| # taz.de -- Karlsruhe stärkt Meinungsfreiheit: „fck cps“-Button ist keine … | |
| > Die Verfassungsbeschwerde war erfolgreich: Der Slogan „fuck cops“ ist | |
| > dann legal, wenn die gesamte Polizei damit gemeint ist. | |
| Bild: Drastische Worte: Wenn alle gemeint sind, fällt es unter Meinungsfreihei… | |
| FREIBURG taz | Anstecker und T-Shirts, die Hass auf die Polizei ausdrücken, | |
| sind prinzipiell legal und vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung | |
| geschützt. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem | |
| Kammerbeschluss. Es könne nicht unterstellt werden, dass damit bestimmte | |
| Polizisten beleidigt werden sollen. | |
| Der konkrete Fall spielte in Bückeburg, einer Kleinstadt in Niedersachsen. | |
| Eine junge Frau trug ein T-Shirt mit dem Aufdruck „fck cps“. Die kryptische | |
| Buchstabenfolge steht für „fuck cops“ und ist ein bei Punks, Antifas und | |
| Fußballfans beliebter Slogan. | |
| Auch zwei Bückeburger Polizisten verstanden die Botschaft. Sie schickten | |
| die 18-Jährige zum Umziehen nach Hause und drohten beim nächsten Mal eine | |
| Anzeige wegen Beleidigung an. Kurze Zeit später trafen die Polizisten die | |
| junge Frau erneut – mit einem Anstecker „fck cps“. | |
| Das Amtsgericht Bückeburg verurteilte die Heranwachsende nach | |
| Jugendstrafrecht im November 2013 zu einigen Stunden gemeinnütziger Arbeit. | |
| Die Beleidigung habe sich auf die 25 uniformierten Polizeibeamten | |
| Bückeburgs bezogen. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte das Urteil. Doch | |
| die Bückeburger Teenagerin erhob Verfassungsbeschwerde – mit Erfolg. | |
| Auch eine „allgemeine Ablehnung der Polizei“ sei vom Grundrecht der | |
| Meinungsfreiheit geschützt und in der Regel nicht als strafbare Beleidigung | |
| einzustufen, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Äußerung habe sich | |
| nicht auf eine „hinreichend überschaubare Personengruppe“ bezogen. | |
| Die gesamte Polizei sei als Kollektiv so groß, dass nicht jeder Polizist in | |
| seiner persönlichen Ehre verletzt werde, so die Karlsruher Richter. Und es | |
| habe hier kein Indiz gegeben, dass nur die Polizei in Bückeburg gemeint | |
| war. Das Amtsgericht muss nun neu über den Fall entscheiden. (Az.: 1 BvR | |
| 1036/14) | |
| Der Karlsruher Beschluss dürfte genauso für T-Shirts und Buttons mit der | |
| Abkürzung „ACAB“ (all cops are bastards) gelten. Die Träger solcher | |
| Meinungs-Accessoires sollten allerdings darauf achten, dass ihre Äußerung | |
| nicht auf bestimmte Polizisten bezogen wird. Wer bei einer Polizeikontrolle | |
| auf sein „fck cps“-T-Shirt zeigt, begeht eine Beleidigung, so das | |
| Landgericht Nürnberg im letzten Sommer. | |
| 28 Apr 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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