# taz.de -- Verdacht auf Preisabsprachen: Agrar-Großhändler durchsucht | |
> Das Bundeskartellamt verdächtigt sieben Agrar-Großhändler, sich illegal | |
> abgesprochen zu haben. Auch Europas größter Händler Baywa ist betroffen. | |
Bild: So schön grün und rein, dank Pflanzenschutzmittel. Waren die Preise daf… | |
BONN dpa | Wegen des Verdachts verbotener Preisabsprachen im Großhandel mit | |
Pflanzenschutzmitteln hat das Bundeskartellamt am Dienstag sieben | |
Agrar-Großhändler und einen Branchenverband durchsuchen lassen. Das | |
bestätigte ein Sprecher der Wettbewerbsbehörde. Betroffen war nach eigenen | |
Angaben auch Europas größter Agrarhändler Baywa. | |
Beim Bundeskartellamt hieß es, die Behörde gehe dem Verdacht nach, dass es | |
zu wettbewerbswidrigen Vereinbarungen bei der Kalkulation und der | |
Festlegung von Großhandels- und Endverkaufspreisen gekommen sei. | |
Die bundesweite Durchsuchung erfolgte zeitgleich an sieben | |
Unternehmensstandorten und bei einem Verband. An der Aktion waren rund 45 | |
Mitarbeiter von Bundeskartellamt und Polizei beteiligt. Eine Durchsuchung | |
des Bundeskartellamtes erfolgt auf der Basis eines gerichtlichen | |
Durchsuchungsbeschlusses. Dieser setzt einen Anfangsverdacht für einen | |
Kartellrechtsverstoß voraus. | |
Europas größter Agrarhändler BayWa bestätigte, dass auch bei ihm Büroräume | |
am Hauptsitz in München durchsucht wurden. Dabei gehe es um den Verdacht, | |
dass BayWa-Mitarbeiter an wettbewerbswidrigen Absprachen beim Großhandel | |
mit Pflanzenschutzmitteln beteiligt gewesen seien. Der | |
Untersuchungszeitraum reiche bis ins Jahr 2000 zurück. | |
## Baywa will kooperieren | |
„Die BayWa wird mit dem Bundeskartellamt in allen Punkten uneingeschränkt | |
kooperieren“, erklärte BayWa-Chef Klaus Josef Lutz. „Es ist unser größtes | |
Interesse, dass diese Angelegenheit restlos aufgeklärt und eventuelles | |
Fehlverhalten mit aller Härte verfolgt wird.“ | |
Das Bundeskartellamt betonte, die Durchführung einer Durchsuchung diene der | |
Aufklärung des Sachverhalts und bedeute ausdrücklich nicht, dass sich die | |
betroffenen Unternehmen und Personen tatsächlich eines | |
Kartellrechtsverstoßes schuldig gemacht hätten. Bis zum Abschluss des | |
Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung. | |
3 Mar 2015 | |
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