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# taz.de -- EuGH-Urteil zu Asyl für Homosexuelle: Bitte keine Stereotype!
> Vielerorts droht Schwulen und Lesben Verfolgung. Doch wer deshalb Asyl
> beantragt, muss Nachfragen ertragen. Der EuGH verlangt jetzt von den
> Behörden Sensibilität.
Bild: Nein, Schwule und Lesben haben auch nicht immer regenbogenfarbene Accesso…
LUXEMBURG dpa | Wer aufgrund seiner Homosexualität Asyl beantragt, muss
nach einem EU-Urteil Nachfragen in Kauf nehmen. Allerdings müssen die
Behörden dabei die Grundrechte des Antragstellers etwa auf Privatleben
achten. Auch die Menschenwürde müsse respektiert werden. Das entschied der
Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag.
Im konkreten Fall ging es um drei Personen, die in den Niederlanden Asyl
beantragt hatten. Sie fürchteten nach eigenen Angaben eine Verfolgung in
ihren Herkunftsländern. Die niederländischen Behörden wiesen die Anträge
aber als unglaubwürdig zurück.
Der EuGH mahnte in seinem Urteil eine sorgsame und vorurteilsfreie Prüfung
an. So müsse jeder Einzelfall individuell untersucht werden – daher dürften
sich die Behörden auch nicht auf Stereotype über Schwule oder Lesben
stützen. Dass ein Asylbewerber von Klischees geprägte Fragen nicht
beantworten kann, dürfe für sich genommen kein Grund sein, ihn als
unglaubwürdig einzustufen.
Die Richter erklärten weiter, zwar dürften die Behörden Asylbewerber zu
„Ereignissen und Umständen, die die behauptete sexuelle Ausrichtung eines
Asylbewerbers betreffen“ befragen – aber nicht zu Einzelheiten ihrer
sexuellen Praktiken. Dies verstoße gegen das Recht auf die Achtung des
Privat- und Familienlebens.
## Videoaufnahmen unzulässig
„Tests“ oder „Beweise“ der sexuellen Orientierung erklärten die Richte…
tabu. Einerseits sei deren Beweiskraft zweifelhaft, andererseits verletzten
sie die Menschenwürde. Einer der Asylbewerber hatte einen „Test“ angeboten
und sich auch bereiterklärt, homosexuelle Handlungen als Nachweis
vorzunehmen.
Ein zweiter Antragsteller hatte den Behörden eine Videoaufnahme
zugeschickt, auf der er bei „intimen Handlungen mit einer Person gleichen
Geschlechts“ zu sehen ist. Dies dürften die Behörden nicht akzeptieren, so
der EuGH, weil damit ein Anreiz für andere Antragsteller geschaffen werde,
solch vermeintliche Nachweise vorzulegen.
Schließlich unterstrichen die Luxemburger Richter den „sensiblen Charakter
der Fragen, die die persönliche Sphäre einer Person, insbesondere ihre
Sexualität, betreffen“. Eine zögerliche Auskunft dürfe daher nicht als
Beleg mangelnder Glaubwürdigkeit eingestuft werden. In dem Urteil erläutern
die Richter auch, wann ein Nachweis der Homosexualität als Asylgrund nicht
nötig ist – etwa, wenn die Aussagen des Antragstellers kohärent und
plausibel sind.
2 Dec 2014
## TAGS
Flüchtlinge
Asyl
Asylrecht
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
Homosexualität
EuGH
Bildung
Polen
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