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# taz.de -- Klagen gegen Flüchtlingsheime: Angst und Vorurteil in Köpenick
> Anwohner klagen gegen zwei geplante Flüchtlingsheime. Das
> Verwaltungsgericht hält das für unzulässig.
Bild: Plakat in Köpenick, das auf ein neues Heim hinweist.
Berlin muss so viele Flüchtlinge unterbringen wie seit 15 Jahren nicht
mehr. Doch wo dürfen neue Unterkünfte errichtet werden? Mit dieser Frage
beschäftigte sich am gestrigen Donnerstag das Berliner Verwaltungsgericht
und beraumte in Köpenick zwei Ortstermine an.
Zunächst begab sich die Kammer nach Rahnsdorf. Am Waldrand stehen dort drei
miteinander verbundene DDR-Plattenbauten. Das linke Gebäude ist ein
Seniorenwohnhaus mit 36 preisgünstigen Wohnungen, im rechten Gebäude bietet
der „Kiezclub“ einen Treffpunkt an. Das mittlere Gebäude ist bereits
eingerüstet, ein Antrag auf Genehmigung einer Unterkunft für 146
Flüchtlinge gestellt. Dagegen richtet sich der Unmut etlicher Anwohner. Die
meisten von ihnen besitzen Nachbargrundstücke, nur ein Mieter aus dem
Seniorenwohnhaus schließt sich öffentlich deren Meinung an. „Es geht um
Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung“, meint der Rentner, der wie alle, die
sich zu diesem Thema äußern, seinen Namen nicht sagen will.
Doch Mieter, das lernte man bei diesem Ortstermin, können die Nutzung eines
Bodens nicht monieren, das können nur Grundstückseigentümer. Man lernte
weiterhin, dass ein Asylbewerberheim eine „atypische soziale Einrichtung“
und nur dann unzulässig ist, wenn sie die Nachbarn stört, etwa durch lauten
Krach. Dafür gebe es hier keinen Anhaltspunkt, erklärte der Vorsitzende
Richter Matthias Schubert. Dennoch hörte er sich geduldig die Betroffenen
an, die sich vor steigender Kriminalität und sinkenden Immobilienpreisen
fürchten.
Zweieinhalb Stunden später versammeln sich die Richter in der
Alfred-Ranft-Straße. Vor der Baustelleneinfahrt stehen Polizisten, auf
einem Schild ist zu lesen: „Hier entsteht eine Unterkunft für Flüchtlinge�…
Darunter sieht man eine Zeichnung, die dreistöckiges Arrangement aus
Containern zeigt. Soeben schweben die letzten Container per Kran an ihren
Platz, einen Tag vor Weihnachten sollen die ersten von insgesamt 440
Bewohnern einziehen.
Doch ein Eigentümer einer Wohnung im Salvador-Allende-Viertel klagt
dagegen. Seiner Meinung nach ist die Infrastruktur überhaupt nicht für den
Zuzug so vieler Menschen ausgelegt. Schulen, Krankenhäuser und Busse würden
überfüllt sein. Das sei kein Argument, befand der Vorsitzende, denn wenn
anstelle des Flüchtlingsheims ein Haus errichtet würde, müsse das Land
ebenfalls für mehr Schulen und Krankenhäuser sorgen. Auch die Berliner
Verkehrsbetriebe hätten ein Interesse, ihre Fahrgäste nicht zu verärgern.
Gegebenenfalls würden sie mit größeren Bussen fahren. Im Übrigen könne auch
ein einzelner Wohnungseigentümer die Nutzung des Nachbarbodens nicht
monieren, da müsse dann schon die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft
klagen.
Am Nachmittag wiesen die Richter des Verwaltungsgerichts dann alle gegen
die Unterkünfte gerichteten Anträge zurück. Die Flüchtlinge können kommen.
UTA EISENHARDT
12 Dec 2014
## AUTOREN
Uta Eisenardt
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Berlin
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