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# taz.de -- Nachzahlungen für NS-Zwangsarbeiter: 200 Euro Ghettorente
> Menschen, die unter den Nazis zur Arbeit in einem Ghetto gezwungen waren,
> bekommen nun mehr Rente. 500 Anträge wurden bereits gestellt.
Bild: Das Bundesarbeitsministerium und das polnische Arbeitsministerium haben i…
BERLIN taz/epd | Fast 70 Jahre nach Kriegsende hat der Bundestag
beschlossen, dass auch Menschen in Polen, die während der NS-Zeit zur
Arbeit in einem Ghetto gezwungen wurden, Anspruch auf eine Rente aus
Deutschland haben. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Donnerstagabend
einstimmig beschlossen.
Im Dezember hatten das polnische und deutsche Arbeitsministerium ein
Abkommen unterzeichnet, das den Weg für das Vorhaben freimacht. Es soll den
Betroffenen ermöglichen, Renten einzufordern, die vor 1997 fällig gewesen
wären. Bislang verhinderte eine 1975 zwischen Polen und Deutschland
geschlossene Vereinbarung, dass Betroffene, die in Polen leben, eine Rente
bekommen.
Wie die zuständige Staatsministerin Gabriele Lösekrug-Möller (SPD)
erklärte, laufen bei den Rententrägern beider Länder bereits die
Vorbereitungen, damit die Renten direkt nach dem offiziellen Inkrafttreten
des Gesetzes bezahlt werden können. Dies wird Ende Februar sein, da zuvor
noch das polnische Parlament sein OK geben muss. „Wir werden die
Anspruchsberechtigten aktiv ansprechen, damit kein Anspruch und keine Zeit
mehr verloren geht“, Lösekrug-Möller im Bundestag.
Durchschnittlich erhalten Betroffene nach Angaben des
Bundesarbeitsministeriums rund 200 Euro monatlich als sogenannte
Ghettorente. Wie viele Menschen in Polen Anspruch auf Zahlung haben, ist
nicht bekannt. Bei der Deutschen Rentenversicherung wurden bislang den
Angaben zufolge 500 Anträge gestellt.
Auch Politiker anderer Fraktionen lobten die Einigung. „Das Gesetz beendet
die Diskriminierung von Roma sowie Jüdinnen und Juden mit Wohnsitz in
Polen“, sagte Azize Tank (Die Linke). Gleichzeitig wies sie darauf hin,
dass zahlreiche Anträge ehemaliger Ghetto-Beschäftigter nie abschließend
beschieden wurden - „wegen angeblich mangelnder Mitwirkung“.
Um die Leistung gab es in den vergangenen Jahren Streit. Dabei ging es um
die Möglichkeit, Rentenansprüche auch über längere Zeiträume rückwirkend
geltend zu machen. Wegen komplizierter Regeln im Rentenrecht bezogen viele
Betroffene erst Ansprüche ab 1997. Angesichts des hohen Alters der
Berechtigten empfanden vor allem jüdische Verbände den langen Streit als
unwürdig. Im Juni vergangenen Jahres wurde schließlich die Nachzahlung von
Ghetto-Renten beschlossen.
Die deutschen Behörden hatten auch für Zwangsarbeiter und Beschäftigte in
den Ghettos Sozialversichungsbeiträge abgeführt. Bereits seit 2002
existiert ein Gesetz, dass Rentenzahlungen möglich macht.
27 Feb 2015
## AUTOREN
Alina Leimbach
## TAGS
Zwangsarbeit
Schwerpunkt Nationalsozialismus
Rente
Arbeitsministerium
Ghetto
Ghetto
NS-Raubkunst
Islam
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