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# taz.de -- Gesetz gegen geplanten Verschleiß: Knast für Murks
> In Frankreich sollen Hersteller, deren Produkte vorschnell kaputtgehen,
> bestraft werden. In Deutschland wurde ein Gesetzentwurf bereits
> abgelehnt.
Bild: Oft nicht austauschbar: Smartphone-Display.
BERLIN taz | In Frankreich soll das absichtliche vorschnelle Altern
insbesondere von Elektrogeräten als Betrug bestraft werden. Ein
entsprechender Gesetzentwurf der französischen Grünen ist im Parlament
verabschiedet worden und bedarf jetzt noch der Zustimmung des Senats. Der
Antrag ist Teil der großen Energiewende-Reform, mit der Frankreich seinen
Energiebedarf halbieren will.
Wenn Betriebe absichtlich die Lebensdauer ihrer Produkte verringern, wird
das als geplante Obsoleszenz bezeichnet. Tritt das Gesetz in Kraft,
riskieren Firmen bei einem solchen Vorgehen eine Geldstrafe von 300.000
Euro und zwei Jahren Haft. Privatleute oder Verbraucherverbände können
Hersteller verklagen – wenn sie nachweisen können, das beispielsweise der
Nutzungszyklus ihres kaputten Mixers mit Absicht verkürzt worden ist. „Wir
erwarten auch, dass Whistleblower innerhalb der Firmen Informationen
liefern werden“, sagt der Grünen-Abgeordnete François-Michel Lambert.
Das Gesetz soll auch für eine bessere Information der Verbraucher sorgen.
Wenn Produkte mehr als ein Drittel des monatlichen Mindestlohns kosten, das
heißt, einen Kaufpreis von über 481,79 Euro haben, müssen Firmen ihre
voraussichtliche Lebensdauer angeben. Das Ziel sei, „die Konsumgewohnheiten
der Bürger zu verändern, sodass wir in der Zukunft nie mehr kurzlebige und
billige Produkte kaufen“, sagt Lambert. Außerdem müssen laut Gesetz
Hersteller ihre Kunden künftig informieren, wenn sie wesentliche
Ersatzteile nicht mehr produzieren. Die Gewährleistungsfrist wird auf eine
Mindestdauer von zwei Jahren verlängert.
In Deutschland gibt es bis heute keine gesetzlichen Regelungen zur
geplanten Obsoleszenz. Stefan Schridde, Autor des Buches „Murks? Nein
Danke!“, sagt: „Frankreich ist mutiger als Deutschland.“ In Deutschland
seien bisher Studien geplant, um Obsoleszenz genauer zu definieren. Einen
Versuch gab es bereits: 2013 hatte die Fraktion der Linken einen
Gesetzentwurf zur Mindestnutzungsdauer für technische Geräte wie
Mobiltelefone oder Drucker dem Umweltausschuss des Bundestages vorgelegt.
Er wurde aber abgelehnt.
Die Stiftung Warentest bezweifelt, dass der Gesetzgeber einschreiten muss:
Nach ihrer im September 2013 veröffentlichten Untersuchung, die
Haushaltsgeräte der vergangenen zehn Jahre vergleicht, gibt es keine
Hinweise darauf, dass Hersteller die Lebensdauer ihrer Produkte gezielt
verringern. Demnach gehen Waschmaschinen und Staubsauger heute nicht
schneller kaputt als früher.
Stefan Schridde plädiert unter anderem für austauschbare Ersatzteile, mit
denen Verbraucher die Lebensdauer ihrer Geräte einfacher verlängern
könnten.
Und auch das französische Gesetz ist nicht auf alle Produkte anwendbar: Bei
Sonderfällen wie schnell veraltender Software bei Smartphones sei die
Regelung hinfällig, gibt Politiker François-Michel Lambert zu. In diesem
Fall könnten Bürger nicht gegen gegen Apple klagen, sagt der Abgeordnete.
Aber man könne sich vorstellen, Opensource-Software für noch
funktionsfähige Geräte zu fordern.
5 Nov 2014
## AUTOREN
Jacques Pezet
## TAGS
Obsoleszenz
Schwerpunkt Frankreich
Mobiltelefon
Haushaltsgeräte
Arbeit
geplante Obsoleszenz
Schwerpunkt Frankreich
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Euro Geldstrafe.
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