# taz.de -- Verbraucherschützerin über 5G-Netze: „Es wird weniger Auswahl g… | |
> Die Versteigerung von Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G | |
> beginnt. Susanne Blohm befürchtet Nachteile für NutzerInnen. | |
Bild: Braucht gutes Netz: das Smartphone | |
taz: Mobilfunk in Deutschland gilt als teuer und schlecht. [1][Wird das mit | |
5G anders]? | |
Susanne Blohm: Vermutlich nicht. Es sieht eher danach aus, als könnte es | |
noch schlechter werden. | |
Warum? | |
Momentan gibt es zumindest noch etwas Bewegung und somit Wettbewerb auf dem | |
Mobilfunkmarkt. Neben den drei Netzbetreibern – Telekom, Telefónica und | |
Vodafone – gibt es zahlreiche Drittanbieter, die Mobilfunkverträge | |
anbieten. [2][Lebensmitteldiscounter zum Beispiel.] Doch das wird beim | |
5G-Netz voraussichtlich nicht mehr der Fall sein. Denn die | |
Bundesnetzagentur hat die Netzbetreiber nicht mehr dazu verpflichtet, den | |
Drittanbietern einen Zugang zu ihrem Netz zu garantieren. Verbraucher | |
werden bei 5G vermutlich weniger Auswahl als jetzt haben. Und weniger | |
Konkurrenz wirkt sich natürlich auch auf die Preise und die Qualität aus. | |
Immerhin könnte es einen vierten Netzbetreiber geben: Die Drillisch Netz | |
AG, eine Tochter des Konzerns United Internet, darf bei der Auktion | |
mitbieten, die hat bislang kein eigenes Netz. | |
Ja und es ist sehr gut, dass United Internet mitbieten will. Ein vierter | |
Netzbetreiber könnte natürlich für etwas mehr Wettbewerb sorgen. Aber den | |
Wegfall der Drittanbieter würde das wohl nicht kompensieren. | |
In den kommenden Jahren werden weitere Frequenzen versteigert, die | |
Vergaberegeln dabei jedes Mal neu festgelegt. Abgesehen von den | |
Drittanbietern – was sollte in Zukunft anders laufen? | |
Die Bundesregierung muss der Bundesnetzagentur für die nächsten Auktionen | |
in Form von Gesetzesänderungen das nötige Rüstzeug an die Hand geben. Dazu | |
gehört nicht nur, dass Drittanbieter Zugang zur Netzinfrastruktur bekommen | |
müssen. Sondern auch, dass das nationale Roaming ermöglicht werden muss, | |
damit in einem Gebiet, in dem nur der Mobilfunkmast eines Anbieters steht, | |
auch Kunden der Konkurrenz mitversorgt werden können. | |
Kritiker sagen: Ist nationales Roaming vorgeschrieben, dann baut dieser | |
Anbieter womöglich lieber seinen Mast ab, als Kunden der Konkurrenz | |
mitzuversorgen. | |
Das ginge aber nur begrenzt. Schließlich gibt es Auflagen der | |
Bundesnetzagentur, die eine bestimmte Versorgungsrate der Haushalte | |
vorschreiben. Da lässt sich vielleicht im Einzelfall mal ein Mast abbauen, | |
aber nicht in der Masse. Unterm Strich würde sich daher die Situation für | |
die Nutzer verbessern. Dazu kommt: Der Netzausbau würde deutlich günstiger, | |
weil wir keine Doppel- oder Dreifachstrukturen mehr brauchen. Und: Wenn | |
weniger Masten gebraucht werden, ist das natürlich ressourcenschonender. | |
Die Verpflichtung, 98 Prozent der Haushalte zu versorgen, bezieht sich auf | |
100 Megabit pro Sekunde, die bis 2022 geliefert sein müssen. Reicht das? | |
Das Problem ist weniger die Geschwindigkeit als die fehlende Abdeckung. | |
Selbst wenn 98 Prozent der Haushalte versorgt werden, bedeutet das, dass 10 | |
bis 15 Prozent der Fläche nicht abgedeckt sind – schließlich gibt es viele | |
dünn besiedelte Gebiete. Daher sollte die Bundesnetzagentur vorschreiben, | |
dass 100 Prozent der Fläche versorgt werden und nicht mehr die Zahl der | |
Haushalte Maßstab ist. Nur so ist sichergestellt, dass Verbraucher in | |
ländlichen Regionen nicht benachteiligt sind – und weiße Flecken | |
hoffentlich der Vergangenheit angehören. | |
19 Mar 2019 | |
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## AUTOREN | |
Svenja Bergt | |
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