# taz.de -- „Werbung“ für Schwangerschaftsabbruch: Gericht bestätigt Hän… | |
> Das Gießener Landgericht hat das Urteil gegen Kristina Hänel in Höhe von | |
> 6.000 Euro Strafe bestätigt. Die Ärztin zeigte sich dennoch zufrieden. | |
Bild: Information, nicht „Werbung“: Das wollen die Demonstrant*innen vor de… | |
GIEßEN taz/epd | Das Gießener Landgericht hat das Urteil gegen die Ärztin | |
Kristina Hänel in Höhe von 6.000 Euro Strafe bestätigt, weil sie auf ihrer | |
Website unerlaubt „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche macht. „Sie m�… | |
das Urteil tragen wie einen Ehrentitel im Kampf für ein besseres Gesetz“, | |
sagte der Vorsitzende Richter Johannes Nink zu Hänel. Nink machte der | |
während der Verhandlung mehrfach deutlich, Zweifel an der | |
Verfassungsgemäßheit des [1][Paragrafen 219a] zu haben, der die „Werbung“ | |
für Abbrüche verbietet. | |
Obwohl Hänels Verteidiger Karlheinz Merkel jedoch beantragt hatte, das | |
Verfahren auszusetzen und direkt die Entscheidung des | |
Bundesverfassungsgerichts einzuholen, folgte Nink diesem Antrag nicht. Er | |
sehe das Landgericht nicht als die Instanz, diese Entscheidung zu treffen, | |
sagte er. | |
Kristina Hänel zeigte sich im Anschluss an die Verhandlung dennoch | |
zufrieden. „Nun sind wir einen Schritt weiter im Kampf, den Paragrafen 219a | |
zu ändern oder abzuschaffen“, sagte sie. Zwar schlügen zwei Herzen in ihrer | |
Brust: „Ich bin keine Verbrecherin und möchte deshalb auch nicht verurteilt | |
werden“. Dennoch stehe sie hier für die „vielen tausend Frauen“, die dur… | |
den Paragrafen 219a beeinträchtigt werden, nötige Informationen zu finden. | |
„Ich will die Rechtssicherheit für ÄrztInnen und für Frauen.“ | |
Ihr Verteidiger kündigte an, direkt in Revision zu gehen, um so schließlich | |
ein höchstricherlichers Urteil zu erlangen. | |
Im vergangenen November war Hänel vom Amtsgericht Gießen [2][zu einer | |
Geldstrafe verurteilt worden], weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis | |
über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Nach Auffassung des | |
Gerichts verstieß sie damit gegen das „Werbeverbot“ für Abtreibungen nach | |
Paragraf 219a Strafgesetzbuch. | |
## Soli-Demo am Morgen für Hänel | |
Vor dem Gericht versammelten sich am Morgen rund 200 Menschen, um ihre | |
Unterstützung für Hänel auszudrückten. Sie trugen Schilder mit Aufschriften | |
wie „Gegen Bevormundung“ und „Frauen haben ein Recht auf Information“. … | |
219a in seiner heutigen Form muss weg“, sagte SPD-Vizechef Thorsten | |
Schäfer-Gümbel, der auch anwesend war. Die SPD sei für die Streichung des | |
Paragrafen. | |
Nach der bestätigten Verurteilung bekräftigt Familienministerin Franziska | |
Giffey, die derzeit gemeinsam mit Justizministerin Katarina Barley (beide | |
SPD), Gesundheitsminister Jens Spahn und Kanzleramtschef Helge Braun (beide | |
CDU) einen Kompromiss zu Paragraf 219a verhandelt, die Position der SPD: | |
„Wenn Frauen in so einer schwierigen Situation sind – und das ist eine | |
extreme Ausnahmesituation –, dann brauchen sie Beratung, Information und | |
Unterstützung“, erklärte Giffey am Freitag in Berlin. „Das darf man ihnen | |
nicht verwehren.“ | |
Der Fall löste eine breite politische Debatte über eine mögliche | |
Abschaffung des Paragraphen 219a aus. „Das Recht auf Information, nicht auf | |
Werbung, ist elementar“, erklärte Giffey am Freitag. „Darum brauchen wir | |
eine Reform des Paragraphen 219a. Wir müssen die gute Arbeit von Ärztinnen | |
und Ärzten entkriminalisieren und ihnen Rechtssicherheit geben.“ | |
12 Oct 2018 | |
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## AUTOREN | |
Patricia Hecht | |
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