| # taz.de -- Verdacht auf Preisabsprachen: Agrar-Großhändler durchsucht | |
| > Das Bundeskartellamt verdächtigt sieben Agrar-Großhändler, sich illegal | |
| > abgesprochen zu haben. Auch Europas größter Händler Baywa ist betroffen. | |
| Bild: So schön grün und rein, dank Pflanzenschutzmittel. Waren die Preise daf… | |
| BONN dpa | Wegen des Verdachts verbotener Preisabsprachen im Großhandel mit | |
| Pflanzenschutzmitteln hat das Bundeskartellamt am Dienstag sieben | |
| Agrar-Großhändler und einen Branchenverband durchsuchen lassen. Das | |
| bestätigte ein Sprecher der Wettbewerbsbehörde. Betroffen war nach eigenen | |
| Angaben auch Europas größter Agrarhändler Baywa. | |
| Beim Bundeskartellamt hieß es, die Behörde gehe dem Verdacht nach, dass es | |
| zu wettbewerbswidrigen Vereinbarungen bei der Kalkulation und der | |
| Festlegung von Großhandels- und Endverkaufspreisen gekommen sei. | |
| Die bundesweite Durchsuchung erfolgte zeitgleich an sieben | |
| Unternehmensstandorten und bei einem Verband. An der Aktion waren rund 45 | |
| Mitarbeiter von Bundeskartellamt und Polizei beteiligt. Eine Durchsuchung | |
| des Bundeskartellamtes erfolgt auf der Basis eines gerichtlichen | |
| Durchsuchungsbeschlusses. Dieser setzt einen Anfangsverdacht für einen | |
| Kartellrechtsverstoß voraus. | |
| Europas größter Agrarhändler BayWa bestätigte, dass auch bei ihm Büroräume | |
| am Hauptsitz in München durchsucht wurden. Dabei gehe es um den Verdacht, | |
| dass BayWa-Mitarbeiter an wettbewerbswidrigen Absprachen beim Großhandel | |
| mit Pflanzenschutzmitteln beteiligt gewesen seien. Der | |
| Untersuchungszeitraum reiche bis ins Jahr 2000 zurück. | |
| ## Baywa will kooperieren | |
| „Die BayWa wird mit dem Bundeskartellamt in allen Punkten uneingeschränkt | |
| kooperieren“, erklärte BayWa-Chef Klaus Josef Lutz. „Es ist unser größtes | |
| Interesse, dass diese Angelegenheit restlos aufgeklärt und eventuelles | |
| Fehlverhalten mit aller Härte verfolgt wird.“ | |
| Das Bundeskartellamt betonte, die Durchführung einer Durchsuchung diene der | |
| Aufklärung des Sachverhalts und bedeute ausdrücklich nicht, dass sich die | |
| betroffenen Unternehmen und Personen tatsächlich eines | |
| Kartellrechtsverstoßes schuldig gemacht hätten. Bis zum Abschluss des | |
| Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung. | |
| 3 Mar 2015 | |
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