# taz.de -- Volksbegehren gegen Pflegenotstand: Gestoppt vom Verfassungsgericht | |
> Das Hamburger Verfassungsgericht erklärt das Hamburger Volksbegehren | |
> gegen den Pflegenotstand für unzulässig. | |
Bild: Wie die Pflege quantitativ aufgestellt ist darf Hamburg nicht für sich e… | |
HAMBURG taz | Das Hamburger „Volksbegehren gegen den Pflegenotstand“ ist | |
unzulässig und darf nicht durchgeführt werden. Das hat am Dienstag das | |
Hamburgische Verfassungsgericht entschieden. Gründe sind die mehrfache | |
Überarbeitung des Wortlauts des Begehrens, ein Verstoß gegen das | |
Koppelungsverbot und die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Landes | |
Hamburg. Damit entsprachen die neun VerfassungsrichterInnen einstimmig dem | |
Antrag des rot-grünen Senats. Der hatte wegen verfassungsrechtlicher | |
Bedenken das höchste Gericht der Hansestadt angerufen. | |
Die Volksinitiative „Gegen den Pflegenotstand“ hatte im März 2018 eine | |
ausreichende Zahl von Unterschriften gesammelt. Die Hamburgische | |
Bürgerschaft übernahm die Vorlage jedoch nicht als Gesetz, deshalb | |
beantragte die Ini ein Volksbegehren. Ihr Antrag wurde jedoch zwei Mal | |
überarbeitet, auch nachdem der Senat bereits im November das | |
Verfassungsgericht angerufen hatte. „Das ist unzulässig“, urteilte das | |
Gericht. | |
Zudem vermische der Text des Begehrens zwei Punkte, die keinen inhaltlichen | |
Zusammenhang hätten: Regeln über Reinigungspersonal und Reinigungsstandards | |
sowie Personaluntergrenzen bei Pflegekräften. Diese „Koppelung“ ist | |
ebenfalls unzulässig. Das Volk müsse die Möglichkeit haben, das eine | |
anzunehmen und das andere abzulehnen. Nur über „alles oder nichts“ | |
abstimmen zu dürfen, verstoße gegen das „Demokratieprinzip“. | |
Und drittens habe in diesen Fragen der Bund die Gesetzgebungskompetenz und | |
diese auch ausgeübt. Ländern sei es aber nicht gestattet, so das Gericht, | |
Bundesrecht „nachzubessern“, das ihnen nicht gefalle. Diese Entscheidung | |
sei „keine inhaltliche Bewertung“ des Anliegens der Initiative, betonte | |
Gerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel: „Es ist eine rein | |
verfassungsrechtliche Prüfung.“ | |
„Vollumfänglich bestätigt“ sieht sich Jan Pörksen, Chef der Senatskanzle… | |
„Nicht alles, was wünschenswert sein mag, kann auch Gegenstand eines | |
Volksbegehrens sein.“ Von einer „schockierenden Kaltherzigkeit des | |
Gerichts“ sprach hingegen Kirsten Rautenstrauch von der Pflege-Initiative: | |
„Der Personalmangel in den Kliniken und seine Folgen bleiben traurige | |
Realität und gefährlich für Patienten wie Beschäftigte“, kommentierte sie. | |
Die Personalprobleme in den Kliniken seien „Ausdruck institutionellen | |
Versagens“ und müssten gelöst werden, forderte auch Pedram Emami, Präsident | |
der Ärztekammer Hamburg. | |
8 May 2019 | |
## AUTOREN | |
Sven-Michael Veit | |
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