# taz.de -- Gesetz gegen geplanten Verschleiß: Knast für Murks | |
> In Frankreich sollen Hersteller, deren Produkte vorschnell kaputtgehen, | |
> bestraft werden. In Deutschland wurde ein Gesetzentwurf bereits | |
> abgelehnt. | |
Bild: Oft nicht austauschbar: Smartphone-Display. | |
BERLIN taz | In Frankreich soll das absichtliche vorschnelle Altern | |
insbesondere von Elektrogeräten als Betrug bestraft werden. Ein | |
entsprechender Gesetzentwurf der französischen Grünen ist im Parlament | |
verabschiedet worden und bedarf jetzt noch der Zustimmung des Senats. Der | |
Antrag ist Teil der großen Energiewende-Reform, mit der Frankreich seinen | |
Energiebedarf halbieren will. | |
Wenn Betriebe absichtlich die Lebensdauer ihrer Produkte verringern, wird | |
das als geplante Obsoleszenz bezeichnet. Tritt das Gesetz in Kraft, | |
riskieren Firmen bei einem solchen Vorgehen eine Geldstrafe von 300.000 | |
Euro und zwei Jahren Haft. Privatleute oder Verbraucherverbände können | |
Hersteller verklagen – wenn sie nachweisen können, das beispielsweise der | |
Nutzungszyklus ihres kaputten Mixers mit Absicht verkürzt worden ist. „Wir | |
erwarten auch, dass Whistleblower innerhalb der Firmen Informationen | |
liefern werden“, sagt der Grünen-Abgeordnete François-Michel Lambert. | |
Das Gesetz soll auch für eine bessere Information der Verbraucher sorgen. | |
Wenn Produkte mehr als ein Drittel des monatlichen Mindestlohns kosten, das | |
heißt, einen Kaufpreis von über 481,79 Euro haben, müssen Firmen ihre | |
voraussichtliche Lebensdauer angeben. Das Ziel sei, „die Konsumgewohnheiten | |
der Bürger zu verändern, sodass wir in der Zukunft nie mehr kurzlebige und | |
billige Produkte kaufen“, sagt Lambert. Außerdem müssen laut Gesetz | |
Hersteller ihre Kunden künftig informieren, wenn sie wesentliche | |
Ersatzteile nicht mehr produzieren. Die Gewährleistungsfrist wird auf eine | |
Mindestdauer von zwei Jahren verlängert. | |
In Deutschland gibt es bis heute keine gesetzlichen Regelungen zur | |
geplanten Obsoleszenz. Stefan Schridde, Autor des Buches „Murks? Nein | |
Danke!“, sagt: „Frankreich ist mutiger als Deutschland.“ In Deutschland | |
seien bisher Studien geplant, um Obsoleszenz genauer zu definieren. Einen | |
Versuch gab es bereits: 2013 hatte die Fraktion der Linken einen | |
Gesetzentwurf zur Mindestnutzungsdauer für technische Geräte wie | |
Mobiltelefone oder Drucker dem Umweltausschuss des Bundestages vorgelegt. | |
Er wurde aber abgelehnt. | |
Die Stiftung Warentest bezweifelt, dass der Gesetzgeber einschreiten muss: | |
Nach ihrer im September 2013 veröffentlichten Untersuchung, die | |
Haushaltsgeräte der vergangenen zehn Jahre vergleicht, gibt es keine | |
Hinweise darauf, dass Hersteller die Lebensdauer ihrer Produkte gezielt | |
verringern. Demnach gehen Waschmaschinen und Staubsauger heute nicht | |
schneller kaputt als früher. | |
Stefan Schridde plädiert unter anderem für austauschbare Ersatzteile, mit | |
denen Verbraucher die Lebensdauer ihrer Geräte einfacher verlängern | |
könnten. | |
Und auch das französische Gesetz ist nicht auf alle Produkte anwendbar: Bei | |
Sonderfällen wie schnell veraltender Software bei Smartphones sei die | |
Regelung hinfällig, gibt Politiker François-Michel Lambert zu. In diesem | |
Fall könnten Bürger nicht gegen gegen Apple klagen, sagt der Abgeordnete. | |
Aber man könne sich vorstellen, Opensource-Software für noch | |
funktionsfähige Geräte zu fordern. | |
5 Nov 2014 | |
## AUTOREN | |
Jacques Pezet | |
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