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# taz.de -- Gericht lehnt Einspruch von Assange ab: Haftbefehl bleibt bestehen
> Schwedens Oberster Gerichtshof lehnt Julian Assanges Berufung gegen den
> Haftbefehl ab. Vernehmung demnächst in seinem Botschaftsexil.
Bild: Julian Assange: An Konferenzen kann er nur zugeschaltet übers Internet t…
STOCKHOLM afp | Wikileaks-Gründer Julian Assange ist mit seiner Berufung
gegen den bestehenden Haftbefehl vor dem Obersten Gericht Schwedens
gescheitert. Das Gericht sehe keinen Grund dafür, den Haftbefehl
aufzuheben, hieß es am Montag in einer Mitteilung. Die Ermittler hätten
bereits erste Schritte eingeleitet, um Assange in London zu befragen.
Schweden fordert seit dem Jahr 2010 die Auslieferung Assanges, um ihn zu
Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung zu verhören.
Zuletzt bot die schwedische Staatsanwaltschaft dem Wikileaks-Gründer aber
an, ihn in seinem ecuadorianischen Botschaftsexil in London zu den
Vorwürfen zu befragen. Assange ist nach Angaben seiner Anwälte dazu bereit.
Nachdem Assange bei der britischen Justiz alle Rechtsmittel gegen das
Auslieferungsgesuch ausgeschöpft hatte, floh er im Juni 2012 in die
ecuadorianische Botschaft in London. Er bezeichnet die gegen ihn erhobenen
Vorwürfe als politisch motiviert und fürchtet, von Schweden an die USA
ausgeliefert zu werden, wo ihm ein Prozess wegen Geheimnisverrats drohen
könnte.
Wikileaks hatte mit der Veröffentlichung von Geheimdokumenten zu den
Kriegen im Irak und in Afghanistan sowie der Publikation zehntausender
US-Diplomatendepeschen den Zorn Washingtons auf sich gezogen. Allein
Assanges Überwachung in der Botschaft durch die britische Polizei soll
täglich fast 11.000 Euro kosten.
11 May 2015
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Haftbefehl
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