Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Karlsruhe stärkt Meinungsfreiheit: „fck cps“-Button ist keine …
> Die Verfassungsbeschwerde war erfolgreich: Der Slogan „fuck cops“ ist
> dann legal, wenn die gesamte Polizei damit gemeint ist.
Bild: Drastische Worte: Wenn alle gemeint sind, fällt es unter Meinungsfreihei…
FREIBURG taz | Anstecker und T-Shirts, die Hass auf die Polizei ausdrücken,
sind prinzipiell legal und vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
geschützt. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem
Kammerbeschluss. Es könne nicht unterstellt werden, dass damit bestimmte
Polizisten beleidigt werden sollen.
Der konkrete Fall spielte in Bückeburg, einer Kleinstadt in Niedersachsen.
Eine junge Frau trug ein T-Shirt mit dem Aufdruck „fck cps“. Die kryptische
Buchstabenfolge steht für „fuck cops“ und ist ein bei Punks, Antifas und
Fußballfans beliebter Slogan.
Auch zwei Bückeburger Polizisten verstanden die Botschaft. Sie schickten
die 18-Jährige zum Umziehen nach Hause und drohten beim nächsten Mal eine
Anzeige wegen Beleidigung an. Kurze Zeit später trafen die Polizisten die
junge Frau erneut – mit einem Anstecker „fck cps“.
Das Amtsgericht Bückeburg verurteilte die Heranwachsende nach
Jugendstrafrecht im November 2013 zu einigen Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Die Beleidigung habe sich auf die 25 uniformierten Polizeibeamten
Bückeburgs bezogen. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte das Urteil. Doch
die Bückeburger Teenagerin erhob Verfassungsbeschwerde – mit Erfolg.
Auch eine „allgemeine Ablehnung der Polizei“ sei vom Grundrecht der
Meinungsfreiheit geschützt und in der Regel nicht als strafbare Beleidigung
einzustufen, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Äußerung habe sich
nicht auf eine „hinreichend überschaubare Personengruppe“ bezogen.
Die gesamte Polizei sei als Kollektiv so groß, dass nicht jeder Polizist in
seiner persönlichen Ehre verletzt werde, so die Karlsruher Richter. Und es
habe hier kein Indiz gegeben, dass nur die Polizei in Bückeburg gemeint
war. Das Amtsgericht muss nun neu über den Fall entscheiden. (Az.: 1 BvR
1036/14)
Der Karlsruher Beschluss dürfte genauso für T-Shirts und Buttons mit der
Abkürzung „ACAB“ (all cops are bastards) gelten. Die Träger solcher
Meinungs-Accessoires sollten allerdings darauf achten, dass ihre Äußerung
nicht auf bestimmte Polizisten bezogen wird. Wer bei einer Polizeikontrolle
auf sein „fck cps“-T-Shirt zeigt, begeht eine Beleidigung, so das
Landgericht Nürnberg im letzten Sommer.
28 Apr 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundesverfassungsgericht
Polizei
Hafenstraße
Polizei
Rechtspopulismus
## ARTIKEL ZUM THEMA
Beleidigung im Vorbeigehen: Persönlich genommen
Ein Bewohner der Hafenstraßen in Hamburg wird zu einer Geldstrafe
verurteilt, weil er „Dreckspack“ zu PolizistInnen sagte
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: „ACAB“ ist nicht strafbar
„All Cops are Bastards“ beleidigt nach Karlsruher Ansicht keine einzelnen
Polizisten. Die Hassparole drücke nur allgemeine Ablehnung der Polizei aus.
Keine Krise bei rechter Zeitung: Auflage der „Jungen Freiheit“ steigt
Die Wochenzeitung passt zum expandierenden rechten Wutbürgertum – und
bemüht sich, die Grenze nach ganz rechts nicht zu überschreiten.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.