| # taz.de -- Gesetzentwurf der Grünen: Schutz für deutschen Ed Snowden | |
| > Die Grünen legen einen Entwurf für ein Whistleblower-Gesetz vor. Erstmals | |
| > wird auch der Schutz vor Strafverfolgung vorgeschlagen. | |
| Bild: Protest ist gut. Ein Gesetz, das Whistleblower schützt, kann aber auch n… | |
| KARLSRUHE taz | Die Grünen im Bundestag fordern gesetzlichen Schutz für | |
| Whistleblower. Ein deutscher Edward Snowden soll nicht mit strafrechtlicher | |
| Verfolgung rechnen müssen. Ein Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion, der an | |
| diesem Mittwoch vorgestellt wurde, formuliert Schutzbestimmungen im | |
| Arbeits-, Beamten- und Strafrecht. | |
| Als Whistleblower bezeichnet man Mitarbeiter eines Unternehemns oder einer | |
| Organisation, die die Öffentlichkeit über interne Missstände informieren. | |
| Bisher gibt es in Deutschland kein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern. | |
| Die Organisation Transparency International stuft Deutschland im | |
| europäischen Vergleich deshalb auf den hinteren Rängen ein. | |
| Immerhin hat das Bundesarbeitsgericht 2003 entschieden, dass eine | |
| Strafanzeige gegen den eigenen Arbeitgeber keine Kündigung erlaubt, wenn | |
| der Beschäftigte vor dem Gang an die Öffentlichkeit eine interne Klärung | |
| versucht hat. Bei „schwerwiegenden“ Straftaten kann der Beschäftigte auch | |
| sofort Presse und Behörden einschalten. | |
| Die Grünen versuchen diese Grundsätze nun im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) | |
| zu verankern. „Eine gesetzliche Regelung ist sichtbarer und gibt | |
| Whistleblowern auch mehr Rechtsicherheit“, erklärte eine Sprecherin der | |
| Fraktion. Außerdem schlagen die Grünen eine entsprechende Regelung im | |
| Beamtenrecht vor. Einen ähnlichen Gesetzentwurf hat die Fraktion bereits | |
| 2012 eingebracht. | |
| Ed Snowden allerdings geht es nicht um den Schutz seines Arbeitsplatz in | |
| der US-Geheimdienstbranche. Ihm droht in den USA vielmehr Strafverfolgung | |
| wegen Spionage. Deshalb haben die Grünen ihren Entwurf von 2012 um einen | |
| strafrechtlichen Teil ergänzt. „Rechtmäßiges Offenbaren von | |
| Staatsgeheimnissen“ soll ein neuer Paragraph 97c im Strafgesetzbuch heißen. | |
| Danach handelt ein Whistleblower „nicht rechtswidrig“, wenn er | |
| „Staatsgeheimnisse zum Zweck der Aufklärung, Verhinderung oder Beendigung | |
| einer Grundrechtsverletzung oder schweren sonstigen Rechtsverletzung oder | |
| der Begehung einer schweren Straftat offenbart, wenn Abhilfe nicht | |
| rechtzeitig zu erwarten ist und das öffentliche Interesse an der Weitergabe | |
| der Information das Geheimhaltungsinteresse erheblich überwiegt.“ | |
| Im Koalitionsvertrag der großen Koalition ist nichts vergleichbares | |
| vorgesehen. Beim „Hinweisgeberschutz“ will man lediglich prüfen, „ob | |
| internationale Vorgaben hinreichend umgesetzt sind.“ Aktivitäten waren | |
| bisher nicht ersichtlich. Whistleblower in Deutschland haben insbesondere | |
| Lebensmittelskandale und Misstände in der Altenpflege aufgedeckt. | |
| 5 Nov 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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