| # taz.de -- Volksbegehren gegen Pflegenotstand: Gestoppt vom Verfassungsgericht | |
| > Das Hamburger Verfassungsgericht erklärt das Hamburger Volksbegehren | |
| > gegen den Pflegenotstand für unzulässig. | |
| Bild: Wie die Pflege quantitativ aufgestellt ist darf Hamburg nicht für sich e… | |
| Hamburg taz | Das Hamburger „Volksbegehren gegen den Pflegenotstand“ ist | |
| unzulässig und darf nicht durchgeführt werden. Das hat am Dienstag das | |
| Hamburgische Verfassungsgericht entschieden. Gründe sind die mehrfache | |
| Überarbeitung des Wortlauts des Begehrens, ein Verstoß gegen das | |
| Koppelungsverbot und die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Landes | |
| Hamburg. Damit entsprachen die neun VerfassungsrichterInnen einstimmig dem | |
| Antrag des rot-grünen Senats. Der hatte wegen verfassungsrechtlicher | |
| Bedenken das höchste Gericht der Hansestadt angerufen. | |
| Die Volksinitiative „Gegen den Pflegenotstand“ hatte im März 2018 eine | |
| ausreichende Zahl von Unterschriften gesammelt. Die Hamburgische | |
| Bürgerschaft übernahm die Vorlage jedoch nicht als Gesetz, deshalb | |
| beantragte die Ini ein Volksbegehren. Ihr Antrag wurde jedoch zwei Mal | |
| überarbeitet, auch nachdem der Senat bereits im November das | |
| Verfassungsgericht angerufen hatte. „Das ist unzulässig“, urteilte das | |
| Gericht. | |
| Zudem vermische der Text des Begehrens zwei Punkte, die keinen inhaltlichen | |
| Zusammenhang hätten: Regeln über Reinigungspersonal und Reinigungsstandards | |
| sowie Personaluntergrenzen bei Pflegekräften. Diese „Koppelung“ ist | |
| ebenfalls unzulässig. Das Volk müsse die Möglichkeit haben, das eine | |
| anzunehmen und das andere abzulehnen. Nur über „alles oder nichts“ | |
| abstimmen zu dürfen, verstoße gegen das „Demokratieprinzip“. | |
| Und drittens habe in diesen Fragen der Bund die Gesetzgebungskompetenz und | |
| diese auch ausgeübt. Ländern sei es aber nicht gestattet, so das Gericht, | |
| Bundesrecht „nachzubessern“, das ihnen nicht gefalle. Diese Entscheidung | |
| sei „keine inhaltliche Bewertung“ des Anliegens der Initiative, betonte | |
| Gerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel: „Es ist eine rein | |
| verfassungsrechtliche Prüfung.“ | |
| „Vollumfänglich bestätigt“ sieht sich Jan Pörksen, Chef der Senatskanzle… | |
| „Nicht alles, was wünschenswert sein mag, kann auch Gegenstand eines | |
| Volksbegehrens sein.“ Von einer „schockierenden Kaltherzigkeit des | |
| Gerichts“ sprach hingegen Kirsten Rautenstrauch von der Pflege-Initiative: | |
| „Der Personalmangel in den Kliniken und seine Folgen bleiben traurige | |
| Realität und gefährlich für Patienten wie Beschäftigte“, kommentierte sie. | |
| Die Personalprobleme in den Kliniken seien „Ausdruck institutionellen | |
| Versagens“ und müssten gelöst werden, forderte auch Pedram Emami, Präsident | |
| der Ärztekammer Hamburg. | |
| 8 May 2019 | |
| ## AUTOREN | |
| Sven-Michael Veit | |
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