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# taz.de -- Antiterrorgesetze im Bundeskabinett: Ausweisentzug für Verdächtige
> Die Bundesregierung will potenzielle Islamisten an der Ausreise hindern.
> Nach dem bereits möglichen Passentzug soll nun auch der Personalausweis
> einbehalten werden.
Bild: Schon im Oktober 2014 präsentierte Thomas de Maizière den Ersatzausweis…
BERLIN dpa | Deutsche Behörden sollen gewaltbereite Islamisten künftig
durch den Entzug des Personalausweises an der Ausreise in Kampfgebiete wie
Syrien oder Irak hindern. Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch eine
Gesetzesänderung auf den Weg.
Die Behörden sollen Verdächtigen demnach bis zu drei Jahre den Ausweis
abnehmen können. Die Betroffenen sollen stattdessen einen Ersatzausweis
bekommen, mit dem sie Deutschland nicht verlassen dürfen. Für die
Ausstellung dieses Dokuments sollen sie selbst zahlen.
Bislang ist es bereits möglich, Terroranhängern den Reisepass zu entziehen
und eine Ausreise aus Deutschland zu untersagen. Da ein solches Verbot aber
nicht auf dem Personalausweis vermerkt ist, können Islamisten mit diesem
Dokument relativ unbehelligt das Land verlassen. Viele reisen bequem mit
ihrem Personalausweis in die Türkei und ziehen von dort aus weiter nach
Syrien und in den Irak.
Das will Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) unterbinden. Deshalb
hatte er sich bereits im Oktober mit seinen Amtskollegen aus den Ländern
darauf geeinigt, auch das Personalausweisgesetz zu ändern, um diese Lücke
zu schließen. Die Länder sind mit ihren Behörden in der Praxis für den
Ausweis-Entzug zuständig. Die Gesetzespläne sind also keine Reaktion auf
den jüngsten Terroranschlag in Frankreich, sondern schon länger in Arbeit.
## Ausgeweitete Frist
Bei Verdächtigen – also jenen, bei denen die Sicherheitsbehörden zum
Beispiel Hinweise haben, dass sie einer Terrorvereinigung angehören oder
diese unterstützen – sollen die Behörden nun künftig für maximal drei Jah…
den Personalausweis entziehen können. In einem ersten Entwurf war dies nur
für eine Dauer von bis zu 18 Monaten geplant gewesen. In der
Ressortabstimmung weitete die Regierung die Frist jedoch noch deutlich aus.
Geplant ist, die Betroffenen für den Ersatz-Ausweis selbst zur Kasse zu
bitten. Vorgesehen ist eine Verwaltungsgebühr von zehn Euro.
14 Jan 2015
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