# taz.de -- 272. Tag FDLR-Kriegsverbrecherprozess: „Nur der Präsident ist be… | |
> Ein interner FDLR-Brief stellt die Machtfülle der Angeklagten klar. Und | |
> in einem Briefumschlag befanden sich Diamanten, die wie Sandkörner | |
> aussahen. | |
Bild: „Wechselgeld auf dem Markt“: So schön wie diese in Indien sahen die … | |
STUTTGART taz | Hatten Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni, respektive | |
Präsident und 1. Vizepräsident der im Kongo kämpfenden ruandischen | |
Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) vor ihrer | |
Verhaftung in Deutschland 2009 Kommandogewalt über ihre Miliz im Kongo? Das | |
ist die Kernfrage beim Prozess gegen die beiden, der vor dem | |
Oberlandesgericht Stuttgart seit Mai 2011 läuft. | |
Musoni hat es in eigenen Einlassungen verneint, Murwanashyaka schweigt, | |
aber lässt es ebenfalls beständig bestreiten. | |
Am 15. Dezember 2014, dem 272. Verhandlungstag des Prozesses, wird dann | |
schließlich „Asservat 2.1.2.13“ auf die Leinwand des Gerichtssaals gebeamt | |
und vorgelesen: ein Schriftstück mit FDLR-Briefkopf, gezeichnet Ignace | |
Murwanashyaka, Bonn, 7. Juli 2005. Es handelt sich um eine „Weisung betr. | |
Kommuikation“. Der volle Wortlaut, in deutscher Übersetzung: | |
„1. Nur der Präsident und der 1. Vizepräsident sind befugt, Kommunikation | |
mit dem Terrain zu beginnen. 2. Kommunikation zwischen Westen und Terrain | |
muss vom Präsidenten oder 1. Vizepräsidenten genehmigt werden. 3. Wer | |
dagegen verstößt, wird bestraft.“ | |
Anders gesagt: Nur Murwanashyaka und Musoni durften von außen in | |
Kommunikation mit den im Ostkongo (auf dem „Terrain“) stationierten | |
FDLR-Truppen treten. Selbst Kommunikation zwischen diesen Truppen und | |
Kongos Hauptstadt Kinshasa (das ist vermutlich mit dem „Westen“ gemeint) | |
ist der Genehmigung durch die politische Exilführung in Deutschland | |
unterworfen. | |
Ein glasklarer Beweis? | |
## "Keine allgemeine Anweisung" | |
Mitnichten, erklärt Musoni umgehend und verweist auf das Datum - ein | |
Zeitraum politischer Machtkämpfe innerhalb der FDLR. Es habe unter den | |
Politikern einen Flügel gegeben, der Murwanashyaka absetzen wollte und | |
dafür Unterstützung bei den FDLR-Truppen suchte - das wollte der Präsident | |
natürlich unbinden. | |
„Deshalb hat Murwanashyaka dieses Communique geschrieben.“ Angewandt worden | |
sei es nie. „Dies ist keine allgemeine Anweisung.“ | |
Es werden auch eine Reihe von Listen mit FDLR-Ausgaben verlesen, die Musoni | |
einst anfertigte - mehrere Reisen des Präsidenten, Telefonkosten seiner | |
Frau in Höhe von €1500, Telefonkosten des auf Musonis Ehefrau laufenden | |
Anschlusses in Höhe von ebenfalls €1500, zwei Computer à €700. | |
## 205 kleine Rohdiamanten aus Sambia | |
Und es gibt das vom Bundeskriminalamt im Jahr 2010 in Auftrag gegebene | |
Gutachten über die Diamanten, die bei Straton Musonis Festnahme 2009 in | |
seiner Wohnung gefunden wurden. Insgesamt waren es 205 Rohdiamanten, | |
allerdings sehr kleine und inscheinbare, wie auch die auf die Leinwand | |
gebeamten Fotos zeigen: Gesamtgewicht von lediglich 45,533 Karat, | |
Gesamtwert von €281,55. Die Diamanten waren eher grobe Sandkörner, in | |
Glasröhrchen in Papierkuverts aufbewahrt. | |
Musoni habe die Steine in Sambia bekommen, erklärt dazu seine | |
Verteidigerin. „Als Wechselgeld auf einem Markt.“ | |
Schon im Mai 2012 waren diese Diamanten Thema in der Hauptverhandlung | |
gewesen. Damals hieß es, Musoni habe sie im Jahr 2000 in Sambia aufgedrückt | |
bekommen, als er eigentlich Musikkassetten kaufen wollte. An „zwölf bis | |
fünfzehn“ kleine Steine erinnere er sich, sagte seine Verteidigerin damals; | |
danach habe er sie in einem Koffer verstaut und vergessen. | |
28 Jan 2015 | |
## AUTOREN | |
Dominic Johnson | |
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