# taz.de -- Urteil gegen zweiten G20-Gegner: Strafe für Böller und Taucherbri… | |
> Der Angeklagte wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Polizei | |
> hatte ihn wegen auffälliger Gegenstände festgenommen. | |
Bild: Wer im falschen Moment ein solches Gerät mit sich führt, dem könnte da… | |
Hamburg taz | Vor dem Amtsgericht ist am Dienstag der zweite Angeklagte im | |
Rahmen der [1][G20-Verfahren] zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. | |
Der 24-jährige Pole Stanislaw B. bekam sechs Monate Haft, die zu zwei | |
Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden. Er saß bereits seit sieben Wochen | |
in Untersuchungshaft. Sein Anwalt kündigte an, in Berufung zu gehen. | |
Die Staatsanwaltschaft wirft B. Verstöße gegen das Waffengesetz, das | |
Sprengstoffgesetz und das Versammlungsgesetz vor. B. war am Samstag des | |
G20-Gipfelwochenendes in der Hamburger Innenstadt von der Polizei | |
kontrolliert worden. Die Beamten, die im Prozess als Zeugen aussagten, | |
hatten den Auftrag, „auffällige Klientel“ zu kontrollieren, die auf dem Weg | |
zur Großdemonstration „Grenzenlose Solidarität“ sein könnte. B. hatte ei… | |
größeren Rucksack dabei, seine Begleiterin hatte Dreadlocks – für die | |
Polizisten nach eigener Aussage ein Anlass, beide zu kontrollieren. Im | |
Rucksack fanden sie eine Taucherbrille, Feuerwerkskörper, Glasmurmeln, | |
einen Stadtplan mit Treffpunkten für G20-Demonstrationen, Pfefferspray und | |
schwarze Klamotten. Sie nahmen B. vorläufig fest. | |
Mit den Murmeln hätte er mit einer Zwille auf Polizisten schießen wollen, | |
lautete zunächst der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft allerdings im | |
Laufe der Verhandlung fallen ließ. Fest hielt sie hingegen an der | |
Auffassung, die gefundene Taucherbrille diene als Schutzbewaffnung, zum | |
Beispiel gegen den Einsatz von Reizgas, und stelle damit einen Verstoß | |
gegen das Versammlungsgesetz dar. Das Pfefferspray polnischer Herstellung | |
sei in Deutschland nicht zugelassen, ebenso wenig die Feuerwerkskörper. | |
Dass er auf direktem Weg zur Demo gewesen sei, daran hatten | |
Staatsanwaltschaft und Gericht keinen Zweifel. | |
B. beteuerte hingegen, er habe gar nicht zur Demo gewollt, sondern ins Camp | |
im Volkspark. Dort wollte er seine Kontaktlinsen wechseln und gucken, ob | |
sein Zelt noch da sei, weil es zuvor Tumulte und Verhaftungen im Camp | |
gegeben hatte. B. sei lediglich als Tourist auf der Durchreise in Hamburg | |
gewesen und wollte Freunde in Spanien besuchen, sagte er aus. Da er per | |
Anhalter unterwegs sei, habe er zur Sicherheit Pfefferspray dabeigehabt. | |
Auch die Taucherbrille und das Feuerwerk erklärte er mit dem Spanienurlaub. | |
Die Glasmurmeln seien ein Glücksbringer von seiner Mutter, die das als | |
Zeugin bestätigte. | |
Obwohl B. nicht vorbestraft ist, in Warschau studiert und gerade ein | |
Auslandssemester in Newcastle absolviert hat, glaubte ihm der Richter nur | |
die Aussage über die Murmeln. Zu der Haftstrafe entschied er sich auch, um | |
einen „generalpräventiven Aspekt“, also eine Abschreckung gegenüber der | |
Allgemeinheit, geltend zu machen. | |
29 Aug 2017 | |
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## AUTOREN | |
Katharina Schipkowski | |
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