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# taz.de -- Ermittlungsverfahren gegen Sarkozy: Nicolas am Apparat
> Frankreichs Ex-Präsident soll versucht haben, einen Richter zu bestechen.
> Seine Telefongespräche aufzuzeichnen war rechtens, entschied nun ein
> Gericht.
Bild: Da hilft kein Zähnefletschen: Sarkozys Telefonate sind rechtmäßige Bew…
PARIS afp | Frankreichs Ex-Staatschef Nicolas Sarkozy hat in einer
Bestechungsaffäre eine juristische Niederlage und damit einen Rückschlag
für seine Präsidentschafts-Ambitionen hinnehmen müssen. Das Pariser
Berufungsgericht erklärte eine Abhöraktion der Justiz gegen den heutigen
Chef der konservativen Oppositionspartei UMP am Donnerstag für rechtmäßig.
Damit kann ein Ermittlungsverfahren zum Verdacht, Sarkozy habe einen
Staatsanwalt bestechen wollen, wieder aufgenommen werden.
Sarkozys Anwälte sagten, ihre „wesentlichen“ Anträge gegen das
Ermittlungsverfahren seien abgelehnt worden. Sie kündigten an, nun vor
Frankreichs Obersten Gerichtshof ziehen zu wollen.
Auf Grundlage abgehörter Handytelefonate Sarkozys mit seinem Anwalt Thierry
Herzog war im Juli 2014 ein Ermittlungsverfahren gegen den Politiker
eingeleitet worden. Sarkozy wurde sogar in Polizeigewahrsam genommen und
verhört – eine Premiere für einen französischen Ex-Präsidenten.
Er soll versucht haben, einen [1][Staatsanwalt an Frankreichs Oberstem
Gerichtshof zu bestechen], um Informationen zum Verlauf eines [2][ihn
betreffenden Verfahrens in der sogenannten Bettencourt-Affäre] zu erlangen
oder dieses sogar zu beeinflussen. Dem Staatsanwalt Gilbert Azibert soll er
im Gegenzug versprochen haben, ihm einen Posten in Monaco zu verschaffen.
## Bestechungsabsicht ist strafbar
„Ich werde ihm helfen“, sagt Sarkozy etwa im Februar 2014 in einem
Telefonat über Azibert zu Herzog. Bei dem Gespräch nutzte der Politiker ein
Handy, das auf einen anderen Namen angemeldet war und das er heimlich
verwendete. In einem anderen Telefonat erinnert der Anwalt den
Ex-Staatschef vor einer geplanten Monaco-Reise daran, „für Gilbert ein Wort
einzulegen“, woraufhin Sarkozy zustimmt. Kurz darauf sagte Sarkozys die
Reise nach Monaco aber ab – die Ermittler vermuten, dass er herausgefunden
hatte, dass sein heimliches Handy angezapft wurde.
Letztlich bekam Staatsanwalt Azibert den Posten in Monaco nicht. Für die
Ermittler spielt dies aber keine Rolle, denn schon die Absicht der
Bestechung ist strafbar.
Das Ermittlungsverfahren gegen Sarkozy beruht allerdings in weiten Teilen
auf den abgehörten Telefonaten und wäre vermutlich in sich
zusammengestürzt, hätte das Pariser Berufungsgericht die Abhöraktion als
nicht rechtmäßig eingestuft. Sarkozy hatte das Anzapfen der Gespräche
zwischen ihm als Mandaten und seinem Anwalt als „Skandal“ und gesetzwidrig
bezeichnet. Das Vorgehen der Justiz sieht er als politisch motiviert an.
## Zurück in den Elysée-Palast
Das seit Herbst ruhende Ermittlungsverfahren gegen Sarkozy kann jetzt
wieder aufgenommen werden. Letztlich droht dem 60-Jährigen ein Prozess
wegen Bestechung und illegaler Einflussnahme, er muss zudem jederzeit mit
weiteren Befragungen durch die Untersuchungsrichter rechnen.
Die Gerichtsentscheidung vom Donnerstag ist daher ein schwerer Rückschlag
für Frankreichs Oppositionschef, der in zwei Jahren [3][den Elysée-Palast
zurückerobern will]. Sarkozy ist zudem in eine Reihe weiterer Affären etwa
um seine Wahlkampffinanzen 2012 verstrickt, die ihm ebenfalls noch
gefährlich werden könnten.
Erst am Dienstag hatte Sarkozys Partei beschlossen, sich von UMP in Die
Republikaner umzubenennen und sich neu aufzustellen. Die Parteibasis soll
Ende des Monats über die Umbenennung abstimmen, für den 30. Mai ist dann
eine Art Gründungsparteitag in Paris geplant.
7 May 2015
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