| # taz.de -- Werder-Bremen-Ultras vor Gericht: Mildes Urteil für linke Fans | |
| > Wegen Landfriedensbruch verurteilt das Landgericht Bremen zwei Ultras zu | |
| > Geldstrafen. Sie hatten randaliert. Zwei andere werden freigesprochen. | |
| Bild: Mindestens zwei von ihnen haben im Bremer Viertel randaliert: Angeklagte … | |
| Bremen taz | Am Anfang des Verfahrens gegen vier Bremer Ultras herrschte | |
| viel Skepsis: Was wird sich hier noch aufklären lassen, fünfeinhalb Jahre | |
| nach der Randale im Steintorviertel? Bei der Urteilsverkündung am Montag | |
| sagte die Vorsitzende Richterin Maike Wilkens jedoch, dass diese Skepsis | |
| „unangebracht“ gewesen sei. Videos von den Krawallen von Ultras und | |
| [1][rechten Hooligans] und Zeugenaussagen hatten gereicht, um zwei der vier | |
| Angeklagten wegen Landfriedensbruch zu einer Geldstrafe zu verurteilen. | |
| Zwei wurden freigesprochen. | |
| Die Polizei hatte nach dem Vorfall eine eigene Ermittlungsgruppe | |
| eingesetzt, 39 Wohnungen durchsucht, monatelang ermittelt. „Der Aufwand | |
| steht in keinem Verhältnis“, monierte der Anwalt von einem der beiden | |
| Freigesprochenen nach der Urteilsverkündung. Dass das Ganze so lange | |
| gedauert hat, sei für diesen „überaus belastend“ gewesen. Alle Angeklagten | |
| waren zum Zeitpunkt des Vorfalls Anfang 20 und gehörten Ultra-Gruppierungen | |
| an, die Gewalt eher ablehnen. | |
| Doch was war im Dezember 2017 geschehen? Nach dem | |
| Herrenfußballbundesliga-Spiel Bremen gegen Mainz fand ein Fanmarsch mit | |
| rund 130 Ultras statt; vom Weserstadion ins Steintorviertel. Kurz vor | |
| Ankunft am Sielwall, knapp 20 Gehminuten vom Stadion entfernt, machte die | |
| Gruppe vor der Kneipe „Die Schänke“ halt. Der Grund: Sie hatten darin und | |
| davor 30 bis 40 Hooligans entdeckt. | |
| Bereits im Stadion hatten die Ultras bemerkt, dass die Hooligans „in | |
| ungewöhnlicher Größenordnung“ da waren, sagte Wilkens. In den Augen der | |
| Fans eine Provokation; „Nazis raus“-Rufe folgten. Die Fans seien davon | |
| ausgegangen, dass die Polizei die Hooligans nach dem Spiel begleitet – das | |
| passierte jedoch nicht. Dafür gab es bereits [2][direkt nach der Randale | |
| heftig Kritik], auch weil die Polizei insgesamt mit zu wenig Personal dabei | |
| gewesen sein soll – wo doch während des Spiels bereits klar war, dass | |
| rechte Hooligans im Stadion waren. | |
| ## Es fliegen Flaschen, Möbel und Straßenpoller | |
| Statt getrennt voneinander durch die Stadt dirigiert zu werden, traf man | |
| sich vor der Kneipe wieder. Eine direkte Verabredung der Gruppen habe es | |
| wahrscheinlich nicht gegeben, sagte die Richterin. Allerdings saßen die | |
| Hooligans wohl nicht zufällig an der traditionellen Route der Werder-Fans. | |
| Die Krawalle begannen mit dem Wurf einer Holzbank – durch eine Person vor | |
| der Kneipe, in Richtung der Ultras. Teile des Fanmarsches liefen auf die | |
| Kneipe zu, die Hooligans kamen raus. In der Folge flogen Flaschen, | |
| Straßenpoller, Stühle, Tische und ein Heizpilz. Einige Menschen wurden | |
| verletzt. Die Gruppen randalierten sich in Richtung Sielwall-Kreuzung. | |
| Während Teile des Fanmarsches abseits standen und „kommt zurück“ riefen, | |
| waren die zwei Verurteilten in den ersten Reihen zu finden, versuchten die | |
| anderen wohl, durch Gesten noch zu motivieren. | |
| Das Gericht ist sich sicher, erklärte Wilkens, die beiden auf den | |
| vorliegenden Videos zu erkennen – anhand ihrer Kleidung. Diese konnte mit | |
| der Kleidung der Angeklagten beim Marsch der Ultras vor dem Spiel | |
| verglichen werden – dort waren alle vier dabei, davon gibt es ebenfalls | |
| Aufnahmen. | |
| Der Anwälte der Ultras hatten im Laufe des Prozesses gesagt, dass eine | |
| Identifizierung anhand der Kleidung gar nicht möglich sei – das sah die | |
| Richterin anders, solange die Kleidung individuell genug sei. Bei einem der | |
| Angeklagten war es eine grauschwarze Jacke, ein farblich abgesetztes | |
| Herstellerlogo, die Passform der Jeans, weiße Schuhe. Die Kleidung, die er | |
| auch auf den Marsch der Fans vor dem Spiel getragen hatte. Zudem hat er in | |
| einer Chatgruppe geteilt, dass er „mit in der ersten Reihe“ gestanden habe. | |
| „Es fühlt sich kacke an, wenn du fest entschlossen bist und keine | |
| Unterstützung kommt“, zitierte die Richterin ihn. | |
| Eine schwarz-olivgrüne Jacke, eine dunkle Jeans mit Auswaschungen und | |
| schwarze Schuhe mit weißer Sohle verrieten den zweiten verurteilten Ultra. | |
| Die Kleidung der zwei anderen war wohl zu unspezifisch, das Gericht konnte | |
| nicht einmal sagen, ob sie beim Fanmarsch dabei waren. | |
| ## „Revierkampf“ statt „bürgerkriegsähnliche Zustände“ | |
| Die Staatsanwaltschaft hat in der Szenerie „bürgerkriegsähnliche Zustände�… | |
| gesehen und sogar in einem besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs | |
| angeklagt – Wilkens beschreibt den Vorfall lieber als „auf offener Straße | |
| ausgetragener Revierkampf“. Mehrere Zeug*innen hätten ausgesagt, sich aus | |
| Angst versteckt zu haben. Die öffentliche Sicherheit war gefährdet, der | |
| Straßenverkehr stand still. Und die beiden Verurteilten sollen das Ganze | |
| angestachelt haben. | |
| Ob das einen Effekt hatte oder nicht, ob sie selbst Menschen verletzt | |
| haben, ist für den Tatbestand des Landfriedensbruchs irrelevant. Ebenso, | |
| dass das Ziel des Angriffs Rechtsradikale waren: „Auch Personen, die sich | |
| auf der moralisch richtigen Seite sehen, haben kein Recht, ihre Anschauung | |
| mit Gewalt durchzusetzen“, sagte Wilkens. [3][Laut Strafgesetzbuch] macht | |
| sich schuldig, „wer sich an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen, | |
| die aus einer Menschenmenge mit vereinten Kräften begangen werden, als | |
| Täter oder Teilnehmer beteiligt“. | |
| Die zwei Angeklagten wurden zu 70 und 90 Tagessätzen von 60 Euro | |
| verurteilt. 60 davon seien jeweils schon abgegolten, verkündete die | |
| Richterin, weil sich die Ermittlungen und der Prozess so lange hinzogen. | |
| Rund um den Vorfall wird es noch drei weitere Verfahren geben: zwei davon | |
| gegen Anstachler und Angreifer in den Reihen der rechten Hooligans, einen | |
| gegen die eigentlichen Schläger aus der Gruppe der Ultras. | |
| 6 Jun 2023 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Vorwurf-der-kriminellen-Vereinigung/!5934646 | |
| [2] /Massenschlaegerei-zwischen-Ultras-und-Hooligans/!5468210 | |
| [3] https://dejure.org/gesetze/StGB/125.html | |
| ## AUTOREN | |
| Alina Götz | |
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