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# taz.de -- Urteil gegen zweiten G20-Gegner: Strafe für Böller und Taucherbri…
> Der Angeklagte wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Polizei
> hatte ihn wegen auffälliger Gegenstände festgenommen.
Bild: Wer im falschen Moment ein solches Gerät mit sich führt, dem könnte da…
Hamburg taz | Vor dem Amtsgericht ist am Dienstag der zweite Angeklagte im
Rahmen der [1][G20-Verfahren] zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Der 24-jährige Pole Stanislaw B. bekam sechs Monate Haft, die zu zwei
Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden. Er saß bereits seit sieben Wochen
in Untersuchungshaft. Sein Anwalt kündigte an, in Berufung zu gehen.
Die Staatsanwaltschaft wirft B. Verstöße gegen das Waffengesetz, das
Sprengstoffgesetz und das Versammlungsgesetz vor. B. war am Samstag des
G20-Gipfelwochenendes in der Hamburger Innenstadt von der Polizei
kontrolliert worden. Die Beamten, die im Prozess als Zeugen aussagten,
hatten den Auftrag, „auffällige Klientel“ zu kontrollieren, die auf dem Weg
zur Großdemonstration „Grenzenlose Solidarität“ sein könnte. B. hatte ei…
größeren Rucksack dabei, seine Begleiterin hatte Dreadlocks – für die
Polizisten nach eigener Aussage ein Anlass, beide zu kontrollieren. Im
Rucksack fanden sie eine Taucherbrille, Feuerwerkskörper, Glasmurmeln,
einen Stadtplan mit Treffpunkten für G20-Demonstrationen, Pfefferspray und
schwarze Klamotten. Sie nahmen B. vorläufig fest.
Mit den Murmeln hätte er mit einer Zwille auf Polizisten schießen wollen,
lautete zunächst der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft allerdings im
Laufe der Verhandlung fallen ließ. Fest hielt sie hingegen an der
Auffassung, die gefundene Taucherbrille diene als Schutzbewaffnung, zum
Beispiel gegen den Einsatz von Reizgas, und stelle damit einen Verstoß
gegen das Versammlungsgesetz dar. Das Pfefferspray polnischer Herstellung
sei in Deutschland nicht zugelassen, ebenso wenig die Feuerwerkskörper.
Dass er auf direktem Weg zur Demo gewesen sei, daran hatten
Staatsanwaltschaft und Gericht keinen Zweifel.
B. beteuerte hingegen, er habe gar nicht zur Demo gewollt, sondern ins Camp
im Volkspark. Dort wollte er seine Kontaktlinsen wechseln und gucken, ob
sein Zelt noch da sei, weil es zuvor Tumulte und Verhaftungen im Camp
gegeben hatte. B. sei lediglich als Tourist auf der Durchreise in Hamburg
gewesen und wollte Freunde in Spanien besuchen, sagte er aus. Da er per
Anhalter unterwegs sei, habe er zur Sicherheit Pfefferspray dabeigehabt.
Auch die Taucherbrille und das Feuerwerk erklärte er mit dem Spanienurlaub.
Die Glasmurmeln seien ein Glücksbringer von seiner Mutter, die das als
Zeugin bestätigte.
Obwohl B. nicht vorbestraft ist, in Warschau studiert und gerade ein
Auslandssemester in Newcastle absolviert hat, glaubte ihm der Richter nur
die Aussage über die Murmeln. Zu der Haftstrafe entschied er sich auch, um
einen „generalpräventiven Aspekt“, also eine Abschreckung gegenüber der
Allgemeinheit, geltend zu machen.
29 Aug 2017
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[1] /Erster-Prozess-gegen-G20-Demonstrant/!5443401
## AUTOREN
Katharina Schipkowski
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Schwerpunkt G20 in Hamburg
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