger zu verändern, sodass wir in der Zukunft nie mehr kurzlebige und | |
| billige Produkte kaufen“, sagt Lambert. Außerdem müssen laut Gesetz | |
| Hersteller ihre Kunden künftig informieren, wenn sie wesentliche | |
| Ersatzteile nicht mehr produzieren. Die Gewährleistungsfrist wird auf eine | |
| Mindestdauer von zwei Jahren verlängert. | |
| In Deutschland gibt es bis heute keine gesetzlichen Regelungen zur | |
| geplanten Obsoleszenz. Stefan Schridde, Autor des Buches „Murks? Nein | |
| Danke!“, sagt: „Frankreich ist mutiger als Deutschland.“ In Deutschland | |
| seien bisher Studien geplant, um Obsoleszenz genauer zu definieren. Einen | |
| Versuch gab es bereits: 2013 hatte die Fraktion der Linken einen | |
| Gesetzentwurf zur Mindestnutzungsdauer für technische Geräte wie | |
| Mobiltelefone oder Drucker dem Umweltausschuss des Bundestages vorgelegt. | |
| Er wurde aber abgelehnt. | |
| Die Stiftung Warentest bezweifelt, dass der Gesetzgeber einschreiten muss: | |
| Nach ihrer im September 2013 veröffentlichten Untersuchung, die | |
| Haushaltsgeräte der vergangenen zehn Jahre vergleicht, gibt es keine | |
| Hinweise darauf, dass Hersteller die Lebensdauer ihrer Produkte gezielt | |
| verringern. Demnach gehen Waschmaschinen und Staubsauger heute nicht | |
| schneller kaputt als früher. | |
| Stefan Schridde plädiert unter anderem für austauschbare Ersatzteile, mit | |
| denen Verbraucher die Lebensdauer ihrer Geräte einfacher verlängern | |
| könnten. | |
| Und auch das französische Gesetz ist nicht auf alle Produkte anwendbar: Bei | |
| Sonderfällen wie schnell veraltender Software bei Smartphones sei die | |
| Regelung hinfällig, gibt Politiker François-Michel Lambert zu. In diesem | |
| Fall könnten Bürger nicht gegen gegen Apple klagen, sagt der Abgeordnete. | |
| Aber man könne sich vorstellen, Opensource-Software für noch | |
| funktionsfähige Geräte zu fordern. | |
| 5 Nov 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Jacques Pezet | |
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