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# taz.de -- Mobilfunkausbau in Deutschland: Gestern UMTS, heute LTE, morgen 5G
> Ab dem 19. März sollen die Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G
> versteigert werden. Ein ABC der wichtigen Begriffe.
Bild: Die Schlüsseltechnologie für das Internet der Dinge: das superschnelle …
Autonomes Fahren: eine der Anwendungen, die ohne den neuen
Mobilfunkstandard 5G nicht denkbar sind. Denn 5G soll ermöglichen, dass
Fahrzeuge untereinander kommunizieren. Und bei dieser Kommunikation müssen
die Reaktionszeiten, die sogenannten ▶[1][Latenzen], niedrig sein. Sonst
gibt es einen Auffahrunfall, weil ein Fahrzeug die Information darüber,
dass das Auto davor gerade bremst, zu spät bekommt.
Bundesnetzagentur: Die Bundesbehörde, die in letzter Zeit wohl für den
meisten Ärger in den Chefetagen gesorgt hat. Sie ist dafür verantwortlich,
die Versteigerung der [2][Frequenzen] für 5G zu organisieren und die
Teilnahmebedingungen festzulegen. Aktuell anvisiert ist ein Auktionsstart
ab dem 19. März – wenn nicht noch etwas dazwischen kommt (Klagen). Vier
Unternehmen dürfen mitbieten: die aktuellen Netzbetreiber Telekom,
Telefónica und Vodafone sowie die ▶[3][Drillisch Netz AG]. Wer Frequenzen
ersteigert, darf hinterher auch Mobilfunkmasten für 5G betreiben.
China: Heimatland von Huawei, einem der wesentlichen Hersteller von
Mobilfunk-Infrastruktur, also zum Beispiel Mobilfunkmasten. Die USA
befürchten, dass Huawei der chinesischen Regierung Einfallstore zum
Beispiel für Wirtschaftsspionage schafft. Auch in Europa gibt es daher
Stimmen, die fordern, dass die Netzbetreiber statt der Produkte von Huawei
solche von Nokia und Ericsson verwenden.
Drillisch Netz AG: Ein Neueinsteiger. Das Unternehmen, das zum Konzern
United Internet gehört, darf bei der Versteigerung mitbieten – als
einziges, das bislang kein eigenes Mobilfunknetz hat. Sichert es sich
tatsächlich Frequenzen, gäbe es wieder einen vierten Netzbetreiber auf dem
deutschen Mobilfunkmarkt ([4][Wettbewerb]).
Enabler: Marketingwort, das der Telekom-Chef Timotheus Höttges gerne für 5G
verwendet. Was er damit sagen will: Es! Ist! Etwas! Total! Neues! Nie!
Dagewesenes! Nur, was das ganz genau sein wird – das ist noch nicht so
richtig klar (▶[5][Geschäftsmodelle]).
Frequenzen: 2 Gigahertz und 3,4 bis 3,7 Gigahertz – das sind die
Frequenzbereiche, die aktuell versteigert werden. Diese Bereiche haben eine
eher geringe Reichweite. Für einen großflächigen ▶[6][Netzausbau] sind sie
daher wenig geeignet. Die niedrigeren Frequenzen, die eine höhere
Reichweite bieten, werden erst in einigen Jahren frei.
Geschäftsmodelle: etwas, das für 5G noch weitgehend fehlt. Zwar wird die
Industrie ein Interesse daran haben, ihre Produktion weiter zu
automatisieren und dafür auch Geld ausgeben. Doch werden Autobesitzer:innen
eines Tages zahlen, damit ihre selbstfahrenden Autos mit den aktuellen
Baustellenwarnungen versorgt werden? Oder Unternehmen dafür,
Videokonferenzen abhalten zu können, bei denen alle mit
Virtual-Reality-Brillen gefühlt im selben Raum sitzen? Werden die
Krankenkassen bereit sein, sich an den Infrastruktur-Kosten für
telemedizinische Anwendungen zu beteiligen? Absehbar ist: Für Nutzer:innen
wird es teurer. Denn die Netzbetreiber werden ihre Kosten – von der
Ersteigerung der Lizenzen bis zu neuen Masten – wieder reinholen wollen.
Hype-Cycle: typische Entwicklung von neuen Technologien, die die
US-Beratungsfirma Gartner schematisch in einer Kurve dargestellt hat. In
Sachen 5G befinden wir uns noch relativ am Beginn der Kurve: Marktreif ist
die Technologie noch nicht, aber der Hype in den Massenmedien hat schon
begonnen. Was noch kommt: der Höhepunkt des Hypes, das Tal der
Desillusionierung und dann eine Konsolidierungsphase mit marktreifer
Technik und Produkten, die nutzbar sind und genutzt werden.
Industrie: der Player, der am meisten von 5G profitieren soll. Zum Beispiel
dadurch, dass mehr Daten in weniger Zeit übertragen werden können, dass
sich mehr Geräte vernetzen lassen und diese schneller miteinander
kommunizieren können. Und natürlich, weil sich Verbraucher:innen neue
Geräte und Dienstleistungen verkaufen lassen.
Jederzeit: Versprechen oder Drohung – je nach Standpunkt. „In Zukunft wird
es schwierig sein, nicht online zu sein“, sagte Ende vergangenen Jahres Ken
Hu, damaliger Vorsitzender von Huawei (▶[7][China]). Damit würden noch mehr
Dienste und Anwendungen in der Cloud, also nicht auf dem eigenen Computer,
laufen. Die Kontrolle über die eigenen Daten sinkt damit weiter.
Klagen: Versuch, die eigenen Pfründen zu sichern. Fast alle
Mobilfunkunternehmen hierzulande haben etwas an den Bedingungen der
Bundesnetzagentur für die 5G-Vergabe auszusetzen. Die derzeitigen
Netzbetreiber (▶[8][Telekom, Telefónica und Vodafone]) lehnen vor allem die
Ausbaupflichten ab. So klagt etwa Telefónica gegen die Auflagen zur
Versorgung in der Fläche. Potenzielle Neueinsteiger (▶[9][Drillisch Netz
AG]) dagegen finden, dass es ihnen zu schwer gemacht wird, auf dem Markt
Fuß zu fassen. Sollten sich die Kläger vor Gericht durchsetzen, würden die
Vergaberegeln unwirksam. Dann müsste die Bundesnetzagentur die Regeln für
die 5G-Vergabe neu erarbeiten.
Latenz: Die Reaktionszeit im Netz soll bei 5G unter einer Millisekunde
liegen. Wichtig ist das für Anwendungen, bei denen es darauf ankommt, dass
es bei der Kommunikation schnell geht – etwa beim ▶[10][autonomen Fahren].
Gemeinsam mit der Datenrate ist die Latenz einer der Punkte, an dem sich 5G
am stärksten von den Vorgängernetzen unterscheiden soll. So soll die
Datenrate mit 5G zunächst auf 10 Gigabit pro Sekunde steigen. Zum
Vergleich: Die Telekom verspricht im aktuellen LTE-Netz bis zu 300 Megabit
pro Sekunde – die aber selten erreicht werden.
Moos: Möglichkeit zum Greenwashing. Auf dem Mobile World Congress in
Barcelona präsentierte die Telekom die Idee einer Mobilfunkantenne als
Stadtmöbel – rechteckig und niedrig, oben mit Moos bepflanzt, das die Luft
verbessern soll, unten mit einer Sitzbank. Offen bleibt, ob das tatsächlich
umgesetzt wird. Und wer sich zum Verweilen direkt vor eine Antenne setzen
mag.
Netzausbau: die große Frage bei 5G. Denn ein neuer Mobilfunkstandard bietet
die Gelegenheit, den Netzbetreibern Vorschriften zu machen, wie viel Fläche
sie abdecken müssen. Während es in Städten ohnehin attraktiv ist, das Netz
auszubauen – viele potenzielle Kunden –, sieht es in ländlichen Regionen
anders aus. Die ▶[11][Bundesnetzagentur] hat daher eine ▶[12][Quote]
vorgeschrieben.
Olympische Spiele: beliebte Gelegenheit, um zu zeigen, was man als Land
5G-mäßig so drauf hat. Südkorea nutzte sie bereits bei den Winterspielen
2018, Japan will bei den Sommerspielen 2020 nachziehen. In Pyeongchang
konnten Zuschauer:innen live die Abfahrt von Bobfahrer:innen aus deren
Perspektive sehen – dank einer Kamera am Helm, die die Daten per 5G
weiterfunkte.
Pillepalle: So ließe sich zusammenfassen, was, jenseits von selbstfahrenden
Autos, aktuell an Einsatzideen von 5G für Privatanwender:innen vorhanden
ist. Etwa eine Anwendung, über die Nutzer:innen synchron ein Duett
vortragen können. Im aktuellen Mobilfunknetz wäre die ▶[13][Latenz] zu
hoch.
Quote: Vorgabe der ▶[14][Bundesnetzagentur]. Bis 2022 müssen mindestens 98
Prozent der Haushalte mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde angebunden
sein. Das heißt aber erstens noch nicht, dass auch 98 Prozent der Fläche
funklochfrei sind. Und zweitens nicht, dass die Haushalte 5G haben. Denn
100 Megabit pro Sekunde lässt sich auch mit dem aktuellen Standard, LTE,
erreichen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) etwa fordert daher
statt 98 Prozent eine flächendeckende Versorgung.
Roaming, nationales: Streitpunkt bis hin zu einer Glaubensfrage: Wenn in
einem Gebiet das Funknetz schlecht ist – sollen Kund:innen, die dort im
Funkloch sind, das vorhandene Netz eines anderen Anbieters mitnutzen
dürfen? Muss also zum Beispiel die Telekom ihr Netz für die
Telefónica-Kundin im Funkloch öffnen? Die Bundesnetzagentur hat darauf
verzichtet, das vorzuschreiben. Eine Glaubensfrage ist der Punkt vor allem
deshalb, weil es unterschiedliche Auffassungen dazu gibt, was so eine
Vorschrift für Konsequenzen hätte. Würde es die Situation für Nutzer:innen
verbessern, weil nicht mehrere Anbieter ihre Netze parallel aufbauen
müssen, was natürlich viel teurer ist? Oder verschlechtern, weil
Netzanbieter im Zweifelsfall lieber den einzigen Mast abbauen, als Kunden
der Konkurrenz mit rein zu lassen?
Strahlung: Was beim Mobilfunk entsteht, sind hochfrequente
elektromagnetische Felder. Die haben nachgewiesenermaßen eine thermische
Wirkung auf Menschen. Das heißt: Die Körperstelle, an der sich das Telefon
befindet, erwärmt sich. Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC)
der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat hochfrequente elektromagnetische
Felder 2011 in der Gruppe 2B der IARC-Skala eingestuft, als „möglicherweise
krebserregend“. Angesichts von Studien, die schädliche Auswirkungen
nahelegen, fordern über 50.000 Unterzeichner:innen aus aller Welt in einem
Appell daher, den 5G-Ausbau zu stoppen. Aktuell gelten lediglich
Grenzwerte, unter anderem für Endgeräte. Für Handys und Smartphones ist
dabei der SAR-Wert maßgeblich. Der gibt die Strahlung in Watt pro Kilogramm
Gewebe an. Die Geräte sollen dabei einen SAR-Wert von 2 nicht
überschreiten. Das tut hierzulande auch kein Hersteller, doch 2 ist immer
noch ein recht hoher Wert. Das Umweltbundesamt empfehlt höchstens 0,6.
Auffallend schlecht schneiden übrigens Apple-Geräte ab. Das iPhone 8 bringt
es laut der Liste des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) auf einen
SAR-Wert von 1,32 – die anderen iPhones liegen mehrheitlich um 0,9. Zum
Vergleich: Es gibt diverse Modelle, die bringen es nur auf SAR-Werte im
Bereich von 0,3. Und dabei ist die Methode, mit der der SAR-Wert eines
Telefons ermittelt wird, nur bedingt realistisch. Laut BfS sieht die
entsprechende Messnorm vor, dass die Hersteller die Strahlung bei einem
Abstand von 0,5 Zentimetern vom Gerät zum Körper ermitteln. Wer sein
Telefon also direkt ans Ohr hält, ist höherer Strahlung ausgesetzt.
Telekom, Telefónica und Vodafone: Die drei aktuellen Betreiber von
Mobilfunknetzen in Deutschland, die gerne unter sich bleiben würden
(▶[15][Wettbewerb]).
UMTS: 3G und damit Vorvorgängerstandard von 5G. Dazwischen kommt 4G alias
LTE – selbst da befindet sich das Netz noch im Aufbau.
Verbrauch: Zwar soll der Stromverbrauch pro übertragenem Bit im Vergleich
zur Vorgängertechnologie LTE um den Faktor 1.000 sinken, zumindest laut
Netzwerkausrüster Huawei. 5G wäre damit deutlich effizienter. Doch: Die
Menge der übertragenen Daten soll drastisch steigen. Ziemlich
wahrscheinlich also, dass unterm Strich der Stromverbrauch steigt.
Wettbewerb: im Mobilfunksektor in Deutschland nur in Spuren vorhanden. Denn
seit der Übernahme des Mobilfunkanbieters E-Plus durch Telefónica vor fünf
Jahren gibt es nur noch drei Betreiber von Mobilfunknetzen in Deutschland.
Die Folge des überschaubaren Wettbewerbs: mittelmäßiger Service, hohe
Preise. Die finnische Beratungsfirma Rewheel untersuchte im vergangenen
Oktober, wie viele Gigabyte Mobilfunk-Kund:innen für 30 Euro bekommen. Im
Vergleich der 28 EU-Länder landete Deutschland dabei auf Platz 21 – mit 50
Gigabyte für 30 Euro. Zum Vergleich: In Österreich gibt es für 13,99 Euro
unbegrenzten Zugang. Die Situation wird sich wohl auch mit 5G nicht
großartig verändern. Denn die ▶[16][Bundesnetzagentur] garantiert
Mobilfunkanbietern ohne eigenes Netz – zum Beispiel die Anbieter von
Lebensmitteldiscountern – keinen Zugang zum 5G-Netz der Netzbetreiber.
Dafür hatte unter anderem das Bundeskartellamt geworben.
X-fach: Ausmaß, in dem das Angriffsrisiko steigen wird, wenn immer mehr
Geräte vernetzt werden zum Internet der Dinge, für das 5G die Voraussetzung
sein soll (▶[17][autonomes Fahren]). Mehr Geräte heißt mehr Software heißt
eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass irgendwo eine Sicherheitslücke drin
ist. Oder mehrere.
Yttrium: Metall aus der Gruppe der Seltenen Erden und Bestandteil von
Smartphones, steckt zum Beispiel in Speicherchips. Steigen Nutzer:innen in
einigen Jahren auf 5G-fähige Telefone um, wird wohl eine weitere Ladung
Yttrium ungenutzt in Schubladen verschwinden.
Zeit: Komponente mit einigen Unwägbarkeiten. So die Versteigerung wie
geplant im März startet (▶[18][Klagen]), ist auch das nur der erste
Schritt. Der zweite: Der Aufbau des Netzes, also neue Kabel, Masten oder,
wo sich bereits vorhandene Mobilfunkmasten auf 5G umstellen lassen, die
Umstellung. Nutzer:innen in Deutschland werden voraussichtlich im kommenden
Jahr erste Veränderungen merken. Dann soll die Technologie marktreif sein.
Das heißt: erste Geräte, die im 5G-Netz funken können, und entsprechende
Verträge seitens der Mobilfunkanbieter.
18 Mar 2019
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## AUTOREN
Svenja Bergt
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