Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Bluttest für Schwangere: Mehr Transparenz bei Praena-Test
> Vorerst soll der umstritten Pränataltest zur Erkennung des Downsyndroms
> eingesetzt werden. Weitere Krankheitsbilder könnten aber folgen.
Bild: Blutuntersuchung bei Lifecodexx in Konstanz.
BERLIN taz | Es ist nur ein kleiner Piekser und 20 Milliliter Blut, das
künftig darüber entscheiden könnte, ob ein Kind zur Welt kommt. Die
Konstanzer Firma Lifecodexx verspricht mit einem routinemäßigen Bluttest
die Sicherheit, Embryonen mit Downsyndrom zu erkennen.
Derzeit liegt beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), ein Antrag vor, eine
Erprobungsrichtlinie zu entwickeln, auf deren Grundlage der Nutzen des
sogenannten Praena-Tests wissenschaftlich überprüft wird. Der
Bundesausschuss entscheidet darüber, was von der Gesetzlichen Krankenkasse
bezahlt werden muss.
Vorgesehen ist der Bluttest, der lediglich als Medizinprodukt gilt, vorerst
nur für Trisomie 21, also das Downsyndrom, andere Krankheitsbilder könnten
jedoch miteinbezogen werden. Mit dem Bluttest kann außerdem vor Ablauf der
zwölften Schwangerschaftswoche das Geschlecht des Kindes festgestellt
werden.
Der Bluttest ist aufgrund seiner selektiven behindertenfeindlichen Wirkung
umstritten. Zudem wird befürchtet, dass sich mit seiner routinemäßigen
Anwendung der Druck auf die Frauen erhöht, ein „perfektes“ Kind zu bekommen
und im Falle einer diagnostizierten Fehlentwicklung die Schwangerschaft
abzubrechen. Um das Zulassungsverfahren, das sich derzeit hinter den
verschlossenen Türen des G-BA abspielt, transparenter zu machen, haben
einige Bundestagsabgeordnete aus allen Fraktionen eine kleine Anfrage an
die Bundesregierung gerichtet, um Auskunft über die Konsequenzen nach
Zulassung des Bluttests zu erhalten.
Die Bundesregierung insistiert in ihrer nun vorliegenden Antwort darauf,
das in dem 2009 verabschiedeten Gendiagnostikgesetz eine verbindliche
Beratung vor und nach einer vorgeburtlichen genetischen Untersuchung
festgeschrieben ist, um die Gefahr von Diskriminierung zu verhindern und
dem Recht auf Kenntnis oder Nichtwissen zu entsprechen. Einen Unterschied
zwischen invasiven und nichtinvasiven Untersuchungsmethoden vermag sie
nicht zu erkennen, obwohl die Hürde, ihn anzuwenden beim Bluttest viel
niedriger ist.
## Keine Daten vorhanden
Gleichzeitig macht die Antwort deutlich, dass es in der Bundesrepublik
überhaupt keine Daten über die Entwicklung von Geburten von Kindern mit
Downsyndrom beziehungsweise entsprechenden Schwangerschaftsabbrüchen gibt
und sich mögliche Trends damit weder ablesen noch gegebenenfalls
korrigieren lassen. Ebenso wenig ist über das derzeitige Geschehen bei der
genetischen Beratung – Umfang, Nichtinanspruchnahme und Dauer der
Bedenkzeit – bekannt.
Im Hinblick auf die frühzeitige Feststellung des Geschlechts und die Gefahr
dadurch motivierter Schwangerschaftsabbrüche verweist die Bundesregierung
auf den Arztvorbehalt und ihr Vertrauen in die Ärzteschaft. Allerdings ist
nach dem Gendiagnostikgesetz die Mitteilung des Geschlechts derzeit zwar
rechtswidrig, bleibt aber straffrei.
Der G-BA sieht sich von der öffentlichen Diskussion mittlerweile
herausgefordert und hat angekündigt, den Deutschen Ethikrat beratend
einbeziehen zu wollen. Die grüne Abgeordnete Corinna Rüffer regt an, beim
G-BA eine Ethikkommission einzurichten, um sicherzustellen, dass auch bei
Medizinprodukten ethische Fragen berücksichtigt werden.
16 Apr 2015
## AUTOREN
Ulrike Baureithel
## TAGS
Pränataldiagnostik
Peru
Behinderung
## ARTIKEL ZUM THEMA
Bachelor mit Downsyndrom: „Die Leute sollen mich lesen“
Bei seiner Geburt sagten die Ärzte, dass Bryan Russell Mujica nie
selbstständig sein könne. Nun ist der Peruaner mit Downsyndrom Journalist.
Kind mit Downsyndrom: Angst vor Deniz
Die ganze Welt sprach über Baby Gammy – aber wie fühlt es sich eigentlich
an, einen Bruder mit Downsyndrom zu bekommen? Unsere Autorin weiß es.
Untersuchung auf Down-Syndrom: Schweiz erlaubt umstrittenen Bluttest
Ab Mitte August will die Schweiz einen umstrittenen Bluttest zur Erkennung
des Down-Syndroms bei Embryos freigeben. Der Test diene der Selektion von
Menschen, sagen Kritiker.
Blutuntersuchung auf Down-Syndrom: Gutachter hält Test für illegal
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung fordert, den Bluttest
„PraenaTest“ zu verbieten. Die Untersuchung vor der Geburt soll Trisomie 21
feststellen.
Neuer Erbguttest beim Embryo: Donnerschlag mit ethischen Problemen
Die DNA vor der Geburt entziffert: Genomforscher haben einen Weg gefunden,
die komplette DNA eines ungeborenen Kindes ohne Eingriff in den Mutterleib
zu entschlüsseln.
Embryonencheck im Reagenzglas: „Jetzt fehlen noch die Spielregeln“
In Lübeck warten die Reproduktionsmediziner noch auf eine Verordnung, um
die PID durchführen zu können, sagt der Reproduktionsmediziner Professor
Klaus Diedrich.
Gendiagnostik: Bluttest auf Trisomie 21
Bundesforschungsministerin Annette Schavan hat risikoarme Gentests für
Schwangere gefördert. Dafür wird sie nun von mehreren Seiten scharf
kritisiert.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.