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# taz.de -- Rechte mit Rechtsfehlern: Die unkorrekte Alternative
> Das Bremer Wahlamt prüft Vorwürfe gegen die AfD: Die soll bei der
> Aufstellung ihrer Listen für die anstehenden Wahlen geschummelt haben.
Bild: Korrekt aufgestellt? AfD-Landesschef Christian Schäfer (r.)
BREMEN taz | Schwere Vorwürfe gegen die Bremer AfD: Der Landesverband der
rechtspopulistischen Partei soll entgegen der Auflagen des Bremer
Wahlgesetzes ihre parteiinterne Wahl der Kandidaten für die
Bürgerschaftswahl nicht geheim durchgeführt und außerdem das Wahlergebnis
der BeiratskandidatInnen gefälscht haben. Beide Vorwürfe prüft jetzt das
Wahlamt.
„Die Bremer Fünferbande“ – damit sind die ersten fünf
AfD-Bürgerschaftskandidaten gemeint – „beherrscht und manipuliert die
Bremer AfD“, heißt es dazu in einem anonymen Schreiben an die Bremer
taz-Redaktion. Darin wird behauptet, das Protokoll des AfD-Parteitags am
29. November vergangenen Jahres sei falsch, denn: „Bei den Beiratswahlen
für Bremen-Nord ist das Wahlergebnis gefälscht worden.“
Ob’s der gleiche Hinweisgeber war, ist nicht bekannt, fest steht freilich:
Der gleiche Vorwurf ist sowohl dem parteiinternen Schiedsgericht als auch
dem bremischen Wahlleiter angetragen worden. Und ja, bestätigt
AfD-Sprecherein Antonia Hanne, eine kleine Unregelmäßigkeit bei den
BeiratskandidatInnen habe es tatsächlich gegeben: „Jemand war für einen
Stadtteil aufgestellt, in dem er gar nicht wohnt. Das haben wir aber noch
vor der Wahl korrigiert – das heißt, alles hatte zum Zeitpunkt der Wahl
wieder seine Richtigkeit.“
Eine entsprechende Stellungnahme der AfD liegt auch Wahlbereichsleiterin
Carola Janssen vor: „Wir prüfen den Vorwurf und werden ihn genauso wie die
zweite Beschwerde im Wahlbereichsausschuss am 13. März besprechen.“ Die
zweite Beschwerde wiegt schwerer: Die AfD soll ihre Kandidaten für die
Bürgerschaftswahl nicht geheim gewählt haben, wie es Paragraf 19, Absatz 3
des bremischen Wahlgesetzes vorschreibt, sondern so, dass die Mitglieder
sich gegenseitig auf die Stimmzettel schauen konnten. Als Beleg sind der
Beschwerde Fotos vom Wahlvorgang auf dem Parteitag beigelegt.
„Die Frage stellt sich nun, ob die Möglichkeit, in einer Wahlkabine zu
wählen, ausreichend ist“, sagt Janssen. Die habe es laut AfD nämlich
gegeben: „Wir hatten zwei Wahlkabinen und haben uns auch sonst an alle
Auflagen des Wahlgesetzes gehalten“, so Hanne. Die Zettel seien gefaltet
und verdeckt in die Wahlurne geworfen worden. Aber auch hier, sagt Janssen,
müsse nun geprüft werden, ob die Stimmzettel nicht bereits während der Wahl
hätten verdeckt sein müssen: „Wir werden uns jetzt intensiv mithilfe
entsprechender Rechtssprechung und Literatur mit der Sache
auseinandersetzen.“ Der Beschwerdeführer habe den Fall auch dem
Bundesschiedsgericht der AfD vorgetragen.
Hinter dem Beschwerdeführer stecke ein und dieselbe Person, sagt Antonia
Hanne: „Und noch ist er auch AfD-Mitglied.“ Die Partei sei „natürlich ni…
glücklich über solche Mitglieder, aber meines Wissens nach sind solche
Beschwerden nicht unüblich bei jungen Parteien wie uns.“ Man müsse sich
halt noch sortieren, „da bleiben Diskussionen und Konflikte nicht aus.“ Die
AfD habe jedenfalls nichts falsch gemacht, sagt Hanne. Sollte der
Wahlausschuss zu einem anderen Ergebnis kommen, kann das zur Folge haben,
dass die AfD von der Bürgerschaftswahl im Mai ausgeschlossen wird.
20 Feb 2015
## AUTOREN
Simone Schnase
## TAGS
Schwerpunkt AfD
Bremen
Bürgerschaftswahl
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Rechtspopulismus
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