| # taz.de -- Verbraucherschützerin über 5G-Netze: „Es wird weniger Auswahl g… | |
| > Die Versteigerung von Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G | |
| > beginnt. Susanne Blohm befürchtet Nachteile für NutzerInnen. | |
| Bild: Braucht gutes Netz: das Smartphone | |
| taz: Mobilfunk in Deutschland gilt als teuer und schlecht. [1][Wird das mit | |
| 5G anders]? | |
| Susanne Blohm: Vermutlich nicht. Es sieht eher danach aus, als könnte es | |
| noch schlechter werden. | |
| Warum? | |
| Momentan gibt es zumindest noch etwas Bewegung und somit Wettbewerb auf dem | |
| Mobilfunkmarkt. Neben den drei Netzbetreibern – Telekom, Telefónica und | |
| Vodafone – gibt es zahlreiche Drittanbieter, die Mobilfunkverträge | |
| anbieten. [2][Lebensmitteldiscounter zum Beispiel.] Doch das wird beim | |
| 5G-Netz voraussichtlich nicht mehr der Fall sein. Denn die | |
| Bundesnetzagentur hat die Netzbetreiber nicht mehr dazu verpflichtet, den | |
| Drittanbietern einen Zugang zu ihrem Netz zu garantieren. Verbraucher | |
| werden bei 5G vermutlich weniger Auswahl als jetzt haben. Und weniger | |
| Konkurrenz wirkt sich natürlich auch auf die Preise und die Qualität aus. | |
| Immerhin könnte es einen vierten Netzbetreiber geben: Die Drillisch Netz | |
| AG, eine Tochter des Konzerns United Internet, darf bei der Auktion | |
| mitbieten, die hat bislang kein eigenes Netz. | |
| Ja und es ist sehr gut, dass United Internet mitbieten will. Ein vierter | |
| Netzbetreiber könnte natürlich für etwas mehr Wettbewerb sorgen. Aber den | |
| Wegfall der Drittanbieter würde das wohl nicht kompensieren. | |
| In den kommenden Jahren werden weitere Frequenzen versteigert, die | |
| Vergaberegeln dabei jedes Mal neu festgelegt. Abgesehen von den | |
| Drittanbietern – was sollte in Zukunft anders laufen? | |
| Die Bundesregierung muss der Bundesnetzagentur für die nächsten Auktionen | |
| in Form von Gesetzesänderungen das nötige Rüstzeug an die Hand geben. Dazu | |
| gehört nicht nur, dass Drittanbieter Zugang zur Netzinfrastruktur bekommen | |
| müssen. Sondern auch, dass das nationale Roaming ermöglicht werden muss, | |
| damit in einem Gebiet, in dem nur der Mobilfunkmast eines Anbieters steht, | |
| auch Kunden der Konkurrenz mitversorgt werden können. | |
| Kritiker sagen: Ist nationales Roaming vorgeschrieben, dann baut dieser | |
| Anbieter womöglich lieber seinen Mast ab, als Kunden der Konkurrenz | |
| mitzuversorgen. | |
| Das ginge aber nur begrenzt. Schließlich gibt es Auflagen der | |
| Bundesnetzagentur, die eine bestimmte Versorgungsrate der Haushalte | |
| vorschreiben. Da lässt sich vielleicht im Einzelfall mal ein Mast abbauen, | |
| aber nicht in der Masse. Unterm Strich würde sich daher die Situation für | |
| die Nutzer verbessern. Dazu kommt: Der Netzausbau würde deutlich günstiger, | |
| weil wir keine Doppel- oder Dreifachstrukturen mehr brauchen. Und: Wenn | |
| weniger Masten gebraucht werden, ist das natürlich ressourcenschonender. | |
| Die Verpflichtung, 98 Prozent der Haushalte zu versorgen, bezieht sich auf | |
| 100 Megabit pro Sekunde, die bis 2022 geliefert sein müssen. Reicht das? | |
| Das Problem ist weniger die Geschwindigkeit als die fehlende Abdeckung. | |
| Selbst wenn 98 Prozent der Haushalte versorgt werden, bedeutet das, dass 10 | |
| bis 15 Prozent der Fläche nicht abgedeckt sind – schließlich gibt es viele | |
| dünn besiedelte Gebiete. Daher sollte die Bundesnetzagentur vorschreiben, | |
| dass 100 Prozent der Fläche versorgt werden und nicht mehr die Zahl der | |
| Haushalte Maßstab ist. Nur so ist sichergestellt, dass Verbraucher in | |
| ländlichen Regionen nicht benachteiligt sind – und weiße Flecken | |
| hoffentlich der Vergangenheit angehören. | |
| 19 Mar 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Svenja Bergt | |
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