| # taz.de -- G20:Verurteilt wegen Pyrotechnik: Berufung gegen Böller-Urteil | |
| > Ein 24-jähriger Pole, der bei den G20-Protesten verhaftet und zu sechs | |
| > Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, wehrt sich. Sein Verteidiger | |
| > verweist auf EU-Recht. | |
| Bild: Manche Böller aus Polen sind legal – und manche sind es nicht | |
| HAMBURG taz | Möglicherweise hat das Urteil gegen einen polnischen | |
| Kunststudenten im Umfeld der G20-Proteste gegen europäisches Recht | |
| verstoßen. Das zumindest ist die Ansicht der Verteidigung des 24-jährigen | |
| Stanislaw B., dessen Berufung am Donnerstag vor dem Hamburger Landesgericht | |
| verhandelt wird. Sie wirft dem Leiter der Staatsanwaltschaft in Hamburg, | |
| Michael Elsner, vor, einen Unschuldigen sieben Wochen wegen Verstoßes gegen | |
| das Versammlungs-, Waffen- und Sprengstoffgesetz in Untersuchungshaft | |
| gebracht zu haben. In erster Instanz war B. zu sechs Monaten Haft auf | |
| Bewährung verurteilt worden. | |
| Eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) vom Mai 2007 zum „freien | |
| Warenverkehr“ verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die Normen und | |
| jeweiligen Sicherheitsstandards der EU-Partner für das „Inverkehrbringen | |
| pyrotechnischer Gegenstände“ im eignen Land zu akzeptieren. Daraufhin sind | |
| die deutschen Gesetze durch die „Richtlinie Pyrotechnik“ angepasst worden, | |
| was die Hamburger Staatsanwaltschaft offensichtlich ignoriert. Denn diese | |
| beruft sich auf Gutachten des Hamburger Landeskriminalamtes, das aber dafür | |
| gar nicht zuständig ist. Für waffenrechtliche Prüfungen auf nationaler | |
| Ebene ist ausschließlich das Bundeskriminalamt zuständig. | |
| Die Staatsanwaltschaft macht unter Verweis auf das laufende Verfahren keine | |
| Angaben zum Fall. Stanislaw B. war am frühen Morgen des 8. Juli vergangenen | |
| Jahres mit seiner Begleiterin Friederike S. nahe dem Stephansplatz in der | |
| Demoverbotszone der City in eine Polizeikontrolle geraten. Bei der | |
| Untersuchung des Rucksackes fanden zwei Polizisten mehrere Feuerwerkskörper | |
| und ein Tierschutzspray. | |
| Die Beamten schlussfolgerten, dass die beiden auf dem Weg zur | |
| Großdemonstrationen „G20 – not Welcome“ waren, bewaffnet mit sogenannten | |
| verbotenen „Polenböllern“. Stanislaw B.s Einwand, dass er sich auf dem Weg | |
| via Dammtorbahnhof zum G20-Protestcamp im Hamburger Volkspark befinde, wo | |
| er am Vortag als Tourist auf dem Weg nach Spanien sein Zelt aufgeschlagen | |
| habe, ließen die Beamten nicht gelten. Stanislaw B. landete in Haft. | |
| Doch die von der Hamburger Justiz inkriminierten drei „Polenböller“ der | |
| Marke „Zuki P00033A Kometa und die zwei Böller RC3 PXP203, die in | |
| Deutschland von der Firma Weco vertrieben werden, waren nach | |
| EU-Bestimmungen zur Abgabe an Personen ab 18 Jahren zugelassen. Sie waren | |
| zum Jahreswechsel in Hamburg beim Discounter Lidl erhältlich. Lediglich dem | |
| Böller „Adrenaline PXP 308“, der im vorigen Jahr in Polen noch frei | |
| verkäuflich war, ist inzwischen von den polnischen Behörden die Kategorie | |
| „F2“ entzogen worden – was Stanislaw B. nicht wissen konnte. | |
| ## Erhältlich bei Amazon | |
| „Der Besitz der Böller war also völlig legal“, sagt der Dozent für | |
| Waffenkunde, Lars Winkelsdorf, der taz. Auch das bei B. beschlagnahmte | |
| Tierabwehrspray „Mace take down“, das er über den polnischen | |
| Internetversand „Militaria.pl“ erworben hatte, ist in Deutschland über den | |
| Versandhandel Amazon frei erhältlich – also zugelassen oder zumindest | |
| staatlich geduldet. | |
| Neben der siebenwöchigen Untersuchungshaft für Stanislaw B. kritisiert sein | |
| Anwalt Jonathan Burmester auch die Faktenbewertung beim Prozess in der | |
| ersten Instanz. Amtsrichter Bernd Lübke habe dabei auf Drängen von | |
| Staatsanwalt Elsner die Grundsatznorm in Dubio pro reo („Im Zweifel für den | |
| Angeklagten“) außer Acht gelassen. Denn das Gericht wertete B.s Aussage, er | |
| habe sich auf dem Weg zum G20-Protestcamp befunden, wo er sein Zelt als | |
| Zwischenstation auf dem Weg nach Spanien aufgeschlagen habe, als | |
| „Schutzbehauptung“. | |
| ## Ermittlungen wegen Strafvereitelung | |
| Gegen die drei Zeuginnen, die die Angaben bestätigen könnten, sind von | |
| Staatsanwalt Elsner Ermittlungen wegen versuchter Strafvereitelung | |
| eingeleitet worden, um eine Aussage zu verhindern. | |
| All diese Fragen sind in der ersten Verhandlung am 29. August letzten | |
| Jahres vorm Amtsgericht rechtlich gar nicht erörtert worden, weil die | |
| Verteidigung wegen der Untersuchungshaft ein schnelles Urteil erreichen | |
| wollte. „Wir brauchten an diesem Tag ein Urteil, damit die | |
| Untersuchungshaft aufgehoben wurde“, sagt Burmester. Jeder Beweisantrag | |
| hätte einen weiteren Prozesstag oder Verzögerung vielleicht sogar um Wochen | |
| bedeutet. „Mein Mandant hätte keinen Tag länger in Haft ertragen.“ | |
| 22 Jan 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Kai von Appen | |
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