# taz.de -- Karlsruhe stärkt Meinungsfreiheit: „fck cps“-Button ist keine … | |
> Die Verfassungsbeschwerde war erfolgreich: Der Slogan „fuck cops“ ist | |
> dann legal, wenn die gesamte Polizei damit gemeint ist. | |
Bild: Drastische Worte: Wenn alle gemeint sind, fällt es unter Meinungsfreihei… | |
FREIBURG taz | Anstecker und T-Shirts, die Hass auf die Polizei ausdrücken, | |
sind prinzipiell legal und vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung | |
geschützt. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem | |
Kammerbeschluss. Es könne nicht unterstellt werden, dass damit bestimmte | |
Polizisten beleidigt werden sollen. | |
Der konkrete Fall spielte in Bückeburg, einer Kleinstadt in Niedersachsen. | |
Eine junge Frau trug ein T-Shirt mit dem Aufdruck „fck cps“. Die kryptische | |
Buchstabenfolge steht für „fuck cops“ und ist ein bei Punks, Antifas und | |
Fußballfans beliebter Slogan. | |
Auch zwei Bückeburger Polizisten verstanden die Botschaft. Sie schickten | |
die 18-Jährige zum Umziehen nach Hause und drohten beim nächsten Mal eine | |
Anzeige wegen Beleidigung an. Kurze Zeit später trafen die Polizisten die | |
junge Frau erneut – mit einem Anstecker „fck cps“. | |
Das Amtsgericht Bückeburg verurteilte die Heranwachsende nach | |
Jugendstrafrecht im November 2013 zu einigen Stunden gemeinnütziger Arbeit. | |
Die Beleidigung habe sich auf die 25 uniformierten Polizeibeamten | |
Bückeburgs bezogen. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte das Urteil. Doch | |
die Bückeburger Teenagerin erhob Verfassungsbeschwerde – mit Erfolg. | |
Auch eine „allgemeine Ablehnung der Polizei“ sei vom Grundrecht der | |
Meinungsfreiheit geschützt und in der Regel nicht als strafbare Beleidigung | |
einzustufen, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Äußerung habe sich | |
nicht auf eine „hinreichend überschaubare Personengruppe“ bezogen. | |
Die gesamte Polizei sei als Kollektiv so groß, dass nicht jeder Polizist in | |
seiner persönlichen Ehre verletzt werde, so die Karlsruher Richter. Und es | |
habe hier kein Indiz gegeben, dass nur die Polizei in Bückeburg gemeint | |
war. Das Amtsgericht muss nun neu über den Fall entscheiden. (Az.: 1 BvR | |
1036/14) | |
Der Karlsruher Beschluss dürfte genauso für T-Shirts und Buttons mit der | |
Abkürzung „ACAB“ (all cops are bastards) gelten. Die Träger solcher | |
Meinungs-Accessoires sollten allerdings darauf achten, dass ihre Äußerung | |
nicht auf bestimmte Polizisten bezogen wird. Wer bei einer Polizeikontrolle | |
auf sein „fck cps“-T-Shirt zeigt, begeht eine Beleidigung, so das | |
Landgericht Nürnberg im letzten Sommer. | |
28 Apr 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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